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Werbungskosten-arbeitslos

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    Werbungskosten-arbeitslos

    Hallo Zusammen,

    wir machen gerade unsere Steuererklärung als Zusammenveranlagung. Mein Mann hat ganzes Jahr gearbeitet und ich habe mich erfolglos beworben, d.h. ganzes Jahr arbeitslos ohne Leistungen.

    Kann ich meine Werbungskosten (z.B. elektronische Bewerbungen) in der Steuererklärung absetzen und wie?

    Danke für die Unterstützung!

    #2
    AW: Werbungskosten-arbeitslos

    Du fügst für dich eine Anlage N dazu, trägst Arbeitslohn und Steuern mit 0,00 ein und erklärst dort deine Bewerbungskosten, wobei ich mich allerdings frage,

    welche Kosten bei elektronischen Bewerbungen entstehen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten-arbeitslos

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du fügst für dich eine Anlage N dazu, trägst Arbeitslohn und Steuern mit 0,00 ein und erklärst dort deine Bewerbungskosten, wobei ich mich allerdings frage,

      welche Kosten bei elektronischen Bewerbungen entstehen?
      Hallo,

      Stromkosten!

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Werbungskosten-arbeitslos

        Danke für die hilfreiche Antwort!

        Ich habe im Internet gelesen, dass man für jede Onlinebewerbung 2,50 Euro und pro versendeter Bewerbungsmappe 8,50 Euro ansetzen kann.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten-arbeitslos

          Zitat von mert Beitrag anzeigen
          Danke für die hilfreiche Antwort!

          Ich habe im Internet gelesen, dass man für jede Onlinebewerbung 2,50 Euro und pro versendeter Bewerbungsmappe 8,50 Euro ansetzen kann.
          Hallo,

          sag ich doch - Strom!

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Werbungskosten-arbeitslos

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            sag ich doch - Strom!

            Gruß FIGUL
            Genau, danke!

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              #7
              AW: Werbungskosten-arbeitslos

              Wie wir ja bei der Erhöhung der Parteienfinanzierung erfahren haben erzeugt Neuland einfach höhere Kosten

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                #8
                AW: Werbungskosten-arbeitslos

                Zitat von mert Beitrag anzeigen
                Ich habe im Internet gelesen, dass man für jede Onlinebewerbung 2,50 Euro und pro versendeter Bewerbungsmappe 8,50 Euro ansetzen kann.
                Man sollte nicht alles glauben, was im Internet steht - vor allem nicht wenn es das Steuerrecht betrifft.
                Diese Pauschalen sind weder vom EStG noch von Verwaltungsanweisungen gedeckt. Wundere dich also nicht, wenn das FA deine Werbungskosten nicht anerkennt oder Nachweise anfordert.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Werbungskosten-arbeitslos

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Wie wir ja bei der Erhöhung der Parteienfinanzierung erfahren haben erzeugt Neuland einfach höhere Kosten
                  Hallo,

                  Volltreffer :-) :-)

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Werbungskosten-arbeitslos

                    Nicht Neuland, EU-DSGVO ! Aber hallo!!!
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Werbungskosten-arbeitslos

                      Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                      Nicht Neuland, EU-DSGVO ! Aber hallo!!!
                      Ich bin damit einverstanden, daß meine Posts unter dem Nicknamen stiller im ausschließlich Elsterforum weiterhin öffentlich zugänglich sein sollen und nicht dem Urheberrecht unterliegen. Eine Verwendung außerhalb dieses Forums wird strafrechtlich verfolgt!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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