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wohin kommt der elektronische Bescheid?

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    wohin kommt der elektronische Bescheid?

    Ich habe meire Erklärung via Steuer 2017 (Aldi) verschickt.
    Wird der elektronische Bescheid in Ester-Online abgebildet oder in Steuer 2017?

    Kommt da eine Nachricht via email, wenn der Bescheid vorliegt?

    LG
    Uwe

    #2
    AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

    Die Bescheiddatenabholung ist nur mit deinem Programm möglich.

    Du bekommst eine E-Mail, sobald die Daten bereitgestellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

      Zitat von UWE59 Beitrag anzeigen
      Ich habe meire Erklärung via Steuer 2017 (Aldi) verschickt.
      Wird der elektronische Bescheid in Ester-Online abgebildet oder in Steuer 2017?

      Kommt da eine Nachricht via email, wenn der Bescheid vorliegt?

      LG
      Uwe
      Ja, es kommt eine Mail, dass die Daten bereitstehen.
      Abholen kannst Du das nur mit Deinem Programm!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Ja, es kommt eine Mail, dass die Daten bereitstehen.
        Abholen kannst Du das nur mit Deinem Programm!
        Danke für die Info, das schreibe ich mir auf, auch für das nächste Jahr.

        Aber wäre es nicht schöner, wenn der Bescheid in meinem Postfach bei Mein ELSTER landen würde?
        - Egal mit welchem Programm ich via Elster-Schnittstelle übermittle.

        LG
        Uwe

        Kommentar


          #5
          AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

          Zitat von UWE59 Beitrag anzeigen
          Danke für die Info, das schreibe ich mir auf, auch für das nächste Jahr.

          Aber wäre es nicht schöner, wenn der Bescheid in meinem Postfach bei Mein ELSTER landen würde?
          - Egal mit welchem Programm ich via Elster-Schnittstelle übermittle.

          LG
          Uwe
          Ich nutze solange es geht EF und hole meine Daten auch damit ab.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

            Zitat von UWE59 Beitrag anzeigen
            .............Aber wäre es nicht schöner, wenn der Bescheid in meinem Postfach bei Mein ELSTER landen würde?
            - Egal mit welchem Programm ich via Elster-Schnittstelle übermittle.

            LG
            Uwe
            Hallo UWE59,

            stelle es dir mal so vor -> Mein Elster, Aldi2017 und WISO, Lexware usw. usw.sind einzelne Konten von Kunden einer Bank. Die Elster-Schnittstelle ist die Bank.
            Wenn du von deinem Konto eine Überweisung tätigst möchtest du doch den Nachweis der Abbuchung auch in deinem Konto sehen.

            Tschüß

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              #7
              AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

              Man kann in seinem Benutzerkonto bei Mein ELSTER natürlich auch die Steuererklärung erstellen, ohne ein fremdes Drittprogramm zu benötigen. Wenn die Steuererklärung direkt im Benutzerkonto bei Mein ELSTER erstellt wurde bekommt man dann dort auch automatisch die Bescheiddaten zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon gilt grundsätzlich, dass der allein rechtsverbindliche Steuerbescheid weiterhin in Papierform per Post kommt.

              http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586

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                #8
                AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                Hallo,
                durch MEL bleibt das Prinzip auch erhalten -> Bescheidabholung mit dem Programm, mit dem übermittelt wurde !!

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                  Hier allgemein eine Info zum Bescheiddatenabgleich bei Elsterformular oder Mein ELSTER:

                  http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ermittlung.pdf

                  Mein ELSTER - Ihr elektronisches Finanzamt - immer tagesaktuell und up to date

                  Kommentar


                    #10
                    AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                    Danke sehr, korsika ! Obwohl Laiin war das Diagramm der FA Karlsruhe nach intensiverer Beschäftigung letztlich doch sehr erhellend. Ich werde also per Email über die Bereitstellung meiner Bescheiddaten informiert. Dann brauche ich ja nicht zu befürchten, dass mein postalisch versandter Bescheid in Papierform auf dem Postweg verloren gegangen ist.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                      Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
                      Dann brauche ich ja nicht zu befürchten, dass mein postalisch versandter Bescheid in Papierform auf dem Postweg verloren gegangen ist.
                      Hallo anna von conda,

