Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.

    Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.

    Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.

    Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?

    In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".

    Danke im Voraus und viele Grüße,
    Watson

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

    Zitat von bwatson Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.

    Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.

    Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.

    Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?

    In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".

    Danke im Voraus und viele Grüße,
    Watson

    Hallo,

    lt. deiner Beschreibung hattestb du 2016 Einkünfte in Höhe von 3600.-
    abzüglich Verlustvortrag aus 2015 3000.- ergibt Einkünfte von 600.-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

      Der Verlustvortrag wurde 2016 meiner Meinung nach nicht gegengerechnet.

      Ich hatte 2016 insgesamt Einkünfte von 6700€ und Werbungskosten von -6100€. Das macht dann den "Gesamtbetrag der Einkünfte" von 600€.
      Sonderausgaben waren -900€. Dadurch ergab sich ein "Einkommen/ versteuerndes Einkommen" von -300€.


      Die 3000€ Verlustvortrag kann ich in der Rechnung vom Steuerbescheid 2016 nicht finden.

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

        Zum 31.12.2016 ist ja keine Fortschreibung deines Verlustvortrags aus 2015 erfolgt, warum auch immer. Hast du in der Steuererklärung für 2016 darauf hingewiesen?
        Das muss man zwar nicht, es macht aber insbesondere bei einem Finanzamtswechsel durchaus Sinn.

        Es hätten ja 600 € gegengerechnet werden müssen, dir bleiben also noch rund 2.400 € für 2017.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

          Ja, umzugsbedingt habe ich das Finazamt gewechselt. In der Steuererklärung 2016 habe ich lediglich das Kreuzchen bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2015 festgestellt" angekreuzt.

          Dieses würde ich jetzt auch wieder bei der Steuererklärung 2017 ankreuzen, mit der Hoffnung, dass mir dann die Differenz von 2400€ angerechnet wird.

          Kommentar


            #6
            AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

            Zitat von bwatson Beitrag anzeigen
            Der Verlustvortrag wurde 2016 meiner Meinung nach nicht gegengerechnet.

            Ich hatte 2016 insgesamt Einkünfte von 6700€ und Werbungskosten von -6100€. Das macht dann den "Gesamtbetrag der Einkünfte" von 600€.
            Sonderausgaben waren -900€. Dadurch ergab sich ein "Einkommen/ versteuerndes Einkommen" von -300€.


            Die 3000€ Verlustvortrag kann ich in der Rechnung vom Steuerbescheid 2016 nicht finden.
            Dein Verlust ergibt sich aus dem GdE, nicht aus dem zvE!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

              Dein Verlust ergibt sich aus dem GdE ...
              Da aber der Abzug bzw. die Verrechnung des Verlustvortrags im Bescheid in der Zeile nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte erscheint, kann man eine erfolgte Verrechnung eigentlich nicht übersehen.
              Angehängte Dateien
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

                also die Zeile "Abzug Verlustvortrag" (wie auf dem Bild zu sehen) ist in meinem Steuerbescheid 2016 nicht vorhanden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

                  Zitat von bwatson Beitrag anzeigen
                  also die Zeile "Abzug Verlustvortrag" (wie auf dem Bild zu sehen) ist in meinem Steuerbescheid 2016 nicht vorhanden.
                  Dann ist Dein Verlust nach GdE bereits verpufft..!?
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

                    Zitat von bwatson Beitrag anzeigen
                    Dieses würde ich jetzt auch wieder bei der Steuererklärung 2017 ankreuzen, mit der Hoffnung, dass mir dann die Differenz von 2400€ angerechnet wird.
                    Nein, Du musst Dich drum kümmern, dass der Verlustvortrag in 2016 berücksichtigt wird!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

                      Geht das überhaupt noch nachträglich, da die Einspruchsfrist ja schon lange abgelaufen ist

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag

                        Da du einen Feststellungsbescheid für 2015 hast, ist das m. E. kein Problem. Der wurde ja nicht geändert oder aufgehoben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X