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BahnCard und Entfernungspauschale angeben

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    BahnCard und Entfernungspauschale angeben

    Hallo Zusammen,

    wie ist es, wenn ich zwar die BahnCard 100 bekomme und voll versteuer, aber dennoch mit dem auto regelmäßig fahre? Kann ich die Entfernungspauschale absetzen? Oder nicht, da ich ja "ohne Kosten" fahren könnte? Früher hatte ich ja auch ein Jobticket und bin mit dem Auto gefahren - die Entfernungspauschale konnte hier ganz normal abgesetzt werden. Müsste hier doch dann auch so sein?
    Falls nicht: Fahrten zum Bahnhof und Parktickets vor Ort: Sind diese dann absatzbar (Belege notwendig?)
    Letztlich sind das ja alles Kosten, die anfallen um meinem Job nachzukommen.....

    Und wie gebe ich das dann in ELSTER wo ein?

    Danke und liebe Grüße
    Resi

    #2
    AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

    Sofern es um den täglichen Weg zur Arbeit geht:

    Die Entfernungspauschale ist vom Verkehrsmittel (weitgehend) unabhängig. Stattdessen werden die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten anerkannt, wenn sie höher sind.

    Du gibst also beides an, die Daten zur Entfernungspauschale und die Kosten der Bahncard, und das, was mehr ist, wird genommen.

    Parkgebühren sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.

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      #3
      AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

      wenn ich zwar die BahnCard 100 bekomme und voll versteuer
      Dann ist sie in deinem Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

      Wenn du zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nur mit dem Auto fährst, erklärst du ganz normal deine Entfernungspauschale.

      Anlage N, Zeilen 31 ff. Bei gemischter Fahrpraxis gibst du dort auch die ÖPNV-Kosten an.

      Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat deine Frage nichts zu tun! Mit welcher Anwendung machst du deine Steuererklärung?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

        Wohl doppelter Thread
        Zuletzt geändert von XaverWdg; 03.06.2018, 21:53. Grund: Änderung

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          #5
          AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Wohl doppelter Thread
          Hallo Xaver,

          das haben wir schon bemerkt! Aber ohne Rückäußerung der TE zur benutzten Anwendung haben wir noch nicht entschieden, wie wir damit umgehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

            Hallo Charlie,
            in Elster Lohn ist der Thread bestimmt gut "aufgehoben".
            Ich würde diesen Thread schließen.
            Gruß Xaver

            Kommentar


              #7
              AW: BahnCard und Entfernungspauschale angeben

              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie,
              in Elster Lohn ist der Thread bestimmt gut "aufgehoben".
              Ich würde diesen Thread schließen.
              Gruß Xaver
              Hallo XaverWdg,
              gut aufgehoben ist er wohl nicht, weil dies ein Unterforum für Arbeitgeberprobleme ist und das ist der Threadersteller mit Sicherheit nicht.

              Tschüß

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