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    Immobilienkauf

    wo trage ich den Kauf und die Kosten einer vermieteten Wohnung ein?

    #2
    AW: Immobilienkauf

    Die Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung sind in der Anlage V zu erklären!

    Aus den Anschaffungskosten kann nur die AfA für den Gebäudeanteil geltend gemacht werden. Aber dazu musst du dich selbst schlau machen, denn das betrifft Steuerrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Immobilienkauf

      Der Kauf wird wie schon gesagt nirgends eingetragen,
      bei diesen Kenntnissen empfehle ich einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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