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Werbungskosten dualer Student

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    Werbungskosten dualer Student

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass der Sinn und Zwecks dieses Forums nicht die Steuerberatung ist, aber ich würde mich freuen, wenn es Leute gibt, die Erfahrung/Wissen mit irgendeinem ähnlichen Sachverhalt haben und Tipps geben könnten.

    Sachverhalt:
    ich bin ein dualer Student und habe dementsprechend einen (Ausbildungs-)Vertrag mit einem Unternehmen. Meine 1. Tätigkeitsstätte ist Berlin, da habe ich meine Praxisphasen. Meine Theoriephasen muss ich an einer Hochschule in Baden-Württemberg (BW) absolvieren. Der Wechsel findet in einem 3-monaten Rhythmus statt.

    An meinem Studienort in BW habe ich eine Wohnung durchgehend gemietet (auch in den Monaten, wo ich nicht da bin) und bin auch dort mit 2. Wohnsitz beim Bürgeramt angemeldet. Mein 1. Wohnsitz ist Berlin, da lebe ich bei meinen Eltern während der Praxisphasen.

    Da ich bei meinen Eltern unentgeltlich lebe, kann ich die Wohnung in BW nicht als "Doppelte Haushaltsführung" angeben. Könnte man jedoch die Mietkosten irgendwie/irgendwo absetzen, da man letztendlich diese Aufwendung deswegen hat, weil man sozusagen vom Unternehmen in BW zum Studieren geschickt worden ist?

    Außerdem interessiert es mich, wie es aussieht mit den Reisen: die Reisen von Berlin nach BW und umgekehrt sind keine Reisen Whg -> Tätigkeitsstätte oder berufliche Reisen, oder? Könnte man aber auch diese Reisen nicht (und wenn ja, wo genau) in den Werbungskosten angeben, da man auch sozusagen gezwungen ist, dahin zu fahren und deshalb hat man diese Aufwendungen? Könnte man auch irgendwie argumentieren, dass man die Reisen tätigt, weil man als Lebensmittelpunkt Berlin hat, wo Familie, Freunde, Arbeit sind?

    Ich würde mich um Ideen und Tipps freuen. So wie ich mir das Formular für WK anschaue, weiß ich nicht wirklich, wo ich all diese Sachen angeben kann/soll. Wir müssten aber auch die Frage klären, ob ich das überhaupt dürfte.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Werbungskosten dualer Student

    ich weiß, dass der Sinn und Zwecks dieses Forums nicht die Steuerberatung ist,
    Dann ist es ja gut!

    Doppelte Haushaltsführung, das hast du ja schon selbst erkannt, ist nicht drin.

    Du musst dann eben mal schauen, was unter Auswärtstätigkeit steuerlich möglich ist, das ist ja bei deinem 3-Monatswechsel doch gar nicht so schlecht.

    Was die Unterkunft angeht, findest du einen Hinweis in den Lohnsteuerrichtlinien:

    https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/9.7/

    Wie der zu verstehen ist, musst du allerdings selbst recherchieren, denn Steuerberatung machen wir hier nicht. Das wäre auch nicht zulässig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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