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Wohnriester und Elterngeld

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    Wohnriester und Elterngeld

    Hallo, ich versuche gerade bei meiner Steuererklärung für 2017 meinen Wohnriestervertrag erstmalig in einer SE auf der Anlage AV anzugeben und bin sehr verwirrt. Ich bleibe ab Nummer 2 bei den Angaben nach der Begünstigungsart hängen und weiß nicht weiter.

    Meine Frage:

    - In Zeile 10 sollen beitragspflichtige Einnahmen aus 2016 angegeben werden. Ich war von Januar 2016 bis Februar 2017 in Elternzeit und habe nur am Anfang 2016 für drei Tage Überhang ALG 1 erhalten (28,-) danach Elterngeld. Dies soll aber in Zeile 12 (bei Entgeltersatzleistungen) nicht eingetragen werden. Was soll denn da eingetragen werden??

    Ich bin schon kurz davor, meinen 2017 eingezahlten Wohnriesterbeitrag von 360 Euro (was eh schon nicht so viel ist) nicht anzugeben und den Teil mit der Altersvorsorge einfach wegzulassen, weil ich ziemlich genervt bin. Ich verstehe einfach nicht, welche Angaben dort benötigt werden.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    #2
    AW: Wohnriester und Elterngeld

    Elterngeld muss in der Anlage AV nicht angegeben werden. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Gib deshalb in Zeile 12 nur dein ALG I an.

    Du bist bei Bezug von Elterngeld jedenfalls unmittelbar begünstigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wohnriester und Elterngeld

      Ah super. Ich nehme an, dass dies auch für das Mutterschaftsgeld gilt, was noch kurz vor dem Elterngeld kommt?!
      Und eine letzte Frage hätte ich noch: Auf was bezieht sich dann das "tatsächliche Entgelt"?

      Auf jeden Fall beruhigt mich die Antwort schon einmal. Herzlichen Dank!
      Zuletzt geändert von efraims.tochter; 18.06.2018, 00:10.

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        #4
        AW: Wohnriester und Elterngeld

        Hallo efraims.tochter,

        grundsätzlich reicht ja eine Eintragung in den angegebenen Varianten von Zeile 10 bis 18 und du hast ja die Zeile 12 mit Entgeltersatzleistungen ausgefüllt.

        Zu deiner Frage sagt die Eingabehilfe ->Ist das der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt (z. B. bei Behinderten, die in anerkannten Behindertenwerkstätten und in Blindenheimen arbeiten, bei freiwilligen Wehrdienstleistenden), wird das tatsächliche Entgelt bei der Berechnung des Zulagenanspruchs berücksichtigt. Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt – ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag – maßgebend. Das 2016 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.

        Tschüß

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