
Zitat von
placebo76
Bin mir beim manuellen Bescheid nicht sicher, aber im Elsterformular steht das unter Anlage N, Seite 1, Punkt 15 -> Kurzarbeitergeld.
Kann man das Elsterformular bei Erhalt von Kurzarbeitergeld nicht nutzen, bzw. die Berechnung nicht?
Hab nochmal meine Frau gefragt und wir haben das gecheckt:
Es gab 1068 EUR für etwas weniger als vier Wochen Kurzarbeitergeld durch die Transfergesellschaft. Und von diesen 1068 wird bei der steuererklärung jetzt nochmal >600 EUR abgezogen?
Sie hat also für knapp über 400 EUR in diesem Monat gearbeitet? Und hätte sie keinen Job so schnell gefunden hätten wir für jeden weiteren Kurzarbeitermonat 600 EUR nachzahlen müssen? Das kann ich alles irgendwie nicht glauben bzw. ich will es nicht. Das hat ihr damals niemand gesagt :-(