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Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

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    Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

    Liebes Forum,

    ihr habt mir schonmal super geholfen, jetzt hänge ich erneut mit einer "Anwendungsfrage" für Elster. Ich habe jedes Jahr das Problem, dass ich die Steuererklärung nicht zum 31.Mai abgeben kann, weil zu diesem Zeitpunkt bei einer Mietwohnung noch keine Nebenkostenabrechnung vorliegt. Sie wird frühestens Mitte Juni von der Hausverwaltung erstellt. Dadurch kann ich die Anlage V -zumindest was die Werbungskosten betrifft- nicht ausfüllen.

    Wie jedes Jahr (seit 20 Jahren) habe ich mit dieser Begründung eine Fristverlängerung beim Finanzamt erbeten, was bisher nie ein Problem war. Nur dieses Jahr wurde dieser Antrag abgelehnt, ich muss bis 31.5. abgeben. Das wäre kein Problem, der Rest ist ja schon fertig. Aber .. wie mache ich das mit der zu 2/3 unvollständigen Anlage V???

    Ich kann die Einnahmen in Anlage V eintragen, die jährlich gleiche Abschreibung auch, aber keinerlei Nebenkosten, Reparaturen ect.. Was mache ich mit diesen Feldern? Text eintragen geht nicht und wenn ich NULL reinschreibe, denkt das Finanzamt vielleicht, ich hätte einfach keine Werbungskosten gehabt... MIST!

    Kann mir einer einen Rat geben? Das Feld "Belege werden nachgereicht" trifft die Sache ja auch nicht, oder? Es fehlen ja nicht die Belege, Rechnungen o.ä., sondern es fehlen sämtliche Zahlen aus der Hausgeldabrechnung, Kosten für Reparaturen, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage und die Zinsen dafür (die ich eigentlich in Anlage KAP eintragen müsste).

    Bitte dringend um Hilfe, der 31.Mai naht leider mit großen Schritten!

    Ganz lieben Dank für Eure Mühe von Charlotte

    #2
    AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

    Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
    Liebes Forum,

    ihr habt mir schonmal super geholfen, jetzt hänge ich erneut mit einer "Anwendungsfrage" für Elster. Ich habe jedes Jahr das Problem, dass ich die Steuererklärung nicht zum 31.Mai abgeben kann, weil zu diesem Zeitpunkt bei einer Mietwohnung noch keine Nebenkostenabrechnung vorliegt. Sie wird frühestens Mitte Juni von der Hausverwaltung erstellt. Dadurch kann ich die Anlage V -zumindest was die Werbungskosten betrifft- nicht ausfüllen.

    Wie jedes Jahr (seit 20 Jahren) habe ich mit dieser Begründung eine Fristverlängerung beim Finanzamt erbeten, was bisher nie ein Problem war. Nur dieses Jahr wurde dieser Antrag abgelehnt, ich muss bis 31.5. abgeben. Das wäre kein Problem, der Rest ist ja schon fertig. Aber .. wie mache ich das mit der zu 2/3 unvollständigen Anlage V???

    Ich kann die Einnahmen in Anlage V eintragen, die jährlich gleiche Abschreibung auch, aber keinerlei Nebenkosten, Reparaturen ect.. Was mache ich mit diesen Feldern? Text eintragen geht nicht und wenn ich NULL reinschreibe, denkt das Finanzamt vielleicht, ich hätte einfach keine Werbungskosten gehabt... MIST!

    Kann mir einer einen Rat geben? Das Feld "Belege werden nachgereicht" trifft die Sache ja auch nicht, oder? Es fehlen ja nicht die Belege, Rechnungen o.ä., sondern es fehlen sämtliche Zahlen aus der Hausgeldabrechnung, Kosten für Reparaturen, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage und die Zinsen dafür (die ich eigentlich in Anlage KAP eintragen müsste).

    Bitte dringend um Hilfe, der 31.Mai naht leider mit großen Schritten!

