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SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

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    SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

    Hallo,

    leider weiss ich nicht mehr weiter. Ich bin am Finalen Punkt der Steuererklärung aber ich kann mir nicht erklären wieso die Kirchensteuer bei der vorläufigen Endberechnung mit einem verbleibenden Plus Betrag von 288,09€ festgelegt wird.

    Im Monat Mai wurde der Kirchenaustritt bescheinigt. Durch einen ArbG Wechsel zum gleichen Monat legte ich also in meiner Steuer
    die gezahlten Kirchensteuer Beiträge der ersten 4 Mon. des bisherigen ArbG zugrunde & bei dem aktuellen ArbG lediglich den noch gezahlten Monat Mai.
    Diese habe ich addiert und im Punkt Kirchensteuer eingetragen ( mit der Bezeichnung Jan-Mai)

    Soweit so gut. Wieso wird mir aber dann bei der Endberechnung scheinbar das ganze Jahr zugrunde gelegt??
    In Elster Online habe ich beim Punkt Unterjähriger Wechsel der der Religionszugehörigkeit für die Monate Jan-Mai ''evangelisch'' und ab Juni ''nicht Kirchensteuerpflichtig'' eingetragen.


    In der vorläufigen Steuerberechnung wird von er festzusetzenden Einkommenssteuer 9 v.H. evangelische Kirchensteuer in der Höhe von knapp 400€ deklariert.
    Dieser Betrag kommt mir seltsam hoch da er im Verhältnis zur Einkommenssteuer 2016 den gleichen Wert hat. ( und 2016 wurden 12 Mon. Kirchensteuer gezahlt).

    Wo liegt mein Fehler ?? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe .

    Mit freundlichen Grüßen
    ElsterStarter

    #2
    AW: SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

    Zitat von ElsterStarter Beitrag anzeigen
    Hallo,

    leider weiss ich nicht mehr weiter. Ich bin am Finalen Punkt der Steuererklärung aber ich kann mir nicht erklären wieso die Kirchensteuer bei der vorläufigen Endberechnung mit einem verbleibenden Plus Betrag von 288,09€ festgelegt wird.

    Im Monat Mai wurde der Kirchenaustritt bescheinigt. Durch einen ArbG Wechsel zum gleichen Monat legte ich also in meiner Steuer
    die gezahlten Kirchensteuer Beiträge der ersten 4 Mon. des bisherigen ArbG zugrunde & bei dem aktuellen ArbG lediglich den noch gezahlten Monat Mai.
    Diese habe ich addiert und im Punkt Kirchensteuer eingetragen ( mit der Bezeichnung Jan-Mai)

    Soweit so gut. Wieso wird mir aber dann bei der Endberechnung scheinbar das ganze Jahr zugrunde gelegt??
    In Elster Online habe ich beim Punkt Unterjähriger Wechsel der der Religionszugehörigkeit für die Monate Jan-Mai ''evangelisch'' und ab Juni ''nicht Kirchensteuerpflichtig'' eingetragen.


    In der vorläufigen Steuerberechnung wird von er festzusetzenden Einkommenssteuer 9 v.H. evangelische Kirchensteuer in der Höhe von knapp 400€ deklariert.
    Dieser Betrag kommt mir seltsam hoch da er im Verhältnis zur Einkommenssteuer 2016 den gleichen Wert hat. ( und 2016 wurden 12 Mon. Kirchensteuer gezahlt).

    Wo liegt mein Fehler ?? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe .

    Mit freundlichen Grüßen
    ElsterStarter
    Hallo,

    bekannter Fehler,
    Warte Bescheid ab eventuell Einspruch

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

      So wie das aussieht, funktioniert die Berechnung der Kirchensteuer nicht wirklich!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

        Vielen Dank für Die Rückmeldung.
        Ihr denkt also das der Fehler vllt. gar nicht durch mich entsteht sonder am Programm liegt ?
        Ich werde mir nochmal ein paar Gedanken machen ob mir noch eine Alternative einfällt um den Fehler zu beheben,
        sonst muss ich die Steuererklärung wohl oder übel so abschicken und auf die Reaktion warten.

        Mit freundlichen Grüßen
        ElsterStarter

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          #5
          AW: SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

          Da kannst du dir zwar Gedanken machen, aber wenn das Steuervorausberechnungsmodul für 2017 in diesem Punkt noch fehlerhaft ist, hilft dir das nichts.

          Allenfalls könntest du deine Daten testweise unter dem Jahr 2016 eingeben, damals hat die Steuerberechnung nach meiner Erinnerung funktioniert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: SOS - unterjähriger Kirchenaustritt

            Hallo,

            bedenken solltest du noch, dass du die Kirchensteuer nicht nur für die Monate der Mitgliedschaft berechnen darfst. Du musst für das ganze Jahr rechnen und das Ergebnis dann mittels Dreisatz reduzieren (mal Mitgliedsmonate durch 12).
            Speziell wenn man am Ende des Jahres deutlich mehr verdient hat als vorher wirkt sich das aus.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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