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Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

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    Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

    Guten Tag,

    ich vermiete zusammen mit meinem Lebenspartner mehrere Eigentumswohnungen und möchte die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer eintragen, weiß aber nicht in welcher der Anlagen (zur gesonderten und einheitlichen Feststellung vin Grundlagen für die Einkommensbesteuerung). Ich gebe zur Erklärung noch die Anlagen FB, FE 1 und V ab.

    Ich habe die Pauschale in die EÜR eingetragen. In meinem WISO-Programm wirkt sich das aber nicht auf die zu versteuernden Einnahmen aus.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    #2
    AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

    Von welcher Pauschale ist den hier die Rede? Es gibt zwar einen Höchstbetrag, wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten geschäftlichen Tätigkeit ist, eine Pauschale gibt es jedoch nicht!

    Sonderwerbungskosten eines Beteiligten sind in der Anlage FE 1 zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

      Anlage EÜR ist im Zusammenhang mit Anlage S oder Anlage G relevant.

      Häusliches Arbeitszimmer absetzbar (laut Wikipedia) wenn
      Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit
      Gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG 2007 ist ein Abzug der Kosten in unbegrenzter Höhe möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Das ist dann der Fall, wenn im häuslichen Arbeitszimmer die für den Beruf oder den Betrieb wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet werden

      Falls ein normales Arbeitsverhältnis besteht, wird es wohl schwierig.

      Kommentar


        #4
        AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

        Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Bereich der Einkünfte V+V ist bei der Finanzverwaltung auch ein sehr "beliebtes" Thema.

        Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, es gibt keine Pauschale für AZ. Die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit (§ 4 Absatz 5 Nr. 6 b EStG) und die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für das AZ müssen grundsätzlich nachgewiesen werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

          Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Bereich der Einkünfte V+V ist bei der Finanzverwaltung auch ein sehr "beliebtes" Thema.
          So ab 40 Wohnungen aufwärts wird es wohl einen gewissen Bedarf geben. Ich bin mit der Verwaltung der 2 Wohnungen meiner Frau jetzt noch nicht auf die Idee gekommen, solche Kosten geltend zu machen,

          obwohl ich über ein entsprechend ausgestattetes Arbeitszimmer verfüge.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ...... Ich bin mit der Verwaltung der 2 Wohnungen meiner Frau jetzt noch nicht auf die Idee gekommen, solche Kosten geltend zu machen,

            obwohl ich über ein entsprechend ausgestattetes Arbeitszimmer verfüge.
            Hallo,

            du müsstest die Kosten ja auch aufteilen in Wohnungsverwaltung und ELSTER-Support

            Tschüß

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              #7
              AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So ab 40 Wohnungen aufwärts wird es wohl einen gewissen Bedarf geben. Ich bin mit der Verwaltung der 2 Wohnungen meiner Frau jetzt noch nicht auf die Idee gekommen, solche Kosten geltend zu machen,

              obwohl ich über ein entsprechend ausgestattetes Arbeitszimmer verfüge.
              Da Ihr Kommentar keine fachliche Relevanz entfaltet, die auch nur annähernd auf die Fragestellung eingeht, posten Sie Ihre persönlichen Kommentare doch bitte an geeigneter Stelle.

              - - - Aktualisiert - - -

              Vorerst einmal herzlichen Dank an die vielen hilfreichen Kommentare. "Pauschale" war hier tatsächlich falsch, gemeint war die "Höchsgrenze" des Kostenabzugs (ohjeh, schon wieder ungenau) von 1.250 €.

              Kommentar


                #8
                AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

                Da Ihr Kommentar keine fachliche Relevanz entfaltet, die auch nur annähernd auf die Fragestellung eingeht, posten Sie Ihre persönlichen Kommentare doch bitte an geeigneter Stelle.
                Was ich hier poste oder auch nicht, entscheide ich selbst. Einen Kommentar zu einer Bemerkung von @Beamtenschweiß über die Haltung der Finanzverwaltung zum Thema Arbeitszimmer bei Werbungskosten aus VV
                muss ja sonst niemand lesen.

                Die gestellte Frage wurde im Übrigen bereits in meinem ersten Beitrag beantwortet!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

                  Es gibt keine Höchstgrenze
                  "Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden."

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                    #10
                    AW: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer

                    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                    Es gibt keine Höchstgrenze
                    "Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden."
                    Warum denn doppelt?

                    Das hast du doch am 14.06.2018 weiter oben schon geschrieben und wir wissen das doch auch alle!

                    Hast du vielleicht Langeweile? Dann schau dir das Fußballspiel an!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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