    Ganz lieben Dank für Eure Mühe von Charlotte
    Hallo,
    frage Dein Finanzamt was es wie will..
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

      Du zahlst doch Abschläge an die Hausverwaltung, da ist doch bekannt, was du 2017 insgesamt bezahlt hast und wie viel davon in die Instandhaltungsrücklage geflossen sind.

      Da Vermietungseinkünfte Überschusseinkünfte sind, bei denen das Zu- und Abflussprinzip gilt, weißt du doch das Meiste über den Zahlungsfluss 2017. Die einzige Position, die du nicht korrekt erklären kannst,

      ist der Abfluss 2017 aus der Instandhaltungsrücklage. Den musst du eben schätzen und notfalls später korrigieren. Der Steuerbescheid kommt doch nicht vor Ende Juni 2017.

      Die Abschlusszahlungen bzw. Gutschriften aus der Nebenkostenabrechnung 2017 gehören im Übrigen steuerlich ohnehin zum Jahr 2018, was sich aus § 11 EStG eindeutig ergibt.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

      Ich habe hier öfter den Eindruck, dass Vermieter meinen, sie könnten bilanzieren. Das stimmt aber nicht!

      Mit ElsterFormular hat die Frage auch nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

        Lieber Charlie,

        vielen Dank für diese total hilfreiche Antwort, mir ist eben ein ganzes Feuerwerk der Erkenntnis aufgegangen!!! Ich habe tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen!!! Klar, Du hast recht, natürlich weiß ich die Höhe meiner Vorauszahlungen an die Hausverwaltung, mehr brauche ich gar nicht! Davon addiere/substrahiere ich die mir ja bekannten Nachzahlungen/ Gutschriften an Hausverwaltung oder Mieter, die in 2017 geflossen ist (aus den Nebenkostenabrechnungen fürs Wirtschaftsjahr 2016) und fertig. Das Einzige, das ich tatsächlich noch nicht weiß, sind Kosten für Reparaturen.

        Kann ich das irgendwo im Elster Formular vermerken, daß diese Kosten geschätzt sind und nachgereicht werden? Oder muss ich zwingend gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und in diesem Rahmen die realen Kosten angeben?

        Ein ähnliches Problem habe ich durch den Zwang, die Steuererklärung diesmal am 31.5. einreichen zu müssen in der Anlage KAP:
        Ich habe ausländische Fonds und die Gesellschaften geben die Erträge erst sehr spät bekannt, sie fehlen lt. Steuerbescheinigung der Bank noch bei diversen Fonds. Dadurch kann ich die Kapitalerträge, Kest und Soli dieser Fonds noch nicht angeben. Normalerweise sind die Daten bis Mitte Mai da, dieses Jahr aber noch nicht. Wie kann ich denn damit verfahren?

        Vielen lieben Dank für Deine Hilfe, das Feuerwerk meiner Erkenntnis dürfte bis zu Dir zu sehen gewesen sein. Axo... das mit dem Bilanzieren mache ich bei Guthaben/Nachzahlen aus der Nebenkostenabrechnung sogar richtig, bin aber selbstständig mit Anlage EÜR und damit etwas geübter, als ein Anlagen-N-Ausfüller, was Zu- und Abfluss betrifft.

        LG von Charlotte

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          #5
          AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

          Hallo,

          ich würde die unbekannten Beträge schätzen (etwa wie im Vorjahr), und das in den Beschreibungstext mit aufnehmen (einfach in Klammern "geschätzt" hinten anstellen).

          Und wenn du die Abrechnung dann hast reichst du die wirklichen Daten nach. Selbst bestandkräftige Bescheide lassen sich so noch ändern.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

            Kann ich das irgendwo im Elster Formular vermerken, daß diese Kosten geschätzt sind und nachgereicht werden?
            Man könnte das in der Zeile 98 des Hauptvordrucks vermerken, bei ElsterFormular wüsste ich sonst keine Möglichkeit. Das kann aber dazu führen, dass das Finanzamt die Erklärung nicht bearbeitet.

