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Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

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    Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

    Sitze gerade bei der Einkommenssteuerklärung 2017 ElsterFormular und habe folgende Fall betreffend meiner Kapitalerträge :

    Bei einer Bank, der Consorsbank hatte ich im Jahre 2017 2 ! verschiedene Tagesgeldkonten und entsprechend 2 x Kapitalerträge im Jahre 2017 bekommen. Nach 6 Monaten gilt man ja bei der Consorsbank
    wieder als Neukunde und kommt in den Genuss des für Neukunden höheren Zinssatzes wenn man das erste Konto gekündigt hat.
    Auf der Jahressteuerbescheinigung 2017 der Consorsbank sind aber nur die Zinsen / Kapitalerträge des zweiten Tagesgeldkontes aufgeführt ( was auch aktuell noch läuft ) und nicht die des ersten im März 2017 gekündigten/geschlossenen Kontos...
    Auf Nachfrage konnte man mir seitens der Consorsbank auch keine Auskunft geben warum dem so ist uund es wurde auch keine neue - geänderte - Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.

    Jetzt stellt sich mir die Frage welche Zinsen wurden an das BZsT gemeldet ? Die gesamten aus dem Jahre 2017 oder nur die geringeren lt. der mir vorliegenden Steuerbescheinigung ? Normalerweise kann doch die dem Kunden zugesandte Steuerbescheinigung für ALLE Konten nicht abweichen von der Meldung an das BZSt oder doch ?
    Zuletzt geändert von athuruga; 15.05.2018, 15:45.

    #2
    AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

    Zinsen selbst werden überhaupt nicht gemeldet! Die Banken melden die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

      Zitat von athuruga Beitrag anzeigen
      .........
      Jetzt stellt sich mir die Frage welche Zinsen wurden an das BZsT gemeldet ? Die gesamten aus dem Jahre 2017 oder nur die geringeren lt. der mir vorliegenden Steuerbescheinigung ? Normalerweise kann doch die dem Kunden zugesandte Steuerbescheinigung für ALLE Konten nicht abweichen von der Meldung an das BZsT oder doch ?
      Hallo athuruga,

      die Banken melden der Finanzverwaltung keine Zinserträge der bei ihr geführten Konten. Es gibt eine Meldung der Freistellungsaufträge.
      Seit Einführung der Abgeltungssteuer interessiert das Finanzamt sich nur in besonderen Fällen für die Kapitalerträge und da muss es jeweils auf den Fall bezogen einen Antrag zum Kontenabruf stellen usw.

      Tschüß

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        #4
        AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zinsen selbst werden überhaupt nicht gemeldet! Die Banken melden die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge.
        Da ich aber eine NV-Bescheinigung habe gibt es in meinem Fall keinen in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag...
        In dem Fall ( also dem Vorliegen einer NV-Bescheinigung ) können doch nur die Kapitalerträge genmeldet werden und sonst nix...

        Das hat man doch ab dem Veranlagungsjahr 2013 glaube ich geändert um auch die Besitzer einer NV-Bescheinigung hinsichtlich der beim Antrag der NV-Bescheinigung angegebenen und der dann tatsächlich erzielten/ausgezahlten Kapiitalertäge kontrollieren zu können.

        " Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde der § 45d Abs. 1 EStG dahingehend erweitert, dass ab dem Meldezeitraum 2013 dem BZSt neben dem tatsächlich freigestellten Kapitalertrag auf Basis eines Freistellungsauftrages auch die freigestellten Kapitalerträge auf Grundlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu übermitteln sind. "
        Zuletzt geändert von athuruga; 15.05.2018, 13:55.

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          #5
          AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

          Zitat von athuruga Beitrag anzeigen
          Da ich aber eine NV-Bescheinigung habe gibt es in meinem Fall keinen in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag...
          In dem Fall ( also dem Vorliegen einer NV-Bescheinigung ) können doch nur die Kapitalerträge genmeldet werden und sonst nix...
          Hallo,

          da du eine NV-Bescheinigung hast (hoffentlich bei der Bank abgegeben) betrifft dich das Ganze doch gar nicht.
          Es wird keine Kapitalertragssteuer abgeführt

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

            Da ich aber eine NV-Bescheinigung habe gibt es in meinem Fall keinen in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ...
            Das hattest du allerdings im ersten Beitrag nicht geschrieben! Für diese Fälle gibt es die Meldepflicht nach § 45d Abs. 1 Nr. 2 EStG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

              Ja klar wird nichts abgeführt aber ich komme jetzt höchstwahrscheinlich durch die Höhe der Kapitalerträge in die Steuerpflicht und muss/müsste darum eine Einkommenssteuerklärung abgeben ...

