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Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

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    Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

    Hallo,
    es geht um die Anlage V in ElsterFormular 19.3.
    Mein Mann hat letztes Jahr von seinem Vater einen Grundstücksanteil an einer Wiese/Kleingartenanlage (ins. 3 Eigentümer) geerbt. Die Tante meines Mannes (Miteigentümerin) hat (wie schon immer) die EST1B mit Anlage FB (3x) und FE1 gemacht und ihn als Beteiligten gemeldet. (Die Gemeinschaft hat wohl eine eigene Steuernummer)
    Ich habe nun versucht, den Anteil meines Mannes an den Einnahmen in unserer Steuererklärung in einer Anlage V einzutragen. Unter der Anleitung zu Anlage V+V steht:
    "In einer Anlage V sind zu erklären: Einkünfte aus
    allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften (Zeilen 25 bis 29),"
    Die Zeilen 25 bis 29 finde ich aber nicht. Die erste Zeite endet bei Zeile 24 "Zugerechneter Betrag" und beginnt auf Seite 2 mit Zeile 33 Werbungskosten.
    Jetzt meine Frage:
    -gibt es die Zeilen 25 bis 29 in ElsterFormular nicht`?
    - werden seine Einnahmen aus der Eigentümergemeinschaft direkt an unser Finanzamt gemeldet und ich muss in unserer Steuererklärung nichts angeben?
    - oder muss ich jetzt auf ElternOnline wechseln?
    vielen Dank

    #2
    AW: Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

    Hier ein Link als allgemeine Erläuterung:

    http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

      Zitat von Elan. Beitrag anzeigen
      Die Zeilen 25 bis 29 finde ich aber nicht. Die erste Zeite endet bei Zeile 24 "Zugerechneter Betrag" und beginnt auf Seite 2 mit Zeile 33 Werbungskosten.
      Jetzt meine Frage:
      -gibt es die Zeilen 25 bis 29 in ElsterFormular nicht`?
      - werden seine Einnahmen aus der Eigentümergemeinschaft direkt an unser Finanzamt gemeldet und ich muss in unserer Steuererklärung nichts angeben?
      - oder muss ich jetzt auf ElternOnline wechseln?
      vielen Dank
      Hallo Elan.,

      das kann eigentlich nicht sein, die Anlage V endet bei mir nicht mit Zeile 24, sondern du kannst ab Zeile 25 die Anteile eintragen.
      Grundsätzlich muss ja die Erbengemeinschaft eine Erklärung abgeben und alle Beteiligten aufführen und auch dort die Beträge ermitteln -> diese Erklärung gibt es nicht im Elsterformular, aber in MeinElster.

      Prüf das doch noch einmal in Elsterformular.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

        -gibt es die Zeilen 25 bis 29 in ElsterFormular nicht`?
        Doch, die gibt es auch bei ElsterFormular, allerdings nur in der 1. Anlage V!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V bei Grundstücksgemeinschaften

          Danke!! Tatsächlich, in der ersten Anlage V gibt es die Zeilen.
          VG Elan

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