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Hilfe bei der Steuererklärung...

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    Hilfe bei der Steuererklärung...

    Hallo Leute, dies ist mein 1. Thread und ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.

    Folgendes:
    Im Jahre 2017 war mein Sohn arbeitslos und hat bei mir und meiner Frau gelebt.

    Er hat ein Zimmer bekommen (und konnte dazu natürlich Küche, Bad mit nutzen), 16m² für 300 Euro Warmmiete. (250 Kalt und 50 Nebenkosten).
    Nun will ich das in die Steuererklärung eintragen und weiß noch nicht wie genau ich das machen soll.

    Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
    Zeile 7: Das in Zeile 4 (unser Haus) wird ganz oder TEILWEISE (sein Zimmer) an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet (JA)

    Dann ist die Frage wo ich den nächsten Punkt mache?
    Zeile 11 - Mieteinnahmen für andere Räume?
    Zeile 12 - Einnahmen für Angehörige vermietete Wohnungen

    Falls ich Zeile 11 eingebe, dann stimmt aber die Zeile 7 angeblich nicht mehr.
    Wenn ich Zeile 12 eingebe, dann stimmt alles.

    Dazu lese ich auch, dass man dann die Abschreibung für das Haus mit einbringen kann, Zinsen für den Kredit usw... Ich zähle nochmal alles auf was "Sache" ist und hoffe ihr könnt mir hier helfen.

    Zimmer, Kind, 16m² - 250 Euro Kalt - 50 Euro Nebenkosten.
    Haus hat einen Wert (beim Kauf damals) von 125.000 Euro gehabt. (Jahr 2001)
    Zinsen (könnte ich jetzt nicht genau sagen, wenn ich ehrlich bin - müsste ich evtl. mal genauer nachschauen, ist aber nicht ein hoher % Wert)

    Falls ich Daten oder sonstiges vergessen habe, bitte einfach hinweisen und ich versuche euch zu antworten. Danke.

    #2
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Die Anlage V ist doch ziemlich selbsterklärend, zumindest bei ElsterFormular!

    Da ja nur ein Zimmer in dem Wohnhaus vermietet und der Rest eigengenutzt wurde, müssen immer auch Angaben zum gesamten Objekt bzw. zur Eigennutzung gemacht werden.

    Die Mieteinnahmen (ohne die Umlagen) sind nur in Zeile 12 einzutragen, das passt doch.

    Die anteilige AfA von in der Regel 2% jährlich kann nur für Anschaffungskosten des Gebäudes geltend gemacht werden, der Grundstückswert ist dabei herauszurechnen.

    Maßgeblich sind die Ausgangswerte von 2001
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Anlage V ist doch ziemlich selbsterklärend, zumindest bei ElsterFormular!

      Da ja nur ein Zimmer in dem Wohnhaus vermietet und der Rest eigengenutzt wurde, müssen immer auch Angaben zum gesamten Objekt bzw. zur Eigennutzung gemacht werden.

      Die Mieteinnahmen (ohne die Umlagen) sind nur in Zeile 12 einzutragen, das passt doch.

      Die anteilige AfA von in der Regel 2% jährlich kann nur für Anschaffungskosten des Gebäudes geltend gemacht werden, der Grundstückswert ist dabei herauszurechnen.

      Maßgeblich sind die Ausgangswerte von 2001
      Danke, habe nun folgendes eingetragen:
      Anlage V - Zeile 12 - 2400,00 Euro (8 Monate x 300 Euro)

      Nun habe ich folgende Fragen noch...
      Anlage V - Zeile 33 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude: linear, 2%, Gesamtbetrag: 2500,00 Euro (125.000 Euro * 2%).
      Frage: Abzugsfähige Werbungskosten - wie hoch kann sowas sein? Er will dort eine Zahl haben, aber wüsste nicht wie ich das berechnen soll - oder woraus.

      Zeile 36: habe ich die Kreditzinsen eingetragen: 4502 Euro - auch da fragt er nach Abzugsfähigen Werbungskosten...

      Zeile 46: Hausversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Stornsteinreinigung - 450 Euro , 1515 Euro , 724 Euro , 178 Euro , 55 Euro
      Genau das gleiche - nachfrage bei abzugsfähigen Werbungskosten

      Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...

      ein komplett anderer Punkt ist folgender noch:
      Wir haben für meine Mutter in der Türkei einmalig 1800 Euro gegeben, dies wird auch durch ein Dokument belegt.
      Wir sind am 15.10 in die Türkei geflogen. Haben das Geld am 25.10 ihr übergeben.
      Wenn ich nun die ausführliche Steuerberechnung mir anzeigen lasse steht dort:

      Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt.

      Was bedeutet das? Werden die 1800 Euro die ich ihr übergeben und dokumentiert habe nicht gezählt und wieso nicht?
      Meine Mutter ist verwitwet, hat ein geringes Einkommen (150 Euro Rente, weil sie damals nicht gearbeitet hat) und wir haben die Rechnungen für Heizkosten usw. übernommen.
      Wie kann man das nun so einstellen oder was muss ich beachten, dass die 1800 Euro gezählt werden?

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        #4
        AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

        Zitat von Neill Beitrag anzeigen
        Danke, habe nun folgendes eingetragen:
        Anlage V - Zeile 12 - 2400,00 Euro (8 Monate x 300 Euro)

        Nun habe ich folgende Fragen noch...
        Anlage V - Zeile 33 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude: linear, 2%, Gesamtbetrag: 2500,00 Euro (125.000 Euro * 2%).
        Frage: Abzugsfähige Werbungskosten - wie hoch kann sowas sein? Er will dort eine Zahl haben, aber wüsste nicht wie ich das berechnen soll - oder woraus.

