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Anlage Kind unverheiratet

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    Anlage Kind unverheiratet

    Erstmal Hallo in Runde!

    Ich bin neu hier und bitte daher um Rücksicht.
    Bisher hatte ich meine Steuer für mich und meine unverheiratet Partnerin immer ohne Probleme mit dem Programm "Steuer" von Aldi Süd gemacht.

    Seit März letzten Jahres haben wir Zuwachs (bekommen und bin mir leider nicht 100%ig sicher ob ich alles korrekt ausgefüllt habe.

    Kindergeld erhält meine Partnerin.

    Mir geht es konkret um die Anlage Kind.

    Ich gebe an dass das Kind mein leibliches Kind ist und das Kindschaftsverhältnis seit Geburt zur Mutter besteht.

    Außerdem trage ich bei mir ein dass das Kindergeld an eine "andere Person" ausbezahlt wurde und hinterlege ebenfalls die Daten der Mutter.

    Bei meiner Erklärung wird mir noch die Frage gestellt "Waren 2017 weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet bzw. wurde eine Haushaltsgemeinscht mit Ihnen gebildet"
    Muss ich hier dann trotzdem JA eintragen, damit klar ist dass meine Partnerin mit mir gemeinsam wohnt, obwohl ich sie bereits mit den Adressdaten für das Kindergeld eingetragen habe?

    Bei der Erklärung meiner Partnerin trage ich ein "leibliches Kind" und bei "zu einer weiteren Person" trage ich dann mich ein.

    Beim Eintrag Kindergeld trage ich auch sie ein als Empfänger des Geldes.

    Beim Eintrag "weitere im Haushalt lebende Personen" habe ich mich eintrage da sonst das Programm meint sie wäre Alleinerziehend!

    Aber dann müsste ich doch sie bei mir auch eintragen oder?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Danke und VG
    gazzi
    Zuletzt geändert von gazzi; 08.06.2018, 14:11.

    #2
    AW: Anlage Kind unverheiratet

    Außerdem trage ich bei mir ein dass das Kindergeld an eine "andere Person" ausbezahlt wurde und hinterlege ebenfalls die Daten der Mutter.
    Du verwendest immer noch die von dir genannte Steuersoftware oder bist du jetzt mit ElsterFormular unterwegs?

    Diese Programme fragen nämlich oft Sachen ab, die nur für bestimmte Konstellationen, wie z. B. die Kinderbetreuungskosten relevant sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind unverheiratet

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Nein ich benutze noch das Programm.....
      Sorrry.

      VG
      gazzi

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        #4
        AW: Anlage Kind unverheiratet

        Ich habe das Thema jetzt mal in ein dafür besser passendes Forum verschoben.

        Kannst du dir in dem Programm die amtlichen Formulare, insbesondere die Anlage Kind anzeigen lassen? Ich mag mir das Programm jetzt nicht extra wegen des Forums anschaffen.

        Mich interessiert speziell, ob bei dir dein halber Kindergeldanspruch eingetragen wurde und ob Eintragungen zur Haushaltszugehörigkeit unter Kinderbetreuung erscheinen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Kind unverheiratet

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich habe das Thema jetzt mal in ein dafür besser passendes Forum verschoben.

          Kannst du dir in dem Programm die amtlichen Formulare, insbesondere die Anlage Kind anzeigen lassen? Ich mag mir das Programm jetzt nicht extra wegen des Forums anschaffen.

          Mich interessiert speziell, ob bei dir dein halber Kindergeldanspruch eingetragen wurde und ob Eintragungen zur Haushaltszugehörigkeit unter Kinderbetreuung erscheinen.

          Vielen Dank erstmal!
          Ich mach das gleich heute Abend von zuhause aus und melde mich wieder!

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            #6
            AW: Anlage Kind

            ich habe Zwillinge bekommen und vom Arbeitgeber den Kinderfreibetrag 1,0 automatisch erhalten.
            Kannst du mir sagen in welcher Elsteranlage-/Zeile bei wem von uns beiden was drin stehen muss?
            Danke
            Gazzi

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              #7
              AW: Anlage Kind

              Zitat von gazzi Beitrag anzeigen
              ich habe Zwillinge bekommen und vom Arbeitgeber den Kinderfreibetrag 1,0 automatisch erhalten.
              Kannst du mir sagen in welcher Elsteranlage-/Zeile bei wem von uns beiden was drin stehen muss?
              Danke
              Gazzi
              Hallo,

              Heute nachmittag schreibst du, deine Freundin hat ein Kind bekommen.
              Jetzt schreibst du du hast Zwillinge bekommen.
              Ihr seid 2 Frauen und habt drei Kinder?
              Dann brauchst du 2 Anlagen Kind und deine Frau 1 Anlage Kind
              Du musst 2x den Vater angeben, deine Frau einmal, denn als Frau kannst du nicht der Vater sein

