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    Fristverlängerung durch elektronisch authentifizierte Abgabe

    Liebes Forum,
    ich bin in Hessen und ein Finanzbeamter hat mir gesagt, ich hätte bis Ende Juli Zeit statt bis Ende Mai, wenn ich es elektronisch mache, allerdings müsste es authentifiziert sein. Bei der Frage, was "authentifiziert" heißt haben wir wohl aneinander vorbei geredet. Daher:
    1. Was ist authentifiziert? Ich mache es über MeinElster im Browser - ist das automatisch authentifiziert oder muss ich da was extra machen. Für meine Eltern (auch in Hessen) mache ich es mit der Elster Software (offline) - würde das auch authentifiziert sein.
    2. Stimmt es dann tatsächlich, dass ich bis Ende Juli Zeit habe?

    #2
    AW: Fristverlängerung durch elektronisch authentifizierte Abgabe

    Hallo krit,

    wenn du dich einloggst in Mein Elster, dann hast du ein Zertifikat und übermittelst automatisch authentifiziert.
    Dieses Zertifikat kannst du auch für die Erklärung deiner Eltern einsetzen und müsstest es beim Senden aus dem Elsterformular bei der Auswahl der Übermittlung mit Klick auf authentifizierte Übermittlung dann anhängen.

    Das war voriges Jahr in etlichen Bundesländern auch schon so, wer authentifiziert übermittelt hat Zeit bis 31.07. des Folgejahres.
    Und da du die Auskunft schon von deinem Finanzamt hast, musst du nicht mehr zweifeln.

    Tschüß

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      #3
      AW: Fristverlängerung durch elektronisch authentifizierte Abgabe

      Zitat von Krit Beitrag anzeigen
      Liebes Forum,
      ich bin in Hessen und ein Finanzbeamter hat mir gesagt, ich hätte bis Ende Juli Zeit statt bis Ende Mai, wenn ich es elektronisch mache, allerdings müsste es authentifiziert sein. Bei der Frage, was "authentifiziert" heißt haben wir wohl aneinander vorbei geredet. Daher:
      1. Was ist authentifiziert? Ich mache es über MeinElster im Browser - ist das automatisch authentifiziert oder muss ich da was extra machen. Für meine Eltern (auch in Hessen) mache ich es mit der Elster Software (offline) - würde das auch authentifiziert sein.
      2. Stimmt es dann tatsächlich, dass ich bis Ende Juli Zeit habe?
      zu 1 ist mit Zertifikat (authentifiziert)
      du kannst die Erklärung deiner Eltern auch authentifiziert übermitteln, da du ein Zertifikat hast.
      zu 2 wenn der Beamte dir das so sagt. Warum soll hier im Forum jemand das Gegenteil behaupten?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Fristverlängerung durch elektronisch authentifizierte Abgabe

        ok, sehr vielen Dank euch beiden!
        Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, dass das Zertifikat etwas mit "authentifiziert" zu tun hat. Ich meinte zu dem Beamten, dass ich das über Elster mache und er meinte dann, dass ich halt drauf achten müsse, dass es authentifiziert ist - das hatte mich verwirrt. Aber wenn es automatisch authentifiziert ist, sobald man sich mit einer Zertifikatsdatei einloggt, umso besser!

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          #5
          AW: Fristverlängerung durch elektronisch authentifizierte Abgabe

          Machst du die Erklärung über MeinElster sind sie automatisch "zertifiziert / authentifiziert / elektronisch unterschrieben" (meint das selbe).

          Bei ElsterFormular ist die Übertragung nicht automatisch zertifiziert. Aber man kann es bei der Übertragung (also beim Senden ans Amt) auswählen.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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