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Bescheinigung über Lohnkostenanteil gem. § 35a EStG

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    Bescheinigung über Lohnkostenanteil gem. § 35a EStG

    Hallo,

    da ich über suchen nichts gefunden habe stelle ich meine Frage hier.

    Ich habe eine ETW vermietet und von der HV o.g. Bescheinigung erhalten.

    Muss oder kann ich diese Kosten in der EStE angeben und wenn ja, wo?

    #2
    AW: Bescheinigung über Lohnkostenanteil gem. § 35a EStG

    Als Vermieter erklärst du deine Werbungskosten vollständig in der Anlage V.

    Die Bescheinigung über Arbeitskosten wäre für dich nur relevant, wenn du die Wohnung selbst bewohnen würdest.

    Soweit diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden, ist die Bescheinigung allerdings für deine Mieter von Bedeutung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bescheinigung über Lohnkostenanteil gem. § 35a EStG

      vielen Dank!

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