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    Grundfreibetrag

    Ich habe an verschiedenen Orten recherchiert, dass man bis zu 9.000 Euro keine Steuern zahlen muss. Nun meine Fragen:
    1. Ich habe im Jahr 2017 drei Beschäftigungen ausgeübt, alle zusammen ergeben ein Einkommen von 8020,80 Euro. Trotzdem wurden mir Steuern abgezogen. Warum? Bzw. krieg ich die dann wieder zurück, wenn ich eine Steuererklärung mache?
    Zusätzlich wissenswert:
    2.Ich habe im August 2017 geheiratet - zählt dann der Verheirateten-Freibetrag (18.000) oder der Single (9.000)?
    3. Ich habe ein Stipendium von Oktober bis Dezember bezogen - muss ich das irgendwo als Einkünfte angeben?

    #2
    AW: Grundfreibetrag

    Zitat von Krit Beitrag anzeigen
    Ich habe an verschiedenen Orten recherchiert, dass man bis zu 9.000 Euro keine Steuern zahlen muss. Nun meine Fragen:
    1. Ich habe im Jahr 2017 drei Beschäftigungen ausgeübt, alle zusammen ergeben ein Einkommen von 8020,80 Euro. Trotzdem wurden mir Steuern abgezogen. Warum? Bzw. krieg ich die dann wieder zurück, wenn ich eine Steuererklärung mache?
    Zusätzlich wissenswert:
    2.Ich habe im August 2017 geheiratet - zählt dann der Verheirateten-Freibetrag (18.000) oder der Single (9.000)?
    3. Ich habe ein Stipendium von Oktober bis Dezember bezogen - muss ich das irgendwo als Einkünfte angeben?
    Zu 1: Ja, du bekommst die einbehaltene Lohnsteuer erstattet

    Zu 2: Ihr müsst selbst entscheiden, ob ihr die Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung wählt.

    Zu 3: Normalerweise nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grundfreibetrag

      Ok alles klar, vielen Dank!
      Aber ich bekomme nur die Lohnsteuer zurück, richtig?
      Was ist dann mit Kirchensteuer, RV, KV, PV? Die werden wahrscheinlich nicht zurückgezahlt, richtig?

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        #4
        AW: Grundfreibetrag

        Kirchensteuer und Soli schon. KV, AV und RV indirekt dann, wenn du krank, arbeitslos oder Rentner wirst.

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          #5
          AW: Grundfreibetrag

          Vielen Dank!
          Ich habe es so verstanden, dass man Werbungskosten angibt, damit diese dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn man nach den Abzügen der Werbungskosten unter den Grundfreibetrag kommt, wäre man steuerfrei. Da ich aber mit meinem Brutto ohnehin steuerfrei bin, lohnt es sich dann überhaupt, Werbungskosten anzugeben?

          Mit anderen Worten: Haben Werbungskosten noch einen anderen Sinn, als das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit die Steuerlast zu verringern (oder bei unter 9.000 Euro) ganz aufzuheben?

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            #6
            AW: Grundfreibetrag

            Zitat von Krit Beitrag anzeigen
            Vielen Dank!
            Ich habe es so verstanden, dass man Werbungskosten angibt, damit diese dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wenn man nach den Abzügen der Werbungskosten unter den Grundfreibetrag kommt, wäre man steuerfrei. Da ich aber mit meinem Brutto ohnehin steuerfrei bin, lohnt es sich dann überhaupt, Werbungskosten anzugeben?

            Mit anderen Worten: Haben Werbungskosten noch einen anderen Sinn, als das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit die Steuerlast zu verringern (oder bei unter 9.000 Euro) ganz aufzuheben?
            Hallo,

            eingeschränkt nein. Eingeschränkt deshalb weil eventuell ein Verlust entsteht (Verlustvor-rücktrag)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Grundfreibetrag

              hm... noch ganz verstehe ich das nicht: Heißt das, dass ich trotzdem Werbungskosten angeben kann, die dann aber nichts mit den Steuern für 2017 zu tun haben (weil ich eh im Grundfreibetrag bin), sondern die mir dann für z. B. 2019 gutgeschrieben werden, wenn ich dann richtig arbeite (als Verlustvortrag quasi).

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                #8
                AW: Grundfreibetrag

                Zitat von Krit Beitrag anzeigen
                hm... noch ganz verstehe ich das nicht: Heißt das, dass ich trotzdem Werbungskosten angeben kann, die dann aber nichts mit den Steuern für 2017 zu tun haben (weil ich eh im Grundfreibetrag bin), sondern die mir dann für z. B. 2019 gutgeschrieben werden, wenn ich dann richtig arbeite (als Verlustvortrag quasi).
                Hallo,

                ein Verlustvortrag entsteht erst bei negativen Einkünften. Hat mit dem Grundfreibetrag nichts zu tun
                Verlustvortrag wird immer auf das folgende Jahr vorgetragen.
                Mehr zu Verlustvortrag findest du im www

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Grundfreibetrag

                  Bei Stipendien muss man genau prüfen. Diese können steuerfrei sein, sind es aber nicht immer.

                  Es ist daher sinnvoll, das bezogenen Stipendium zumindest in einem Begleitschreiben aufzuführen. Dann kann das FA von sich aus prüfen welche Variante bei dir zutrifft.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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