            Wenn du keine Erstattung erwartest, kann dir das gleich sein.

            - - - Aktualisiert - - -

            Einen Beschreibungstext für Erhaltungsaufwendungen gibt es bei ElsterFormular nicht, der ist nur bei Mein ELSTER verfügbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

              Hallo ihr Lieben,

              danke für die weiteren hilfreichen Antworten!

              Ich hatte die Verlängerung der Frist für die Abgabe meiner Steuererklärung eigentlich beantragt, weil ich genau das dachte "das Finanzamt hat zwar dann meine Steuererklärung, kann sie aber nicht bearbeiten, also reiche ich lieber erst ein, wenn ich alles beisammen habe", dann hat es die (bisherige, sehr kompetente und freundliche) Sachbearbeiterin einfacher.

              Ich erwarte für 2017 eine ausgesprochen hohe Steuerrückzahlung von ca. 2.500 €, es ist also eher zu meinen Ungunsten, wenn ich später einreiche. Aber eben genauso, wenn die Erklärung mangels "Daten" trotz früher Einreichung nicht bearbeitet werden kann. Naja, wenn meine dieses Jahr neue Sachbearbeiterin die unvollständige Erklärung unbedingt will, dann schicke ich sie ihr halt unvollständig und lege später gegen den Steuerbescheid Widerspruch ein. Ob das dann weniger aufwendig für sie ist... ???

              Also vielen lieben SDank für Eure Hilfe und bis nächstes Jahr dann *grins*... oder bis zum Steuerbescheid 2017?

              LG von Charlotte

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                #8
                AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                Hallo,

                >>>Das kann aber dazu führen, dass das Finanzamt die Erklärung nicht bearbeitet.

                Das wäre ja in Charlottes Sinne.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                  Nein, wenn jemand eine Rückzahlung erwartet, ist es doch nicht in seinem Sinn, dass die Erklärung liegenbleibt.

                  Da würde ich mich dann sicher nicht zu geschätzten Beträgen äußern!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da würde ich mich dann sicher nicht zu geschätzten Beträgen äußern!
                    Hallo Charlie, den Satz verstehe ich leider nicht. Meinst Du damit, der Finanzamt-Sachbearbeiter würde dazu nichts sagen, oder ich solle mich lieber nicht äußern?

                    Ich habe jetzt in Zeile 98 wie vorgeschlagen eingetragen, welche Beträge (Reparaturen, Zinsen-Kest/Soli) in Vordruck V geschätzt sind. Für die noch austehenden Kapitalerträge aus ausländ. Fonds kann ich nicht schätzen, das differiert jedes Jahr um mehrere hundert Euro, was da von den Fondgesellschaften noch nachgemeldet wird. Da wollte ich reinschreiben, dass die Zahlen noch nicht vorliegen und die Zeilen KAP 7,8,15, 48, 49, 51 und 52 unvollständig sind.

                    Wenn ich das jetzt so beim FA einreiche, wie geht es dann weiter? Muss ich selbst aktiv werden und die geschätzten Zahlen für Anlage V bzw. noch fehlenden Erträge in Anlage KAP nachreichen, wenn ich sie habe? Wenn ja, in welcher Form reiche ich das nach? Über Elster Formular geht es ja nicht mehr. Oder bekomme ich vom Sachbearbeiter eine Mitteilung, was ich machen muss? Oder warte ich auf den Steuerbescheid und mache einen Widerspruch?

