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Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

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    Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

    Hallo allerseits,

    ich möchte mich erkundigen, ob bezogenes im Jahr 2017 (nur 2 Monaten) Arbeitslosengeld berücksichtigt werden müssen?
    Ich habe laut AA eine Bescheid in Höhe X, steht aber dort steuerfrei.
    Sollen die berücksichtigt werden oder kann ich die nachlassen?
    Meine StErkl mache ich zusammen mit Ehepartner.
    Danke und Gruß

    #2
    AW: Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

    Zitat von melalex Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,

    ich möchte mich erkundigen, ob bezogenes im Jahr 2017 (nur 2 Monaten) Arbeitslosengeld berücksichtigt werden müssen?
    Ich habe laut AA eine Bescheid in Höhe X, steht aber dort steuerfrei.
    Sollen die berücksichtigt werden oder kann ich die nachlassen?
    Meine StErkl mache ich zusammen mit Ehepartner.
    Danke und Gruß
    Hallo,

    Alg I ist wie KG eine Lonersatzleistung.
    Sie ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss deshalb angegeben werden.
    AlgII (HartzIV) dagegen nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

      Du musst das Arbeitslosengeld in Zeile 96 des Hauptvordrucks angeben. Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt, das heißt, der Steuersatz für deine steuerpflichtigen Einkünfte

      fällt dadurch etwas höher aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du musst das Arbeitslosengeld in Zeile 96 des Hauptvordrucks angeben. Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt, das heißt, der Steuersatz für deine steuerpflichtigen Einkünfte

        fällt dadurch etwas höher aus.
        Hallo,

        du weisst doch gar nicht, womit er die Erklärung erstellt. (HV Zeile 96)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          du weisst doch gar nicht, womit er die Erklärung erstellt. (HV Zeile 96)

          Gruß FIGUL
          Hallo und Danke für die Hilfestellung!
          Erstelle ich nun mit TAXMAN aber digitaler Abruf zeigt mir diese Summe nicht an. Deswegen dachte ich wegen steuerfreier Betrag muss diese nicht angegeben werden.

          Gruß

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            #6
            AW: Berücksichtigung das Arbeitslosengeld

            Erstelle ich nun mit TAXMAN aber digitaler Abruf zeigt mir diese Summe nicht an
            Auch nicht unter Lohnersatzleistungen und Nichtbeschäftigung?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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