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Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

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    Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

    Ab dieses Jahr braucht man die VL nicht mehr in Papierform beantragen, aber wie sieht es aus mit den Einträgen die in KAP normalerweise
    eingetragen werden müssen, wenn man z.B eine Günstigerprüfung möchte.

    Frage: Muß ich dann die Beträge mit meinen anderen Erträgen, Soli, Kirchenst. usw. in KAP mit eintragen.

    funny

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

    Zitat von funny Beitrag anzeigen
    Ab dieses Jahr braucht man die VL nicht mehr in Papierform beantragen, aber wie sieht es aus mit den Einträgen die in KAP normalerweise
    eingetragen werden müssen, wenn man z.B eine Günstigerprüfung möchte.

    Frage: Muß ich dann die Beträge mit meinen anderen Erträgen, Soli, Kirchenst. usw. in KAP mit eintragen.

    funny
    Hallo,

    hast du das Gegenteil gelesen, gehört u.s.w.?
    Was hat KAP mit VL zu tun? Höchstens Freistellungsauftrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

      Ich bekomme von der DWS (Vermögensbildende Leistungen) eine Steuerbescheinigung.
      Dort habe ich die Einträge z.B. Zeile 7 Anlage KAP stehen und früher auch in der KAP Anlage eingetragen.

      Die DWS ist meine Anlage der VL.

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        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

        Die Steuerbescheinigung für die Anlage KAP hat nichts mit dem Antrag auf eine Arbeitnehmersparzulage zu tun.

        Kapitalerträge werden nicht an das Finanzamt übermittelt und müssen, wenn eine Günstigerprüfung gewünscht wird, nach wie vor erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

          Danke, das wollte ich wissen. Ich dachte, vielleicht bekommt das Finanzamt von den Kapitalerträgen der VL auch die Beträge mitgeteilt.

          funny

          Kommentar


            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistungen Kapitalerträge eintragen?

            Nein, war noch nie der Fall und hat sich auch nicht geändert. Wie bisher auch bekommt das Finanzamt die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge mitgeteilt, woraus aber natürlich nicht erkennbar ist, wie hoch die Erträge in Summe waren.

            Du bringst da etwas durcheinander:

            Bisher hat Dein Anbieter Dir bescheinigt, wie hoch Deine EINZAHLUNGEN in Deinen Anlagevertrag waren, wobei zu Deinen Einzahlungen sowohl Deine Zahlungen als auch die deines Arbeitgebers gehören. Diese Bescheinigung wird ab dem Anlagejahr 2017 elektronisch übermittelt, das ist die einzige Änderung. Diese Einzahlungen wurden dann angelegt und haben dann ggf. auch zu Zinsen etc. geführt. Diese Zinsen sind aber natürlich KEINE weiteren Einzahlungen, auch wenn sie den Konto- oder Depotstand erhöhen, allein schon deswegen, weil sie nicht der Arbeitgeber dorthin überweist. Diese Zinsen nun können Thema für die Anlage KAP sein, wenn Du die Anlage KAP freiwillig abgibst oder in seltenen Fällen abgeben musst.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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