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    Welche Angaben wohin?

    Meine Frau hat ein Jobticket. Der Arbeitgeber weist einen geldwerten Vorteil von 616 Euro aus. Davon wurden Lohnsteuer in Höhe von 258 Euro, Soli in Höhe von 14 Euro und Kirchensteuer in Höhe von 23 Euro bezahlt. In welchem Formular und in welcher Zeile in ELSTER muss ich diese Daten eintragen?
    Herzlichen Dank für die Unterstützung!

    #2
    AW: Welche Angaben wohin?

    Steht denn dazu etwas in der Lohnsteuerbescheinigung? Unter Nummer 17 oder 18?

    So, wie ich das verstehe, wurde der Sachbezug nämlich ganz normal versteuert und ist im Bruttolohn unter Nummer 3 ff. bereits enthalten.

    Es wäre dann nichts weiter anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Welche Angaben wohin?

      Danke für die Antwort
      Nee, leider nicht. Da hatte ich schon nachgeschaut. Ist leider nicht der Fall.
      Grüße

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        #4
        AW: Welche Angaben wohin?

        Hallo,

        dann ist auch nichts anzugeben bzw. es ist schon im normalen Lohn enthalten und wird automatisch erklärt.

        Und natürlich können die Kosten noch als Werbungskosten abgesetzt werden, Anlage N 2. Seite.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Welche Angaben wohin?

          Der Ausdruck Leider ist da jetzt eher nicht angebracht. Das hat ja keine steuerlichen Nachteile für euch.

          Siehe den Beitrag von @reckoner!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Welche Angaben wohin?

            Bislang waren die Antworten hier noch nicht richtig hilfreich. Gibt es denn keinen Steuerfuchs, der sich mit diesem Thema auskennt und qualifiziert weiterhelfen kann?

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              #7
              AW: Welche Angaben wohin?

              Zitat von stefanle Beitrag anzeigen
              Bislang waren die Antworten hier noch nicht richtig hilfreich.
              Das versteh ich nicht. Deine Frage wurde doch gut beantwortet

              Kommentar


                #8
                AW: Welche Angaben wohin?

                Zitat von stefanle Beitrag anzeigen
                Bislang waren die Antworten hier noch nicht richtig hilfreich. Gibt es denn keinen Steuerfuchs, der sich mit diesem Thema auskennt und qualifiziert weiterhelfen kann?
                Was verstehst du denn nicht? Wenn der Sachbezug im steuerpflichtigen Bruttolohn unter Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist, dann ist da nichts extra zu erklären. Mehr ist dazu nicht zu sagen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Welche Angaben wohin?

                  Hallo,

                  ich weiß zwar auch nicht was noch unklar ist, aber ich versuche es nochmal:

                  Der Zuschuss ist offenbar als ganz normaler Lohn gezahlt und versteuert worden (so als ob der Arbeitgeber allen auswärtig wohnenden mehr Lohn zahlen würde - beispielsweise um sie überhaupt zu motivieren den Job zu machen). Und steuerlich ist es dann auch Lohn, egal wie es bezeichnet wird.

                  In die Erklärung gehört dann einerseits natürlich der Lohn, und zusätzlich können die Fahrtkosten als Werbungskosten abgesetzt werden (Entfernungspauschale, Anlage N, 2. Seite ganz oben). Unterm Strich bedeutet das, dass diese Kosten steuerfrei bleiben.
                  Grundsätzliche Anmerkung: Werbungskosten wirken sich erst ab 1000 Euro aus.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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