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Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

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    Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

    Hallo habe ein Problem und komme nicht weiter. Bei der Steuerberechnung kam der AHW Anlage Unterhalt, Die Angaben zur Unterhaltsversplichtung sind bei einem kind zur Übertragung des kinderfreibetrages nicht vollständig ausgefüllt.

    Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern. Der Vater zahlt keinen Unterhalt. Ich bekomme Unterhaltsvorschussleistung vom Amt. Ich habe dies auch in der Steuer angegeben das ich diesen Vorschuss bekomme. Nun dieser AHW und ich weiss nicht was ich da nun machen muss. Ist meine erste Erklärung auf steuerklasse 2

    Bitte helft mir

    #2
    AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

    Die Anlage Unterhalt ist auszufüllen, wenn Du Unterhalt an bedürftige Personen zahlst. Da gehören grundsätzlich mal keine Personen dazu, für die Du Kindergeld bekommst.

    Deshalb versteh ich jetzt den Zusammenhang mit Deinen Kindern nicht.

    Betrifft der Fehler vielleicht die Anlage Kind? Handelt es sich um einen roten oder einen grünen Fehler? Welches Feld ist rot oder grün markiert?

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

      Mir wird in der Steuerberechnung nur angezeigt das ein AHW besteht in der Anlage Unterhalt: die Angaben zur unterhaltsverpflichtung sind bei einem Kind zur Übertragung des kinderfreibetrages nicht vollständig ausgefüllt. In der Prüfung kommt kein Fehler. Die Anlage Unterhalt habe ich gar nicht ausgefüllt da ich keinen Unterhalt zahle. Die Kinder leben bei mir. Habe beim kinderfreibertrag angegeben das ich interhaltsvorschuss bekomme und die Kinder nicht beim anderen Elternteil gemeldet sind.

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

        Zitat von Lenschen Beitrag anzeigen
        In der Prüfung kommt kein Fehler.
        Da hab ich nicht aufmerksam genug gelesen

        Trotzdem, ich kann den Fehler nicht nachstellen. Welche Eingaben hast Du denn konkret gemacht in der Anlage Kind?

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

          Habe den Fehler gefunden. Problem war das ich einen Zeitraum angegeben habe wo unterhaltsleistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden.
          Dies war ja nicht der fall

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            #6
            AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

            Wenn das gesamte Jahr Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind, ist die Übertragung des gesamten Kinderfreibetrags nicht möglich.

            Angaben in Zeile 39 machen deshalb nur dann Sinn, wenn solche Unterhaltsleistungen nicht das gesamte Jahr betreffen und die Übertragung des gesamten Kinderfreibetrags in Zeile 38 beantragt wird.

            Wird nur der Antrag auf Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in Zeile 40 gestellt, dürfen in Zeile 39 keine Angaben gemacht werden.

            Trotzdem kann ich den Fehler in ElsterFormular nicht nachstellen, denn dort gibt es eine eindeutige Fehlermeldung.

            - - - Aktualisiert - - -

            Problem war das ich einen Zeitraum angegeben habe wo unterhaltsleistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden. Dies war ja nicht der fall
            Was ich allerdings jetzt auch wieder nicht verstehe, denn oben hattest du geschrieben:

            Der Vater zahlt keinen Unterhalt. Ich bekomme Unterhaltsvorschussleistung vom Amt. Ich habe dies auch in der Steuer angegeben das ich diesen Vorschuss bekomme.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abbruch Hinweis Anlage Unterhalt

              Zitat von Lenschen Beitrag anzeigen
              Problem war das ich einen Zeitraum angegeben habe wo unterhaltsleistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden
              So hätte ich das allerdings auch verstanden:

              Zitat von Lenschen Beitrag anzeigen
              Ich bekomme Unterhaltsvorschussleistung vom Amt

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