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Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR?

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    Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR?

    Hallo,

    ich habe mein Gewerbe im November 2017 angemeldet, und da ich meine Steuernummer erst Mitte Januar bekommen habe, habe ich auch die Vorsteuererstattung für die beiden Monate November und Dezember erst Mitte Januar bekommen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Betrag jetzt unter Vorsteuererstattung in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann, da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht (da man die Vorsteuer für Dezember ja bis dahin gelten machen kann).

    Kann mir da einer weiterhelfen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    #2
    AW: Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR

    Zitat von dsbrt Beitrag anzeigen
    da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht (da man die Vorsteuer für Dezember ja bis dahin gelten machen kann
    Ist das wirklich der Grund? Jedenfalls gehört es ab dem 11. Januar ins neue Jahr.

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      #3
      AW: Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ist das wirklich der Grund? Jedenfalls gehört es ab dem 11. Januar ins neue Jahr.
      Also das Geld war nach dem 11. auf dem Konto. Aber offiziell war es ja für November und Dezember. Trotzdem dann erst in die Erklärung für 2018?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR

        Wie gesagt:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Jedenfalls gehört es ab dem 11. Januar ins neue Jahr.
        Bei der Einkommensteuer gilt nämlich grundsätzlich das Zuflussprinzip.

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