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Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

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    Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

    Hallo,

    für unsere älteste Tochter (19, in Ausbildung, eigene Wohnung) wird Kindergeld per Abzweigungsantrag direkt an sie ausgezahlt. Jedoch nicht genau in Höhe des Kindergeldes sondern in Höhe des durchschnittlichen Kindergeldes aller (6) Kinder gem.§76Estg. Also (194+194+200+225+225+225)/6=210,50€. Heißt uns werden dann noch 1052,50 als Gesamtbetrag ausgezahlt statt 194+200+225+225+225=1069 Euro.

    Wie kann ich das nun in die Steuererklärung einzutragen bei jedem einzelnen Kind?

    Ist das Kindergeld für die älteste Tochter überhaupt noch anzugeben bei erhaltenem Kindergeld?

    Danke vorab!
    Zuletzt geändert von Pentax77; 22.05.2018, 12:32.

    #2
    AW: Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

    Hallo Pentax77,

    anzugeben ist immer der Anspruch auf Kindergeld, nicht die tatsächliche Auszahlung.
    Und da der Anspruch bei den Eltern liegt, ist das Kindergeld auch auf der Anlage Kind der Eltern zu erfassen (selbst wenn das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird).


    Nebenbei:
    Wenn sie das älteste Kind ist, hast du für sie Anspruch auf 194,- € pro Monat, nicht 225,- € (nur für die angegebenen Vergleichsberechnung, wer was ausgezahlt bekommt).
    Und bei der Eintragung für 2017 oder früher auch auf die richtigen Werte achten. Die genannten gelten erst seit dem 01.01.2018.
    Zuletzt geändert von Sabre; 22.05.2018, 12:28. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

      Danke, ging ja fix. Ja die Abzweigung ist erst ab 2018 inkraft.

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        #4
        AW: Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

        Hallo alle Zusammen,

        Mein Name ist April Lynn.

        Da ich mein Problem genauso nennen würde, habe ich kein neues Thread öffnen wollen. Ich hoffe, das ist in Ordnung so!

        Mein Problem...
        Seit letztem Jahr April muss ich mein Kindergeld vom dritten Kind an das Jugendamt abzweigen. Grund ist eine vollstationäre Unterbringung auf dem Gelände einer Schule. (Heute gibt es so etwas wie Internat scheinbar nicht mehr..?!) Mein Sohn ist trotzdem jedes Wochenende und in den Ferien daheim. Nun weiß ich nicht, wo ich das Kindergeld eintragen kann. ich bekomme es zwar, habe es aber nicht... und mein Kind ist trotzdem mehr als 6 Wochen daheim und auch bei uns Gemeldet.

        Wo muss ich jetzt das abgezweigte Kindergeld (volle 200 Euro pro Monat) eintragen und was soll ich dazu schreiben?

        Zur Zeit habe ich es in Kinderbetreuungskosten des dritten Kindes als Kindergeldabzweigung an das Jugendamt stehen.

        Lieben Dank im Voraus für Eure Antworten

        April Lynn

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          #5
          AW: Abgezweigtes Kindergeld wie richtig eintragen?

          Ich denke Sabres Antwort sollte auch hier zutreffen:

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          anzugeben ist immer der Anspruch auf Kindergeld, nicht die tatsächliche Auszahlung

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