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Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

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    Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

    Hallo, ich möchte mich erkundigen, ob man unbedingt Bahnkosten einsetzen soll oder kann man auf auto (es ist für mich besser) ausweichen.
    Weiterhin möchte ich Fragen, welche Fahrten darf man einsetzen, wenn ich Montags zur Zweitwohnung gefahren bin (dort ist mein Arbeitsort) und Donnerstags zurückgekommen. Darf man diese zwei Fahrten benennen oder muss man nur eine Fahrt angeben? Auch zwischen in der Woche war ich vom Arbeitsplatz zu Nebenwohnung mein Auto benutzt, kann man die Fahrten auch einsetzen? Danke und Gruß

    #2
    AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

    Da die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt, spielt es doch überhaupt keine Rolle, wenn du die Verkehrsmittel korrekt angibst.

    Die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten käme auch zur Anwendung, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegen würde. Dazu hast du aber keine Angaben gemacht.

    Für die Fahrten von der Nebenwohnung zur 1. Tätigkeitsstätte während der Woche kommt in jedem Fall die Entfernungspauschale zur Anwendung.

    Bei den Hin- und Rückfahrten am Montag und Donnerstag gilt letztlich auch die Entfernungspauschale, bei doppelter Haushaltsführung wären die Fahrten nur an anderer Stelle der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Da die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt, spielt es doch überhaupt keine Rolle, wenn du die Verkehrsmittel korrekt angibst.
      Die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten käme auch zur Anwendung, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegen würde. Dazu hast du aber keine Angaben gemacht.
      ... Ich hatte Nebenwohnung gehabt, da ich in der Nähe gearbeitet habe. Hauptwohung lag weit weg. Dazu habe ich ab und zu mal Auto, Bahn benutzt. Hatte ich eine doppelte Haushalt? Ich meine schon, oder?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei den Hin- und Rückfahrten am Montag und Donnerstag gilt letztlich auch die Entfernungspauschale, bei doppelter Haushaltsführung wären die Fahrten nur an anderer Stelle der Anlage N zu erklären.
      ... Ich habe nicht ganz gecheckt, kann ich Hin- und Rückfahrten betrachten?

      Danke und Gruß

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        #4
        AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

        Die Entfernungspauschale richtet sich nach der (einfachen) Entfernung.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

          Danke zunächst für viele Antworten!
          Ich versuche mich anders auszudrücken:

          Ich habe Hauptwohnung in A. In der Stadt B hatte ich Nebenwohnung in Januar und Februar 2017 (nur für Job, da ich dort feste Stelle hatte). Jede Woche montags früh um 6 Uhr morgens pendelte ich zur Stadt B, blieb dort bis Donnerstag (jedes mal mit dem Auto 5 km zwischen Nebenwohnung und Arbeit) und kam zurück zu Stadt A. Als Transportmittel hatte ich entweder Bahn oder Auto für die Fernreisen benutzt. Am Freitag dürfte ich mobil arbeiten am Ort A. Die Kosten für die Zweitwohung habe ich schon ins doppelte Haushalt eingetragen. Ich hoffe es ist korrekt so. Wohin und in welche Höhe kommen Hin- und Rück-Reise-Kosten (Bahn / Auto) ?
          Als Weg zu Arbeit (die Entfernung liegt bei ca. 530 km) oder in doppelte Haushalt?
          In welcher Höhe?

          Bitte um die Unterstützung.
          Danke und Gruß

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            #6
            AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

            Zitat von melalex Beitrag anzeigen
            Danke zunächst für viele Antworten!
            Ich versuche mich anders auszudrücken:

            Ich habe Hauptwohnung in A. In der Stadt B hatte ich Nebenwohnung in Januar und Februar 2017 (nur für Job, da ich dort feste Stelle hatte). Jede Woche montags früh um 6 Uhr morgens pendelte ich zur Stadt B, blieb dort bis Donnerstag (jedes mal mit dem Auto 5 km zwischen Nebenwohnung und Arbeit) und kam zurück zu Stadt A. Als Transportmittel hatte ich entweder Bahn oder Auto für die Fernreisen benutzt. Am Freitag dürfte ich mobil arbeiten am Ort A. Die Kosten für die Zweitwohung habe ich schon ins doppelte Haushalt eingetragen. Ich hoffe es ist korrekt so. Wohin und in welche Höhe kommen Hin- und Rück-Reise-Kosten (Bahn / Auto) ?
            Als Weg zu Arbeit (die Entfernung liegt bei ca. 530 km) oder in doppelte Haushalt?
            In welcher Höhe?

            Bitte um die Unterstützung.
            Danke und Gruß
            Hallo,

            wöchentliche Heimfahrten gehören zur doppelten HH-führung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wöchentliche Heimfahrten gehören zur doppelten HH-führung

              Gruß FIGUL
              Danke!
              D.h nur die Rückfahrten vom B zu A werden steuerlich geltend gemacht? Die Hinfahrten gehen dann als Entfernungspauschale? Oder die dürfen gar nicht betrachtet werden? Was mit dem täglichen Fahrten Punkt B zu Arbeitstelle?

              Danke und Gruß

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                #8
                AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                Zitat von melalex Beitrag anzeigen
                Danke!
                D.h nur die Rückfahrten vom B zu A werden steuerlich geltend gemacht? Die Hinfahrten gehen dann als Entfernungspauschale? Oder die dürfen gar nicht betrachtet werden? Was mit dem täglichen Fahrten Punkt B zu Arbeitstelle?