              Ich habe 2500€ Kapitalerträge damals in 2016 bei Beantragung der NV-Bescheinigung angegeben. Ist ja nur eine Schätzung gewesen für 3 Jahre im Voraus. Bin ja kein Hellseher wie sich der Zinsmarkt in 3 Jahren verändert und/oder Kapital zu - / oder abfliesst.

              Aktuell in 2017 liege ich lt. den mir vorliegenden Jahresteuerbescheinigungen von immerhin 8 Banken ( bin Tagesgeldhopper ) aber schon bei ca. 3500€ . Dies kam durch eine höhere Geldanlage durch Erbschaft die logischerweise in 2016 bei Beantragung der NV nicht bekannt war ...

              und komme zusätzlich durch die Einmalzahlung von Sterbegeld meines in 2017 verstorbenen Vaters ( Beamter ) in die Steuerpflicht bzw. hart an deren Grenze. Es geht hier zwar nur um ca. 50€ Steuernachzahlung lt. dem Berechnungsprogramm
              von ElsterFormular aber dann bin ich die NV-Bescheinigung los und zwar denke ich für immer. Das möchte ich natürlich verhindern wenn möglich den ohne das Sterbegeld und nur mit den Zinsen werde ich auch in 2018 und in den weiteren Jahren
              nicht steuerpflichtig werden dafür ist meine EM-Rente zu gering...

              Darum ist die Frage ob das FA über die exakte Höhe der Kapitalerträge informiert ist oder eben nicht , da die Consorsbank warum auch immer die Zinsen des einen Kontos nicht gemeldet hat weil selbige auch nicht in der Jahressteuerbescheinigung enthalten sind.
              Zuletzt geändert von athuruga; 15.05.2018, 14:25.

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                #8
                AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

                Darum ist die Frage ob das FA über die exakte Höhe der Kapitalerträge informiert ist oder eben nicht.
                In deinem Fall müsste es so sein, immer vorausgesetzt, du hast die NV-Bescheinigung bei allen Banken eingereicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

                  Danke.

                  Und natürlich habe ich die NV-Bescheinigung bei allen meinen zig Banken eingereicht sodass nicht 1 Cent Abgeltungssteuer gezahlt wurde in 2017. Allerdings nur bei einer Bank liegt diese auch heute noch im Original vor. Alle anderen Banken habe ich
                  die NV zwar im Original eingereicht aber um sofortige Rückgabe nach Erfassung gebeten. Dem sind die Banken auch nachgekommen - was rechtlich eigentlich ja nicht statthaft ist. Die Banken müssten lt. Gesetz die NV-Bescheinigung im Original aufbwahren solange die Geschäftsbeziehung besteht ... So viel dazu was Banken machen oder eben nicht machen. Darum wundert es mich auch gar nicht das die Banken nicht korrekte Kapitalerträge an das BZSt melden.
                  Zuletzt geändert von athuruga; 15.05.2018, 15:38.

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                    #10
                    AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

                    ... da die Consorsbank warum auch immer die Zinsen des einen Kontos nicht gemeldet hat weil selbige auch nicht in der Jahressteuerbescheinigung enthalten sind.
                    Das vermutest du, aber sicher wissen kannst du das nicht!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

                      Hallo,

                      >>>Darum ist die Frage ob das FA über die exakte Höhe der Kapitalerträge informiert ist oder eben nicht.

                      Was interessiert dich was gemeldet wurde?
                      Du musst eine Erklärung abgeben wenn du Steuern hättest zahlen müssen (wenn man es genau nimmt hättest du die NV sogar zurückgeben müssen).

                      Du darfst davon ausgehen, dass die Meldung dafür genutzt wird wofür es sie gibt (Steuerhinterziehung aufdecken). Das das Finanzamt ggf. deine Erklärung alleine macht ist nicht vorgesehen.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 16.05.2018, 10:50.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Meldung Höhe der Kapitalerträge an BZsT und an Steuerplichtigen unterschiedlich ?

                        Kurzer Hinweis auf die gesetzliche Regelung in § 44a Absatz 2 Satz 4 EStG:
                        " .... erkennt der Gläubiger, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind, so hat er dem Finanzamt die Bescheinigung zurückzugeben."

                        Da du bereits erkannt hast, dass du mit deinen Einkünften in eine steuerlich relevante Höhe gekommen bist, musst du selbst die NV Bescheinigung zurückgeben und für das entsprechende Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Weiterhin musst du deine Banken informieren, dass die NV Bescheinigung nicht mehr berücksichtigt werden darf.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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