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Körperschaftssteuer auch in Papierform

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    Körperschaftssteuer auch in Papierform

    Hallo,

    der Bund der Steuerzahler in Bayern hat unter dem Link
    https://www.steuerzahler-bayern.de/w...7&wc_id=105102
    einiges zur Körperschaftssteuererklärung veröffentlicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

    Doch dies wird den Unternehmen in diesem Jahr nicht möglich sein, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst Ende Juli bereitstellt.
    Im letzten Jahr war das doch nicht anders! Die KESt-Module werden bei Mein ELSTER generell verspätet erst im Juli bereitgestellt und zwar nicht nur in den Jahren, in denen die amtlichen Formulare umfangreich geändert wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Im letzten Jahr war das doch nicht anders!
      Wenn das in den Vorjahren so gewesen sein sollte, im Forum hab ich jedenfalls nichts davon gelesen:

      Die betroffenen Steuerzahler können ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. August 2018 in Papierform oder elektronisch abgeben

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        #4
        AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

        Hallo,

        in den letzten Jahren sind die Formulare für die Kö-Steuer immer erst Ende Juli erschienen, das hat Charlie24 damit gemeint.

        Neu ist jetzt, dass man offiziell erlaubt auf Papier abzugeben in 2018.

        Tschüß

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          #5
          AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo,

          in den letzten Jahren sind die Formulare für die Kö-Steuer immer erst Ende Juli erschienen, das hat Charlie24 damit gemeint.

          Neu ist jetzt, dass man offiziell erlaubt auf Papier abzugeben in 2018.

          Tschüß
          Hallo,

          mein Hinweis zielte auf die Abgabe in Papierform und den Termin, ohne Fristverlängerung zu beantragen,
          Der Rest mit dem Erscheinen dürfte vielen bekannt sein

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

            Das ist dann aber eine Sonderregelung für Bayern (?).
            Weder das BMF noch andere Bundesländer (soweit ich weiß) stellen nämlich Vordrucke zum Ausdrucken zur Verfügung - da hat man einfach keine Chance, diese auszufüllen.
            Aber in Bayern ist ja immer alles anders.

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              #7
              AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Das ist dann aber eine Sonderregelung für Bayern (?).
              Weder das BMF noch andere Bundesländer (soweit ich weiß) stellen nämlich Vordrucke zum Ausdrucken zur Verfügung - da hat man einfach keine Chance, diese auszufüllen.
              Aber in Bayern ist ja immer alles anders.
              Hallo,

              wer kann, der kann ;-(
              Zur Frage -Sonderregelung - Ich habe mal Kontakt aufgenommen.
              Das ist keine Sonderregelung
              Schreiben des Finanzministeriums vom 12.04.2018

              https://www.bundesfinanzministerium....rung-2017.html

              Gruß FIGUL
              Zuletzt geändert von FIGUL; 30.05.2018, 08:25.
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

                Ah, ok.
                Danke für den Hinweis.

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                  #9
                  AW: Körperschaftssteuer auch in Papierform

                  Ich kann mich erinnern, dass auch im letzten Jahr einzelne Bundesländer die Papierabgabe zugelassen hatten, eine bundeseinheitliche Regelung gab es aber nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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