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind

                Zitat von gazzi Beitrag anzeigen
                ich habe Zwillinge bekommen und vom Arbeitgeber den Kinderfreibetrag 1,0 automatisch erhalten.
                Kannst du mir sagen in welcher Elsteranlage-/Zeile bei wem von uns beiden was drin stehen muss?
                Danke
                Gazzi
                Identifikationsnummer, Name der Kinder, Geburtsdatum, Wohnsitz im Inland, die Adresse nur, wenn die Eltern nicht zusammenleben, zuständige Kindergeldkasse

                In jeder der 2 Anlagen Kind muss bei jedem der halbe Kindergeldanspruch für 2017 stehen, unabhängig davon, an wen das Kindergeld gezahlt wurde. Die Kennzahl des Feldes ist 15.

                Jeder muss in seiner Erklärung bei sich den Eintrag leibliches Kind stehen haben, der Name, Vorname und das Geburtsdatum des anderen Elternteils sowie dessen Adresse müssen in der Anlage Kind in den Zeilen 11 und 12 stehen,
                bei Art des Kindschaftsverhältnisses muss ebenfalls leibliches Kind stehen.

                Wenn im Geburtsjahr keine Kinderbetreuungskosten angefallen sind, ist das bereits alles!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage Kind unverheiratet

                  Wenn man schon ein eigenes Thema eröffnet hat, sollten weitere Fragen auch dort gestellt und nicht an andere Themen angehängt werden!

                  Ich habe das jetzt wieder zusammengeführt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage Kind unverheiratet

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn man schon ein eigenes Thema eröffnet hat, sollten weitere Fragen auch dort gestellt und nicht an andere Themen angehängt werden!

                    Ich habe das jetzt wieder zusammengeführt.
                    Sorry, ich wollte auch in diese Ticket kommentieren und nicht in das alte.... war mein Fehler!
                    Danke fürs zusammenführen.

                    Anbei der Link zu den Elster Einträge von Vater und Mutter
                    jeweils mit unseren Zwillingen.
                    Sie sind im März auf die Welt gekommen.
                    Kindergeld hat nur die Mutter erhalten

                    https://c.gmx.net/@32988823476922614...QruyPhOF25NH3A

                    Am besten die Bilder herunterladen und dann zommen, ging leider nicht anders!

                    Passt das so? Wo genau müsste der Freibetrag denn stehen, ich bin echt zu doof.
                    Der AG hat wie beschrieben mir 1,0 eingetragen.
                    Meine Partnerin ist in Elternzeit zuhause.

                    Danke nochmals!
                    Zuletzt geändert von gazzi; 08.06.2018, 10:54.

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                      #11
                      AW: Anlage Kind unverheiratet

                      Hallo,

                      völlig egal wer das Kindergeld erhält.
                      Hast du den Beitrag von Charlie24 gelesen?
                      Lade mal deine Bilder anders hoch

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Anlage Kind unverheiratet

                        Passt das so? Wo genau müsste der Freibetrag denn stehen, ich bin echt zu doof.
                        Der Freibetrag steht nirgendwo, nur der halbe Kindergeldanspruch muss in der Anlage Kind stehen. Soweit ich das überhaupt sehen konnte, müsste das soweit passen. Mit Zoom ist das nicht besser lesbar!

                        Was mir überflüssig erscheint, sind die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, denn darauf besteht ja kein Anspruch.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage Kind unverheiratet

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Der Freibetrag steht nirgendwo, nur der halbe Kindergeldanspruch muss in der Anlage Kind stehen. Soweit ich das überhaupt sehen konnte, müsste das soweit passen. Mit Zoom ist das nicht besser lesbar!

                          Was mir überflüssig erscheint, sind die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, denn darauf besteht ja kein Anspruch.
                          Hallo Charlie24,

                          habe die Bilder jetzt nochmal neu hochgeladen, sorry ging zuerst nicht besser.

                          https://photos.app.goo.gl/zSWrbAwJhtO5VJq63

                          Den Eintrag "Alleinerziehende" macht er mir automatisch, denn will ich eigentlich gar nicht.
                          Aber wenn du meinst dass die Angaben so passen, u.a. stehen bei jedem von uns beiden und bei jedem Kind ein Kindergeldanspruch von 960,-.

                          Wäre klasse wenn ich nochmal eine letzte Bestätigung erhalten könnte, dann würde ich das Ticket schließen und meine Steuer per Elster einreichen!

                          Vorab schon einmal vielen Dank und ein schönes Wochenende wenn es soweit ist.
                          VG

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Kind unverheiratet

                            Der Kindergeldanspruch ist richtig ermittelt, das passt dann schon.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Anlage Kind unverheiratet

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Der Kindergeldanspruch ist richtig ermittelt, das passt dann schon.
                              DANKE!!!!

                              Der Fall ist somit erledigt!

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