                Danke und Gruß
                Hallo,

                das wurde schon von Charlie24 und L. E. Fant beantwortet und steht auch so in der Erklärung.
                Was verstehst du hier nicht?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                  Oder die dürfen gar nicht betrachtet werden? Was mit dem täglichen Fahrten Punkt B zu Arbeitstelle?
                  In beiden Fällen gilt die Entfernungspauschale:

                  Am Donnerstag die Fahrt nach Hause und am Montag früh die Fahrt nach B müssen zusammen betrachtet werden: einfache Entfernung 530 km x 0,30 € = 159,00 € pro Woche

                  Fahrten am Ort B: 3 Tage je Woche x 5 km x 0,30 € = 4,50 € pro Woche
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In beiden Fällen gilt die Entfernungspauschale:

                    Am Donnerstag die Fahrt nach Hause und am Montag früh die Fahrt nach B müssen zusammen betrachtet werden: einfache Entfernung 530 km x 0,30 € = 159,00 € pro Woche

                    Fahrten am Ort B: 3 Tage je Woche x 5 km x 0,30 € = 4,50 € pro Woche
                    Hallo und danke Charlie24 für die Erklärung.
                    Hätte ich hier eine andere Alternative? Ich habe für die Bahn je 65-130 Euro ausgelegt. Die Entfernungspauschale liegen quasi im selben Bereich, aber ich frage mich, ob es eventuell andere Möglichkeiten gibt.
                    Warum kann ich nicht als Weg zur Arbeit montags Entfernungspauschale einsetzen und am Donnerstags Familienheimfahrten? Also beide zusammen. Es liegt doch ein doppelte Haushaltsführung oder?
                    Danke im Voraus

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                      #11
                      AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                      Willst Du jetzt ernsthaft (weiter) diskutieren, ob sich eine Entfernungspauschale besser macht als eine Familienheimfahrt?
                      Oder vielleicht ob zwei Äpfel günstiger sind als drei Birnen?

                      Oder hast Du ganz einfach nicht verstanden, was eine Entfernungspauschale ist?

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                        #12
                        AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                        Eigentlich möchte er seine Wochenendheimfahrten gern doppelt erklären! Was soll ich mich dazu äußern?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Eigentlich möchte er seine Wochenendheimfahrten gern doppelt erklären! Was soll ich mich dazu äußern?
                          Danke allen für Antworten! Ich dachte, dass man doppelt machen dürfte. Wenn ich auch richtigverstanden habe, ist auch für Finanzamt keine Rolle spielen würde wo einfache Fahrten eingetragen werden.
                          VG

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                            #14
                            AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                            Ich dachte, dass man doppelt machen dürfte.
                            Auch wenn du schon am Donnerstag praktisch in ein verlängertes Wochenende heim fährst und am Montag wieder an den Arbeitsort, bleibt es eine Wochenendheimfahrt!

                            Und erklären solltest du sie bei doppelter Haushaltsführung, wo sie systematisch auch hingehört. Dort gibst du ja auch die anderen Kosten deiner doppelten Haushaltsführung an.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung

                              Hallo,

                              bin neu hier im Forum und auch, wenn dieses Thema nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich mich hier noch anhängen.

                              Mein Anliegen ist ganz ähnlich gelagert, wie das hier besprochene, ist aber nicht identisch. Deshalb meine Frage:

                              Mein Zuhause (Lebensmittelpunkt und Wohnanschrift) ist in Stadt A.
                              Mein Arbeitsplatz ist in Stadt B. Von meinem Zuhause zum Arbeitsplatz sind es 237 km. Diese Strecke fahre ich natürlich nicht an jedem Arbeitstag.

                              Ich arbeite im Schnitt nur an drei Tagen in der Woche, ca. 120 Tage im Jahr.
                              Wenn ich arbeite, wohne ich in einem Zimmer bei Freunden im Dorf C.
                              Von dort fahre ich zur Arbeit nach Stadt B (35 km), zurück nach C, wieder nach B usw.

                              Ist ein Arbeitszyklus zu Ende und ich habe mehrere Tage frei, fahre ich meistens zurück nach Stadt A.
                              Beginnt ein Arbeitszyklus, fahre ich wieder nach B, pendele zwischen B und C, bis es wieder zurück nach A geht.

                              Das lässt sich anhand meines Dienstplanes alles gut nachvollziehen.
                              Aber wie trage ich es in Anlage N ein?

                              Da ich keine "doppelte Haushaltsführung", sondern nur ein Zimmer bei Freunden habe, kann ich keine "Familienheimfahrten" eintragen.
                              Also habe ich jetzt bei "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)"

                              zu meinen 1. Eintrag
                              - aufgesucht an 91 Tagen
                              - einfache Entfernung in Kilometern 35

                              einen 2. Eintrag
                              - aufgesucht an Tagen 29
                              - einfache Entfernung in Kilometern 237

                              hinzugefügt.

                              Ist das so in Ordnung?
                              Und wo kann ich eine Erläuterung eintragen, die das verständlich macht?

                              Freue mich über hilfreiche Antworten.

                              Beste Grüsse - elbelo

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