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Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

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    Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

    Hallo Zusammen.

    Bin gerade über meiner EÜR.

    Grundsätzlich: Muss ich die Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben Zeile 40-46 mit oder ohne Vorsteuern angeben? (Ich würde jetzt mal auf ohne Vorsteuern tippen, da die gezahlten Vorsteuerbeträge in Zeile 49 ja noch abgefragt werden.)

    Bei den Werbekosten habe ich teilweise Kosten mit Vorsteuern (z.B. Zeitungsannoncen, Kfz-Werbe-Beschriftungskosten) und teilweise ohne (Miete der Werbefläche einer Privatperson). Zähl ich das trotzdem alles zusammen in Zeile 46?
    Zuletzt geändert von Selvie; 01.06.2018, 19:43. Grund: Anlage S mit EÜR verwechselt

    #2
    AW: Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

    Meinst du vielleicht in Wirklichkeit deine EÜR?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

      Ups..... Ja, genau!
      Ich ändere das gleich im Ursprungsbeitrag.
      Danke!!!

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        #4
        AW: Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

        Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, erklärst du grundsätzlich Nettobeträge, also Beträge ohne Umsatzsteuer.

        Für Vorsteuern und Umsatzsteuern sind deshalb ja eigene Zeilen vorhanden!

        In Zeile 46 erklärst du deine gesamten Werbekosten. Da wird nicht danach differenziert, ob dir ein Privatmann Vorsteuer in Rechnung stellt oder nicht, da ist eben dann Brutto gleich Netto
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

          OK, Danke für die Antwort!

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            #6
            AW: EÜR: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

            Zitat von Selvie Beitrag anzeigen
            Bei den Werbekosten habe ich teilweise Kosten mit Vorsteuern
            Die Vorsteuern daraus gehören meiner Meinung nach nicht in Zeile 46.

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              #7
              AW: EÜR: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Die Vorsteuern daraus gehören meiner Meinung nach nicht in Zeile 46.
              Warum nicht?

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                #8
                AW: Anlage S: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

                Diese Frage hatte ich doch schon beantwortet!

                Du erklärst deine Werbekosten netto. Wenn dazu Kosten gehören, bei denen keine Vorsteuer in Rechnung gestellt wurde, dann ist der tatsächliche Rechnungsbetrag der Betrag, den du einträgst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: EÜR: Werbekosten (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Diese Frage hatte ich doch schon beantwortet!
                  Ja, hast du!
                  Mich hatte nur die nachträgliche Antwort irritiert und dann hatte ich die Zeilenzahl falsch gelesen (46 und 49 verwechselt) und dachte, ich müsste die Vorsteuern für Werbung aus der Vorsteuersumme Zeile 49 rausrechnen.... was überhaupt keinen Sinn ergibt...
                  Sorry! Es war schon ziemlich spät...

                  Kurz gesagt, lieber Charlie, deine Antwort war vollkommen richtig und vollständig!

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