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versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

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    versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

    Hallo,

    nach dem Tod meines Mannes hat sich sein Arbeitgeber für meine kleine Betriebsrente versehentlich als Hauptarbeitnehmer angemeldet. Ich habe dies erst 2 Monate später gemerkt als ich auf einmal im Dezember kein Geld bekam, weil mein Arbeitgeber da rückwirkend für die vergangenen Monate automatisch auf 6 umstellte. Mein Arbeitgeber hat mich dann ab und neu angemeldet und der Arbeitgeber meines Mannes hat es auch nachträglich korrigiert. Vor dem Tod meines Mannes hatten wir 4/4 nach dem Tod kam ich automatisch in Steuerklasse 3.

    Ich habe dann aber für 2 Monate bei beiden Abrechnungen Steuerklasse 6 abgezogen bekommen, trotz der Änderung konnte mein Arbeitgeber mir nicht mehr die massiv zu viel gezahlte Lohnsteuer (war auch noch 13. Monatsgehalt dabei) zurückzahlen. Das Abrechnungsprogramm liess dies nicht mehr zu.

    Meine Frage ist nun: Habe ich dadurch Nachteile oder wird sich das bei der Einkommensteuererklärung ausgleichen?

    Danke für Eure Hilfe

    ascolina

    #2
    AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

    Hallo ascolina,

    das gleicht sich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung aus, d.h. gezahlte Lohnsteuer ist ja eine Vorauszahlung und du bekommst dann das über die Einkommensteuerfestsetzung zurück.

    Tschüß

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      #3
      AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

      Das wird sich bei der Einkommensteuererklärung ausgleichen! Die Zinsverluste fallen im Moment ja nicht ins Gewicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

        Hallo ascolina,

        das kommt leider immer wieder vor, auch wenn es beim Arbeitgeber versehentlich passiert -> der Leidtragende ist der betroffene AN, aber es lässt sich ja heilen bzw. reparieren mit der Einkommensteuererklärung, wenn auch zeitverzögert.

        Tschüß

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          #5
          AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

          Hallo, ihr seid ja super schnell Danke.

          Ich bin deshalb so verwirrt, weil ich dachte durch die Überzahlung etwas zurückzubekommen.
          Statt dessen habe ich jetzt noch 1500 Euro nachzuzahlen.... dann weiß ich aber wenigstens dass es nicht daran liegen kann.

          LG

          ascolina

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            #6
            AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

            Hallo ascolina,

            dann wäre ja die Nachzahlung ohne Steuerklasse VI noch höher ausgefallen.

            Tschüß

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              #7
              AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

              Ja so sieht es aus und eine solche Summe konnte ich kaum glauben...., ich fürchte dieses Jahr wird es mich dann noch mal treffen.

              Grüße

              ascolina

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                #8
                AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

                Ja so sieht es aus und eine solche Summe konnte ich kaum glauben...., ich fürchte dieses Jahr wird es mich dann noch mal treffen.
                Hallo ascolina,

                bekommst du vielleicht eine Hinterbliebenenrente? Da wären Nachzahlungen dann ganz normal, ansonsten bei dem von dir geschilderten Sachverhalt eigentlich nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Hallo ascolina,

                  bekommst du vielleicht eine Hinterbliebenenrente? Da wären Nachzahlungen dann ganz normal, ansonsten bei dem von dir geschilderten Sachverhalt eigentlich nicht.
                  Hallo,
                  ja ich habe einmalig die Drei Monate Hinterbliebenenrente von ca 5000 Euro bekommen, danach nur noch 53/mon, weil ich zu viel verdiente.
                  Und dann noch die Zahlung vom Arbeitgeber meines Mannes, die mit 6 versteuert wurde.

                  Und dann sagt halt jeder noch :klar wenn Du jetzt Steuerklasse 3 hast zahlst Du bestimmt dieses Jahr wieder nach.


                  Ich werde wohl etwas zurücklegen, falls ich nicht sogar voraus zahlen muss.

                  Danke

                  ascolina

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                    #10
                    AW: versehentlich bei beiden Arbeitgebern in Steuerklasse 6

                    Bei einer Nachzahlung in dieser Größenordnung werden Vorauszahlungen festgesetzt.

                    Die kann man aber unter Hinweis auf die geringe Höhe der laufenden Rente wieder herabsetzen lassen. Ein Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen ist neuerdings auch in Mein ELSTER verfügbar,

                    kann aber unter Angabe der Gründe nach wie vor auch einfach schriftlich gestellt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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