1. Sie haben geschireben, dass in Zeile 31 (hier gibt es nur anzukreuzende Häkchen und ein Eintragsfeld für das amtliche Kfz) ein Eintrag hingehört, damit das Programm hier keine Ungereimtheiten vermutet.
2. Ich denke, es geht darum, dass in den rot markierten Feldern (Zeile 31) kein Eintrag gemacht wurde.
3. Ich habe geschrieben, dass ich keine mit dem PKW zurückgelegten km geltend machen möchte, es aber lediglich in den Zeilen 32-36 eine Möglichkeit zur Entfernungsangabe gibt.
Zusammenfassend entnehme ich ihrem Beitrag, dass die Zeilen 31-36 nicht zur Geltendmachung der Entfernungspauschale für nicht-PKW-Nutzung vorgesehen sind; ist das so korrekt?
Daraus ergibt sich aber nun die Frage, wo ich dieses tun kann?
Meine Vermutung war es bisher, dass ich die Entfernungpauschale für meinen Weg zur Uni (ich war Vollzeitstudent) über die Zeilen 32-36 eingebe, da es lediglich dort die Möglichkeit gibt, Entfernungen anzugeben und somit dem FA mehr Infos mitzugeben als ein Ergebnis meiner eigenen Rechung.
Also meine Fahrtkosten sollen lediglich die sein, die ich mit dem Weg zur Uni hatte. Und die möchte ich gerne geltend machen.
Vielen Dank für Ihre Hilfen!