                      die elektronische Bescheidabholung ist ein zusätzlicher Service, rechtsverbindlich bleibt nur der Papierbescheid, der möchte also nicht verloren gehen.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                        Danke, holzgoe, das ist mir bewusst (letzte Seite der FA-Karlsruhe-PPP). Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Gemeint war: Wenn ein Bescheid für mich in der Welt ist, erfahre ich es per Email und kann über Mein Elster auch den Bescheidinhalt einsehen. Kommt in den Folgetagen dann der rechtlich maßgebliche Papierbescheid nicht per Post, kann ich beim FinA nachfragen. Gut soweit !
                        Aber: Andere Mitteilungen des FinA zur EStErkl erreichen mich wohl leider nicht in elektronischer (Email, Mein Elster) Weise ? Also beispielsweise die Aufforderung zur Vorlage von Belegen zur EStErkl 2017 (seit 2018) ? Das wäre sehr schön, denn mit der Post habe ich schon Merkwürdiges/Unangenehmes erlebt.
                        Und: Sehr schön fände ich es auch, wenn Lohnsteuerermäßigungsanträge mit Mein Elster abgegeben werden könnten. Darauf warte ich eigentlich schon seit Jahren, weil das Verfahren doch sehr wenig umfangreich ist. Ich habe aber in Elster noch kein nützliches Formular gefunden. Auch der zugehörige Bescheid könnte mir dann gern per Elster vorangekündigt werden oder meinetwegen auch endgültig zugehen.
                        Nach allem: Elster finde ich im Prinzip sehr bequem. Aber so richtig interaktiv erscheint mir es nach meinen bruchstückhaften Erfahrungen noch lange nicht.
                        Beste Grüße AvC

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                          #13
                          AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                          Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
                          Aber: Andere Mitteilungen des FinA zur EStErkl erreichen mich wohl leider nicht in elektronischer (Email, Mein Elster) Weise ? Also beispielsweise die Aufforderung zur Vorlage von Belegen zur EStErkl 2017 (seit 2018) ?
                          Nach allem: Elster finde ich im Prinzip sehr bequem. Aber so richtig interaktiv erscheint mir es nach meinen bruchstückhaften Erfahrungen noch lange nicht.
                          Hallo anna von conda,
                          ob es alle BL schon machen weiß ich nicht, aber man kann seinem Finanzamt die Zustimmung erteilen per Mail mit allen Anfragen und Nachfragen zu kommunizieren.
                          MeinElster muss noch benutzerfreundlicher werden, da stimme ich dir voll zu, aber man arbeitet daran.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                            Zumindest in Hessen wird es nach meinem Kenntnisstand keine Kommunikation mit den Steuerpflichtigen per E-Mail geben, da dies eine potenzielle Verletzung des Steuergeheimnisses darstellt.
                            Seitens der Steuerberaterkammer wird von E-Mails ebenfalls abgeraten auf Grund möglicher Verletzung des Datenschutzes.

                            Der Ausbau von Mein ELSTER ist aber geplant z.B. das hochladen von Dokumenten (ggf. Ende 2019?) und auch die Antwort des FA über das Portal (Zeitplan unbekannt).
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              AW: wohin kommt der elektronische Bescheid?

                              Der Ausbau von Mein ELSTER ist aber geplant z.B. das hochladen von Dokumenten (ggf. Ende 2019?) und auch die Antwort des FA über das Portal (Zeitplan unbekannt).
                              Angestrebt wird da vieles bis Ende 2019, aber verbindliche Aussagen lassen sich dazu m. E. derzeit nicht treffen!

                              Solange noch Verbesserungen bei den Funktionen, die ich als Pflicht bezeichnen würde, ausstehen, sollte man nicht unbedingt neue Funktionen priorisieren.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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