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Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

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    Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

    Hallo liebes Forum!

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Frage häufig gestellt worden ist, und ich habe mich wirklich blöde gesucht, aber immer nur wurde mein Thema tangiert.
    Meine Sachbearbeiterin ist nicht mehr erreichbar, deshalb konnte ich zumindest in meinem Personalbüro nicht mehr nachfragen. Aber ich versuche es zugleich einmal hier. Ich kriege nämlich langsam die Krise und blicke einfach nicht mehr durch im Dschungel von Foren und beamtendeutschen "Hilfe"texten.

    Ich habe im MEIN ELSTER-Portal eine "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" abgegeben und mit meiner Lohnsteuerbescheinigung, den Handwerkerrechnungen, dem ver.di-Bescheid etc. mit bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt - dennoch kriege ich eine Differenz!

    Es handelt sich dabei um den - vorläufigen - Bescheid via PDF über meinen Einkommenssteuerbescheid.

    Dort befindet sich eine Differenz um 1.200 EUR, und zwar liest sich das so:

    ________________________________ erkl. Daten lt. Bescheid Differenz
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - 33.517 . . . . 34.783 . . . . 1.266

    Die Frage ist nun: Ich habe diese 33.517 komplett so aus meiner Lohnsteuerbescheinigung abgetippt. Es sind sogar 33.517,50€, aber die Dezimalstellen werden ja weggelassen. Wenn also - so steht es ja auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 - diese 33.517 "maschinell an die Finanzverwaltung übertragen" worden sind, woher kommt denn dann diese Differenz?!? Das ist doch total unsinnig wenn eine Zahl übermittelt wird, diese dann aber nicht stimmt, und ich die Zahl, die ich ja 1:1 so ablese, selber erklären muss. Mein Lohn hat sich lediglich durch den Tariflohn erhöht, aber dies ist ja logischerweise mit eingeflossen, da der Lohnsteuerbescheid ja ein IST-Zustand darstellen sollte.

    Mich macht so etwas irgendwie verrückt und nervös. Mit dem jetzigen Bescheid (von heute) würde ich eine Rückerstattung von 1.500 EUR erhalten (da ich für über 6.000 EUR renoviert habe), mit meinen Zahlen nur 1.300 EUR.

    Etwas später gibt es noch die Zeile:
    abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . -*- . . . . 1.482

    Dort wurde ein Betrag von knapp 1.500 EUR übermittelt, den ich anscheinend nicht mit angegeben habe.

    Anlage VORSORGEAUFWAND, Punkt 11 habe ich "JA" angekreuzt, da ich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bin. (Das schreibe ich nur, weil das immer in ähnlichen Threads gefragt wurde).

    Bitte gebt mir den Wink in die richtige Richtung, dass ich den Sinn dahinter verstehe, dass die Zahlen abweichen, die nicht abweichen sollten.


    Grüße,
    Tobias

    #2
    AW: Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

    Hallo Tobias,

    frage Deinen Arbeitgeber der das Finanzamt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

      Die Altersvorsorgebeiträge dürften stimmen, die sind nämlich noch nicht zu 100% absetzbar.

      Betrifft die Abweichung jetzt den Bruttolohn oder den Gesamtbetrag der Einkünfte? Abweichungen beim Bruttolohn kann nur das Lohnbüro klären!

      Falls die Lohnsteuerbescheinigung berichtigt wurde, müsstest du eine korrigierte Bescheinigung erhalten haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

        Ich habe mich jetzt mal noch ein wenig weiter damit beschäftigt und keiner kann sich das erklären.

        Das merkwürdige ist: Wenn ich mehr verdient habe (angeblich) als angegeben (von mir erklärt), wie kann dann zugleich die Rückerstattung steigen?

        Die Abweichung betrifft den Bruttolohn. Gleich die allererste Zeile in meiner PDF-Berechnung. (Schade, dass ich keine Bilder anhängen kann).


        Ich warte nun einmal den Bescheid ab. Sollte das Finanzamt sich nicht mehr rühren, besteht ja für mich anscheinend kein Grund, dies zu melden, wenn es zu meinem Gunsten geschehen ist.

        EDIT: Jetzt erst die letzte Zeile verstanden:
        Nein, ich habe keine veränderte Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
        Ich habe den Wert exakt 1:1 aus meiner Lohnsteuererklärung abgetippt, dort stehend unter Zeile 3. "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10."

        EDIT 2:

        OH NEIN, ICH BIN JA SO BLÖDE ICH FRESS GLEICH MEINEN SCHUH!!
        Gerade noch einmal für den Post die Lohnsteuerbescheinigung rausgeholt - der Punkt 10 (s.o. in EDIT 1) beinhaltet die Differenz - "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen - 1.266 EUR".
        Ich kriege die Krise auf meine Krise! Wie ist mir das denn im ganzen Ordnerwälzen nicht aufgefallen!?

        Aber was ist denn das jetzt wieder? Warum habe ich das denn jetzt vergessen!?
        JETZT bin ich mal gespannt, wie der Papierbeleg dann aussieht. Eigentlich müsste doch meine Erklärung - auch wenn sie nun zu meinen Lasten geht - die übermittelten Daten überschreiben, oder? Es geht mir weniger um diese 200 EUR Differenz der Rückerstattung (ob 1.300 oder 1.500); sondern um das reine Verstehen für die Zukunft...

        Ohje, sorry für die Zeitverschwendung! Ich gehe jetzt in die Ecke und Schäme mich für 1.266 Sekunden!
        Zuletzt geändert von Tobias90; 15.06.2018, 17:36.

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          #5
          AW: Differenzen "erkl. Daten" zu "lt. Bescheid"

          Falls du die Ecke schon wieder verlassen hast: Dass die Rückerstattung höher ausfällt, als bei dir vorausberechnet, ist nicht unbedingt unlogisch.

          Du hast ja anscheinend auch deine Beiträge zur Rentenversicherung nicht erklärt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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