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Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angeben

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    Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angeben

    Hallo,

    ich bin seit 2014 ein Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und habe 2017 meinen Betrieb aufgegeben. Aus meiner Händlertätigkeit habe ich Waren übernommen, die ich noch zur Zeiten der Regelbesteuerung erworben und für die ich die Einfuhrumsatzsteuer abgezogen hatte. Außerdem übernehme ich aus dieser Zeit auch einen Laptop und eine Kamera. Dass ich für diese Umlauf- bzw. Anlagegüter Umsatzsteuer zahlen muß, ist mir klar, aber leider nicht, in welche Zeile der USt-Erklärung der Betrag eingetragen wird:
    Zeile 39 wird von ELSTER nicht zugelassen, sondern auf Zeile 104 verwiesen. Ich bin mir aber alles andere als sicher, ob diese Zeile für meinen Fall vorgesehen ist. Hat jemand einen Tipp für mich?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

    Meiner Meinung nach entspricht die Eingabehilfe für Zeile 104 genau den von Dir geschilderten Vorgang. Zu berichtigen wäre natürlich eigentlich die Steuererklärung 2014.

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      #3
      AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

      Danke für die Antwort!
      Aber wie steht es denn mit den Zeilen 77-88? Dort darf ich zwar keine "Veräußerung" angeben, aber immerhin den "Wechsel der Besteuerungsart", der ja tatsächlich bei Betriebaufgabe von EÜR zur Regelbesteuerung vorliegt. Oder ist das etwas völlig anderes? Und trifft die 5-Jahre-Regelung dann auf meinen Fall zu?
      Vielen Dank für Infos nochmals im Voraus!

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        #4
        AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

        Zitat von steuerzahler800 Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort!
        Aber wie steht es denn mit den Zeilen 77-88? Dort darf ich zwar keine "Veräußerung" angeben, aber immerhin den "Wechsel der Besteuerungsart", der ja tatsächlich bei Betriebaufgabe von EÜR zur Regelbesteuerung vorliegt. Oder ist das etwas völlig anderes? Und trifft die 5-Jahre-Regelung dann auf meinen Fall zu?
        Vielen Dank für Infos nochmals im Voraus!
        Hallo steuerzahler800,

        ein Kreuz in Zeile 77 und dann 80, 81 und Veräußerung könntest du als Grund angeben in Zeile 84, im §15a Abs.7 UStG geht es um den Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung und umgekehrt und in 87 den Wert der zurückzuzahlenden Steuer, deshalb hat L.E.Fant auch geschrieben eigentlich müsste 2014 korrigiert werden, denn dort ist ja der Wechsel schon eingetreten.

        Wenn ich mir die Zeile 104 und die Eingabehilfe dazu anschaue, passt die nicht so auf deine Situation wie die Zeilen 77 bis 88.
        Das Ergebnis ist aber dasselbe.

        Tschüß

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          #5
          AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

          Um die ganze Diskussion über §15a UStG etc. vielleicht direkt zu beenden.

          Bitte einmal § 44 Abs. 1 UStDV lesen (darauf wird auch in der Ausfüllhilfe zu den Zeilen 85ff verwiesen):
          Waren das wirklich so teure Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, dass eine Berichtigung (in welchem Jahr auch immer) erfolgen muss?
          Wenn nicht, muss gar nichts eingetragen werden.

          Zeile 104 ist definitiv falsch, da die Entnahme ja nicht schon vor 2014 erfolgt ist und erst jetzt "abgerechnet" wird.
          Zeile 39 (wie im ersten Beitrag des Threaderstellers geschrieben) ist ebenfalls falsch, da im Zeitpunkt der Entnahme die Kleinunternehmerregelung greift und damit keine steuerpflichtigen Umsätze erklärt werden können / dürfen.
          Zuletzt geändert von Sabre; 29.05.2018, 13:09.

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            #6
            AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
            ...Bitte einmal § 44 Abs. 1 UStDV lesen (darauf wird auch in der Ausfüllhilfe zu den Zeilen 85ff verwiesen):
            Waren das wirklich so teure Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, dass eine Berichtigung (in welchem Jahr auch immer) erfolgen muss?
            Wenn nicht, muss gar nichts eingetragen werden.

            ........
            Hallo Sabre,

            das habe ich glatt überlesen in der Eingabehilfe und der Laptop und die Kamera fallen da unter den Tisch zwecks Berichtigung.
            Danke für den Hinweis.
            Da wird es für steuerzahler800 noch einfacher.

            Tschüß

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              #7
              AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

              Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr!


              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo Sabre,

              das habe ich glatt überlesen in der Eingabehilfe und der Laptop und die Kamera fallen da unter den Tisch zwecks Berichtigung.
              Danke für den Hinweis.
              Da wird es für steuerzahler800 noch einfacher.

              Tschüß
              Das bezieht sich auf die Bagatellgrenze, richtig? Dann bliebe nur eine etwas teurere Ware übrig. Muß ich die Vorsteuer dann zu 100% berichtigen oder darf ich einen Teilwert/Restwert ansetzen?

              Vielen Dank nochmals!

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                #8
                AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

                Hallo steuerzahler800,
                anzugeben wären nur Wirtschaftsgüter wo die Vorsteuer 1000 Euro übersteigt, also das Teil müsste 5500 Euro brutto gekostet haben, wenn das bei dir nicht der Fall ist
                entfällt die Berichtigung.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Als Kleinunternehmer steuerpflichtige Wertentnahmen in USt-Jahreserklärung angebe

                  Tausend Dank an alle! Ihr habt mir RICHTIG geholfen!!!

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