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Anlage S - Anteil aus GbR angeben

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    Anlage S - Anteil aus GbR angeben

    Hallo liebe Leute,

    ich spiele mit ein paar Leuten in einer Band, die als GbR unterwegs sind. (Nicht gewerblich)

    Die einheitliche & gesonderte Feststellung und EÜR unter Berücksichtigung des Sonderbetriebsvermögen wurden erstellt. Dadurch wissen wir wie viel jedes Mitglied "erhält".

    Nun meine Frage:
    Wo muss dieses Ergebnis in der jeweiligen Steuererklärung angeben werden?
    Als Auswahl in der Anlage S gibt es Zeile 4 (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit), Zeile 6 (Gewinn laut gesonderter Feststellung) und Zeile 7 (Gewinn aus 1. Beteiligung).
    Für mich ist der Unterschied zwischen diesen zwar theoretisch klar, aber praktisch trifft für unsere Band alles zu. In welcher dieser Felder ist das aufzuführen?

    Kann mir da jemand helfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter

    #2
    AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

    Zeile 7.

    In Zeile 4 käme es rein, wenn Du Solist wärst, d.h. ALLEIN als einzelner Freiberufler flötest.

    In Zeile 6 käme es rein, wenn Du in A wohnst und deswegen im für A zuständigen Finanzamt mit der Einkommensteuer geführt wirst, Deine selbständige Tätigkeit aber in B ausübst und für B ein anderes Finanzamt zuständig ist. Beim Finanzamt für B wäre dann eine gesonderte Gewinnfeststellung einzureichen.

    In Zeile 7 kommt es wie bei Euch rein, weil bei irgendeinem Finanzamt, das auch zufällig sogar DEIN Finanzamt sein könnte, eine gesonderte UND EINHEITLICHE Gewinnfeststellung abzugeben ist, da mindestens zwei Personen eine Personengesellschaft (GbR, oHG, KG) bilden und daher der Gewinn erst einmal für die Beteiligten EINHEITLICH ermittelt und dann auf die Beteiligten aufgeteilt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

      Formal richtig ist die Zeile 7 (Gewinn aus 1. Beteiligung)! Steuerliche Auswirkungen hat das allerdings nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

        Alles klar. Vielen Dank.

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          #5
          AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

          Wo in Anlage G für Steuererklärung 2018 soll man sowas eintragen? Ich finde "Gewinn aus 1. Beteiligung" gar nicht :/

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

            Zitat von JuliaV Beitrag anzeigen
            Wo in Anlage G für Steuererklärung 2018 soll man sowas eintragen? Ich finde "Gewinn aus 1. Beteiligung" gar nicht :/
            Mit welcher Anwendung wird gearbeitet?
            Hier geht es um Anlage S, wie der Titel sagt!
            Zuletzt geändert von stiller; 18.10.2019, 06:01.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

              Ahso, ich habe es in der Anlage G gesucht. Also für GbR kann ich den Verlust auch in der Anlage S ausfüllen?

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                #8
                AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

                Nein, kannst Du nur, WENN es auch Einkünfte nach § 18 EStG sind. Wenn es gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG sind, dann Anlage G.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

                  Ich weiss leider nicht was Einkünfte nach § 18 EStG oder nach § 15 EStG sind.

                  In 2018 mein Mann war ein Teil der 2-personen GbR mit einheitlichen Beteiligung (50%/50%), In 2018 war nur Verlust, keine Steuern zu zahlen. Nach Anlage EÜR,

                  Art des Betriebs ist EH m. Telekommunikationsg
                  Rechtsform des Betriebes ist Person mit Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften
                  Einkunftsart ist Gewerbebetrieb.

                  Passt dann der Verlust in Anlage S?

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                    #10
                    AW: Anlage S - Anteil aus GbR angeben

                    doppelt hilft nicht. Handel ist nicht § 18, sondern Anlage G.

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