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BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

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    BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

    Hallo, ich bin als Freiberuflerin verpflichtet BGW-Abgaben zu entrichten. Nur, wo trage ich die in der Steuererklärung ein??
    Danke für einen Tipp!

    #2
    AW: BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

    Beiträge zu Berufsgenossenschaften sind Betriebsausgaben, die bereits bei der Gewinnermittlung anzusetzen sind, also entweder in der EÜR oder in der GuV.

    Direkt in die Einkommensteuererklärung gehören die m. W. nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Beiträge zu Berufsgenossenschaften sind Betriebsausgaben, die bereits bei der Gewinnermittlung anzusetzen sind, also entweder in der EÜR oder in der GuV.

      Direkt in die Einkommensteuererklärung gehören die m. W. nicht!
      Danke für die Hilfe!

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        #4
        Formular ESt 1 D - Frage

        Hallo, ich weiss nun, dass ich als Freiberuflerin in einem Heilberuf das o.g. Formular auch ausfüllen muss...
        Nur ist mir nicht klar, was mit „laufenden Einkünften“ in der Anlage FG gemeint ist. Der Gewinn aus der EÜR?? Ich unterliege ja nicht der Umsatzsteuerpflicht...
        Danke für einen hilfreichen Tipp!

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          #5
          AW: BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

          Eine gesonderte Feststellungserklärung musst du nur abgeben, wenn dein Betriebssitz nicht im Zuständigkeitsbereich deines Wohnsitzfinanzamts liegt.

          Laufende Einkünfte sind der Gewinn aus der EÜR, das ist korrekt. Mit der Umsatzsteuerbefreiung hat das nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Eine gesonderte Feststellungserklärung musst du nur abgeben, wenn dein Betriebssitz nicht im Zuständigkeitsbereich deines Wohnsitzfinanzamts liegt.

            Laufende Einkünfte sind der Gewinn aus der EÜR, das ist korrekt. Mit der Umsatzsteuerbefreiung hat das nichts zu tun.
            Gewinn aus der EÜR oder Einnahmen, die für die EÜR zugrunde gelegt werden?

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              #7
              AW: BGW-Pflichtversicherungsbeitrag - wo eintragen?

              Zitat von Hebi Beitrag anzeigen
              Gewinn aus der EÜR oder Einnahmen, die für die EÜR zugrunde gelegt werden?
              Es ist der Gewinn anzugeben! Einnahmen sind keine Einkünfte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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