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Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

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    Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

    Hallo,

    ich habe einen Acker geschenkt bekommen und hatte daher im Jahr 2017 Kosten für den Notar aber auch Pachteinnahmen.

    Wo muss ich die Kosten für den Notar und die Pachteinnahmen eintragen?

    Vielen Dank!

    Grüße

    #2
    AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

    Die Einkünfte aus der Verpachtung sind - vorausgesetzt, du hast keinen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb geschenkt bekommen - sind in der Anlage V, Zeile 32 zu erklären.

    Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

      Hallo,

      sind die Notarkosten denn Werbungskosten?
      Ich denke nein, es sind allenfalls Anschaffungskosten. In diesem Fall (Schenkung) aber nicht mal das. Oder?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

        Hallo,
        ist wohl eine steuerliche Frage und keine Anwenderfrage.

        Kommentar


          #5
          AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

          sind die Notarkosten denn Werbungskosten?
          Nein, aber das habe ich auch nicht gesagt, sondern nur darauf hingewiesen, dass in der Zeile 32 die Einkünfte zu erklären sind, nicht die Einnahmen.

          Notarkosten gehören zu den Anschaffungskosten, das ist richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Notarkosten gehören zu den Anschaffungskosten, das ist richtig.
            und die passen m.E. in Zeile 37.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

              Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
              und die passen m.E. in Zeile 37.
              Nein, aus mehreren Gründen nicht. Zeile 37 ist für Geldbeschaffungskosten gedacht, wie z. B. die Bestellung einer Grundschuld.

              Notarkosten für den Erwerb eines Grundstücks teilen das Schicksal der Hauptsache. Hier geht es um ein unbebautes Grundstück, eine AfA ist nicht möglich.

              Außerdem würde ein Eintrag in Zeile 37 zu einer Fehlermeldung führen, Einträge dort werden nämlich nur bei bebauten Grundstücken akzeptiert.

              Auch die Grundsteuer A muss bei unbebauten Grundstücken extern abgezogen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

                Hallo,

                vielen Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Also den Acker habe ich "so" geschenkt bekommen, der hat nichts mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun.

                Welche Anlage ist bei Elster Online die Anlage V? Also ich finde dort nicht das Formular "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".

                Grüße

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                  #9
                  AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

                  Welche Anlage ist bei Elster Online die Anlage V? Also ich finde dort nicht das Formular "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".
                  Die Anlage V gehört zur Einkommensteuererklärung. Du kannst sie innerhalb des Formulars ESt 1 A hinzufügen, ein eigenständiges Formular gibt es nicht

                  Also den Acker habe ich "so" geschenkt bekommen, der hat nichts mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun.
                  Das ist schon klar, aber du erzielst Einkünfte aus der Verpachtung. Und wenn die zusammen mit anderen Nebeneinkünften über 410 € jährlich liegen, fallen auch bei Arbeitnehmern Steuern an.

                  Ich erziele als Rentner jährlich knapp 800 € Einkünfte aus der Verpachtung von Ackerland und muss dafür ganz normal Steuern zahlen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

                    Muss mich noch mal melden. Habe schon recherchiert, wo man Anschaffungskosten eintragen muss, aber leider konnte ich keine Antwort finden. Wo muss ich die Notarkosten als Anschaffungskosten eintragen? Vielen Dank schon mal!

                    Gruß

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                      #11
                      AW: Acker geschenkt bekommen – wo eintragen?

                      Wo muss ich die Notarkosten als Anschaffungskosten eintragen?
                      Gar nicht! Ackerland erleidet keinen Substanzverlust, deshalb kannst du dafür keine AfA in Anspruch nehmen.

                      Die Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können nur zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Selbst wenn du den Acker gekauft hättest, gäbe es keine AfA!

                      https://www.buhl.de/wiso-software/fo...rlich-absetzb/
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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