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AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

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    AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

    Hallo in die Runde,

    bin Freiberufler und sitze gerade an meiner EÜR. Meine Afa habe ich als Tabelle und würde gerne die Beträge in die EÜR eintragen. Ich weiß dass das mal ging. Aber jetzt ist bei mir der Bereich grau (Zeile 30 und 34 in der EÜR) und verweist auf Anlage AVEÜR. Dort müsste ich dann alle Posten eingeben (88 Stück), was ich gerne vermeiden würde.

    Außerdem habe ich keine Kenntnis davon, wie trägt Posten ein, deren Anschaffung schon Jahre zurück liegt.

    Danke im voraus für alle Antworten!!!

    LG
    auge

    #2
    AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

    Dort müsste ich dann alle Posten eingeben (88 Stück), was ich gerne vermeiden würde.
    Du darfst auch Gruppen bilden, wie z. B. Kraftfahrzeuge, Büroausstattung, Andere! Schau dir mal die bei ElsterFormular bereits integrierte AVEÜR näher an.

    Du findest die Mindestgliederung unter Anlageverzeichnis (Teil 1) und Anlageverzeichnis (Teil 2).

    Du musst neben den ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerten mindestens den Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres angeben sowie die Jahres-AfA 2017.

    Das Datum ist kein Pflichtfeld und macht bei Gruppenbildung natürlich auch keinen Sinn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

      Hallo Charlie24,

      die AVEÜR habe ich schon gesehen. Bei mir ist Punkt 4 interessant (Bewegliche Wirtschaftsgüter).
      In meiner AfA habe ich neben Inventarbezeichnung und Anschaffungsdatum die AfA-Art (wobei ich immer linear nehme), die Nutzungsdauer (3,5,7 und 13 Jahre), die AHK (Anschaffungs-/Herst.kosten), Wert Vorjahr, AfA für das Geschäftsjahr und zum Schluss der Buchwert am 31. 12.
      Die Summe von Buchwert, AfA und Wert Vorjahr muss dabei dann immer die AHK ergeben.

      Wenn ich jetzt meinen Kram bei Elster anlege, muss ich bei "Neuer Eintrag" (in meinem Fall meistens unter der Rubrik "Andere" (Punkt 12) meine Angaben machen.
      Die ersten drei Zeilen sind klar.
      "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist dann das, was bei mir "Wert Vorjahr ist"?
      Was ist mit "Zugänge" gemeint?
      Die "Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG" werden bei mir keine Rolle spielen.
      AfA wird die Höhe der Abschreibung im lfd. Geschäftsjahr sein.
      Abgänge wird wohl sein, wenn ich etwas aus dem Inventar entferne. Verkauft oder Gerät gefallen oder gestoßen. Also wenn das Gerät mit einem Restbuchwert von 1 € in der Liste ist, wird es dann einfach entfernt?
      Der letzte Eintrag "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" errechnet sich dann von selbst, vermute ich mal.

      Meine Fragen:
      Wo muss ich nun meine Werte eintragen?
      Woher weiß dann das Formular, wie viele Jahre die Abschreibung läuft? Bsp. Objektiv muss über 7 Jahre abgeschrieben werden (AHK: 440,97, Wert Vorjahr: 110,25, AfA: 63,00, Buchwert 31.12.: 267,72) Und woher weiß diese Anwendung, wie diese Abschreiberei weitergeht?

      Wenn du mir da eine kurze Hilfe geben kannst, wie man diesen "neuen Eintrag" macht, einmal für eine neue Anschaffung, aber wichtiger ist eigentlich für bereits bestehende Güter die mitten in der Abschreibung sind, so wäre das großartig.
      Hoffentlich ist dir das jetzt nicht zu aufwändig. Ich sage auf jeden Fall schon mal danke!!!

      Viele Grüße
      auge

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        #4
        AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

        Hallo auge,

        deiner Antwort entnehme ich zunächst, dass du nicht mit ElsterFormular, dem Windowsprogramm arbeitest, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER unterwegs bist. Damit habe ich keine praktische Erfahrung.

        Der Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums entspricht dem Buchwert am Ende des Vorjahres, das ist klar.

        Was neben Neuzugängen unter Zugänge alles denkbar ist, wie z. B. nachträgliche Herstellungskosten, wird in der Hilfe (Fragezeichen) ausführlich beschrieben.

        Abgänge wären Entnahmen, Verkäufe und Verschrottung, das ist richtig.

        Wenn du die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht einzeln erfasst, kann das Programm die volle Jahres-AfA natürlich nicht automatisch fortführen, da wäre dann jährlich Handarbeit angesagt.

        Ansonsten sollten bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr die Werte (Restbuchwerte und lineare AfA) automatisch fortgeführt werden. Bei ElsterFormular funktioniert das so. Einen Erinnerungswert (1,00 €) kennt die Automatik nicht,
        auch Zu- und Abgänge muss man natürlich manuell erfassen. Da die Anwendung keinen AfA-Rechner hat, muss bei einem Neuzugang während des Jahres sowohl die AfA für das Anschaffungsjahr wie auch auch für das zweite Jahr selbst
        ermittelt werden. Danach sollte es über die Datenübernahme aus dem Vorjahr fehlerfrei laufen.

        Bei Einzelerfassung gehst du am Ende der Erfassung eines Wirtschaftsguts auf Eintrag übernehmen und anschließend auf + Weitere Daten hinzufügen. Die Summenbildung für eine Gruppe erfolgt automatisch.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 08.06.2018, 15:25. Grund: Grammatik korrigiert
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

          Ja genau, ich mache es direkt über den Browser. Letztes Jahr hat es super funktioniert, aber da konnte ich die AfA-Summen nach meiner Liste eingeben und fertig. Offensichtlich ist das geändert wurden.

          Aber aus der Erklärung zu dem Punkt "Zugänge" werde ich nicht richtig schlau. Heißt das, dass bei jedem neuem Eintrag dort eine Betrag eingegeben werden muss, da ein Gut ja zum ersten Mal in dieser Liste erfasst wird?
          Also bei einer Anschaffung aus dem jeweiligen Geschäftsjahr (in diesem Fall 2017) entspräche die Summe den Anschaffungskosten. Und bei Gütern die nachträglich erfasst werden, dann sollte die Summe dem Wert des Vorjahres entsprechen. Sehe ich das richtig?

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            #6
            AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

            Bei Wirtschaftsgütern, die du bereits vor 2017 angeschafft hast, bleibt die Zeile Zugänge leer, es sei denn, 2017 hätte es dafür nachträgliche Anschaffungskosten gegeben.

            Die historischen Anschaffungs- / Herstellungskosten / Einlagewerte der zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums 2017 bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter trägst du in die entsprechend beschriftete Zeile unterhalb des

            Anschaffungsdatums ein, darunter dann den Restbuchwert zu Beginn des Jahres 2017.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: AfA-Liste nicht bei Elster anlegen?

              vielen Dank, jetzt habe ich das kapiert.

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