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Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

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    Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

    Hallo Zusammen,

    zur meiner Situation: wie im Titel beschrieben habe ich im Jahr 2017 eine Berufsschule besucht (SCHULISCHE Ausbildung) absolviert dazu habe bin ich ein Einzelunternehmer. Ich fülle gerade die Einkommensteuererklärung aus. Trage ich die dann bei "8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" Zeile 43 ein?

    Meine Frage: Wo trage ich die Werbungskosten die sich aus der schulischen Ausbildung ergeben ein? Ich fülle ja nicht die Anlage N aus. Die Werbungskosten die sich aus dem Gewerbe ergeben trage ich in die "G" Anlage ein, oder?

    Schönes Wochenende,

    Daniel
    Zuletzt geändert von danielk; 02.06.2018, 12:30.

    #2
    AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

    Aus dem Gewerbe hast Du keine Werbungskosten. Allenfalls Betriebsausgaben.

    Betriebsausgaben gehören in die EÜR. In die Anlage G wird praktisch nur der Gewinn eingetragen, der sich aus der EÜR ergibt.

    Wo die Ausbildungskosten einzutragen sind hängt davon ab, ob es sich dabei um Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.

    Werbekosten (so lautet Deine Überschrift), wenn Du also Werbung für Dein Gewerbe machst, gehört zu den Betriebsausgaben.

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      #3
      AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

      Vielen Dank für die rasche Antwort!

      Ich habe mich vertan, es geht um die Werbungskosten bzgl. der schulischen Ausbildung sprich der Weg dahin. Die Frage ist dann wo trage ich die ein und kann ich so wie bei dem Weg zur Arbeitsstätte den Weg auch nur ein mal Täglich abrechnen (Hinweg)?

      - - - Aktualisiert - - -

      Die Ander Verständinsfrage wär ob ich die Werbungskosten vom Gewerbe in die Anlage G eintrage, was denke ich so ist, oder? Doch dort war ich ja auch zum Kundentreffen unterwegs, das kann ich dann auch mit 30ct/km absetzen.

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        #4
        AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

        Zitat von danielk Beitrag anzeigen
        Die Ander Verständinsfrage wär ob ich die Werbungskosten vom Gewerbe in die Anlage G eintrage, was denke ich so ist, oder?
        Hast Du meine Antwort nicht gelesen?

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          #5
          AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

          Ah ja danke! Tut mir leid, war etwas zu schnell.

          Ich weiß aber immer noch nicht wo ich die Werbungskosten welche der schulischen Ausbildung zugehören eintragen soll :/

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            #6
            AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

            ... und kann ich so wie bei dem Weg zur Arbeitsstätte den Weg auch nur ein mal Täglich abrechnen (Hinweg)?
            Für die Entfernungspauschale gibt es in der EÜR eine eigene Zeile, nämlich die Zeile 64. Wenn du die Berufsschule aber nur besucht hast, um der Berufsschulpflicht zu genügen,

            wirst du wohl die tatsächlichen Fahrtkosten, also Hin- und Rückweg als Sonderausgaben (Zeile 43 des Hauptvordrucks) geltend machen dürfen.

            Generell gilt: Wenn man sich selbständig macht, sollte man sich gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht aneignen oder sich steuerlich beraten lassen.

            Das Forum leistet keine Steuerberatung!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

              Nein, nein ich habe die besucht um weiterzulernen.

              Also trage ich den Schulweg in die EÜR ein? Wird dann nicht das Gewerbe mit Schule vermischt? Oder soll das so?

              Danke für eure Hilfe bisher!

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                #8
                AW: Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender

                Auch in der EÜR gibt es zwar eine eigene Zeile 42 für Fortbildungskosten, aber die Reisekosten gehören nicht dort angegeben.

                Je nachdem, welches Verkehrsmittel benutzt wurde und ob ein Pkw zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört, sind für Reisekosten die Zeilen 59 bis 62 einschlägig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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