                    Ich will die neue Sachbearbeiterin nicht gleich verärgern. Mir macht es jetzt im Vergleich zu 20 Vorjahren mit problemloser Fristverlängerung aber ziemlichen Aufwand, daß ich einreichen soll. Ich hatte Fristverlängerung bis 31.8.18 beantragt, Begründung der Ablehnung ist mir eher unverständlich "Im Hinblick auf Fortgang und den ordnungsgemäßen Abschluss der Veranlagungsarbeiten kann die beantragte Fristverlängerung nicht gewährt werden". Der zweite Teil meines Schreibens, ein Antrag auf Absenkung meiner Steuervorauszahlungen für selbstständige Arbeit wegen fehlender Einkünfte wurde überhaupt nicht beantwortet. Ich zahle also weiter viel zu hohe (tausende Euro!) Quartalsabschläge.

                    Wäre es sinnvoller, einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen und meinen Antrag auf Fristverlängerung besser zu begründen? Ich benutze seit Jahren jedes Jahr das identische Schreiben mit der Begründung, dass die Eigentümerversammlung noch nicht stattgefunden hat, das war vielleicht zu ungenau?

                    LG für die Hilfe von Claudia

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                      #11
                      AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                      hallo 112Not,
                      ich bin zwar nur normaler User, aber ich muß auch die Anlage V erstellen.
                      Leider habe ich für Dich kein Verständnis.
                      Seit Jahren gebe ich diese Hausgeldabrechnung in dem Steuer-Jahr ein, wo abgerechnet wird.
                      Warum kannst Du dies nicht auch machen, damit wärst doch aus dem Schneider, auch wenn die
                      Abrechnung erst im Dezember kommen würde.
                      Aber warum einfach, wenn es auch umständlich geht.

                      mfg BMS240

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                        Weil diese Spezialregelung nur für das Thema "haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG" gilt, nicht aber für die Anlage V. D.h. Du machst es die ganzen Jahre falsch, es hat nur noch Niemand gemerkt.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Weil diese Spezialregelung nur für das Thema "haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG" gilt, nicht aber für die Anlage V. D.h. Du machst es die ganzen Jahre falsch, es hat nur noch Niemand gemerkt.
                          Hallo,

                          was heisst da falsch.
                          Die Daten liegen nicht vor.
                          Verlängerung gibt es keine.
                          Die Baustelle liegt wo anders

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            was heisst da falsch.
                            Die Daten liegen nicht vor.
                            Verlängerung gibt es keine.
                            Die Baustelle liegt wo anders

                            Gruß FIGUL
                            Meine Antwort war etwas zu knapp und daher missverständlich. Ich habe mich ALLEIN auf den Beitrag von BMS240 beziehen wollen. Dass die eigentliche Baustelle des THREADS woanders liegt, ist klar.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Hausgeldabrechnung fehlt noch, Anlage V nicht ausfüllbar

                              Wenn ich das jetzt so beim FA einreiche, wie geht es dann weiter? Muss ich selbst aktiv werden und die geschätzten Zahlen für Anlage V bzw. noch fehlenden Erträge in Anlage KAP nachreichen, wenn ich sie habe? Wenn ja, in welcher Form reiche ich das nach? Über Elster Formular geht es ja nicht mehr. Oder bekomme ich vom Sachbearbeiter eine Mitteilung, was ich machen muss? Oder warte ich auf den Steuerbescheid und mache einen Widerspruch?
                              Man muss normalerweise schon selbst aktiv werden. Wie man vorgeht, hängt auch davon ab, wie schnell die fehlenden Unterlagen eintreffen. Wenn das bis Mitte Juni der Fall ist, sehe ich kein Problem, eine korrigierte Erklärung zu übermitteln.
                              Das ist mit ElsterFormular möglich. Man muss die übermittelten Daten ja nur in eine neue Datei kopieren und nach Ergänzung bzw. Korrektur die Erklärung neu übermitteln.

                              Es kann aber auch sein, dass sich das Finanzamt meldet. Nach meiner Erfahrung dauert es um diese Jahreszeit allerdings ein paar Wochen, bis überhaupt mit der Bearbeitung begonnen wird.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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