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Art des Betriebs EÜR?????

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    Art des Betriebs EÜR?????

    Hallo Zusammen ich mache ich gerade meine Steuer für 2017
    allerdings weiß ich nicht welche der Vorauswahl auf mich zutrifft.

    Ich war für eine Kosmetikfirma tätig und habe bei homepartys diese
    Kosmitik verkauft. Angegeben hatte ich meine Tätigkeit als Handelsvertreter
    da ich nicht Ustg pflichtig bin.

    Was trifft dann am ehesten auf mich zu:

    Sonstiges Einzelunternehmen (außer Hausgewerbetreibender...)
    Sonstige selbständig Tätige Person
    oder Sonstige nätürliche Person???

    danke für eure Hilfe

    #2
    AW: Art des Betriebs EÜR?????

    Zitat von Sani89 Beitrag anzeigen
    Angegeben hatte ich meine Tätigkeit als Handelsvertreter
    da ich nicht Ustg pflichtig bin.
    Du musst die Tätigkeit auch angeben wenn Du USt-pflichtig bist. Was Ustg pflichtig ist weiß ich allerdings nicht.

    Als Handelsvertreter übst Du auf keinen Fall eine selbständige Tätigkeit aus. Diese sind vollzählig in § 18 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt.

    Kommentar


      #3
      AW: Art des Betriebs EÜR?????

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      .....Was Ustg pflichtig ist weiß ich allerdings nicht.

      ...
      Hallo,

      ich tippe einfach mal auf -> dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet

      Tschüß

      Kommentar

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