        Zeile 36: habe ich die Kreditzinsen eingetragen: 4502 Euro - auch da fragt er nach Abzugsfähigen Werbungskosten...

        Zeile 46: Hausversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Stornsteinreinigung - 450 Euro , 1515 Euro , 724 Euro , 178 Euro , 55 Euro
        Genau das gleiche - nachfrage bei abzugsfähigen Werbungskosten

        Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...

        ein komplett anderer Punkt ist folgender noch:
        Wir haben für meine Mutter in der Türkei einmalig 1800 Euro gegeben, dies wird auch durch ein Dokument belegt.
        Wir sind am 15.10 in die Türkei geflogen. Haben das Geld am 25.10 ihr übergeben.
        Wenn ich nun die ausführliche Steuerberechnung mir anzeigen lasse steht dort:

        Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt.

        Was bedeutet das? Werden die 1800 Euro die ich ihr übergeben und dokumentiert habe nicht gezählt und wieso nicht?
        Meine Mutter ist verwitwet, hat ein geringes Einkommen (150 Euro Rente, weil sie damals nicht gearbeitet hat) und wir haben die Rechnungen für Heizkosten usw. übernommen.
        Wie kann man das nun so einstellen oder was muss ich beachten, dass die 1800 Euro gezählt werden?
        Hallo,

        wie Charlie24 schon geschrieben hat AfA und Kreditzinsen anteilmäßig (Anteil Vermietung) und nicht für das ganze Haus.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

          Zitat von Neill Beitrag anzeigen
          Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...
          Kosten 10.000 Euro, Haus hat 100 qm, davon 15 qm vermietet, abzugsfähig 1.500 Euro.

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            #6
            AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

            Danke an euch beiden.
            Wäre nur noch die Frage offen mit der Heimfahrt zu meiner Mutter, die 1800 Euro die wohl nicht berechnet werden?

            Der Rest ist dann klar und ich danke euch vielmals.

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              #7
              AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

              Zitat von Neill Beitrag anzeigen
              Wäre nur noch die Frage offen mit der Heimfahrt zu meiner Mutter, die 1800 Euro die wohl nicht berechnet werden?
              Was hast Du denn ausgefüllt?

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                #8
                AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Was hast Du denn ausgefüllt?
                Anlage U - Zeitraum (2017 Komplett)
                Wohnsitz - Türkei
                Zeile 7 - Höhe und Zeitraum der Zahlungen: 2520 Euro (210 Euro x 12 Monate)

                Zeile 22 - Familienheimfahrten: 15.10.2017 Einreisedatum - 25.10.2017 Übergabedatum: 1.800 Euro (habe dafür auch eine Bescheinung mit Stempel usw.)

                Zeile 42 - geringes oder kein Vermögen (angekreuzt)

                Zeile 43 - Keine weitere Person hat zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen (angekreuzt)

                Zeile 48 - Rente 150 Euro

                Mehr habe ich nicht.

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                  #9
                  AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                  Hallo,

                  ich frage mich warum das mit der Miete überhaupt angegeben werden soll. Hier ist doch ziemlich klar ein gemeinsamer Haushalt gegeben (im Gegensatz zu einer WG z.B.).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                    Weil mein Sohn arbeitslos war.
                    Wäre er ausgezogen, dann hätte die Agentur für Arbeit viel mehr zahlen müssen damit mein Sohn halt eine Wohnung hat.

                    Er war wie gesagt 8 Monate arbeitslos und hat ja nun eine Vollzeit Stelle.

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                      #11
                      AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      ich frage mich warum das mit der Miete überhaupt angegeben werden soll. Hier ist doch ziemlich klar ein gemeinsamer Haushalt gegeben (im Gegensatz zu einer WG z.B.).

                      Stefan
                      Hallo,

                      ist m.E offensichtlich
                      Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                        Spricht ja nix dagegen oder?
                        Wie gesagt eine normale Mietwohnung für ein Zimmer hier bei uns ist im Bereich von 450-500 Euro

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                          #13
                          AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                          Zitat von Neill Beitrag anzeigen
                          Weil mein Sohn arbeitslos war.
                          Wäre er ausgezogen, dann hätte die Agentur für Arbeit viel mehr zahlen müssen damit mein Sohn halt eine Wohnung hat.

                          Er war wie gesagt 8 Monate arbeitslos und hat ja nun eine Vollzeit Stelle.
                          Hallo,

                          ist zwar OT, aber wire kommst du der irrigen Annahme, dass die Agentur für Arbeit eine Wohnung für deinen Sohn bezahlen muss?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            ist zwar OT, aber wire kommst du der irrigen Annahme, dass die Agentur für Arbeit eine Wohnung für deinen Sohn bezahlen muss?

                            Gruß FIGUL
                            Noch eine Antwort dazu und ich hoffe ihr könnt dann mir beim Problem mit der Familienheimfahrt weiter helfen.
                            Mein Sohn ist 35 Jahre alt.
                            Natürlich würde ich meinen Sohn niemals aus dem Hause werfen, aber da er 35 Jahre alt ist könnte er angeben, dass er alleine wohnen will.

                            Zurück zu meinem Problem hoffe ich und das wir dies zu Ende bearbeiten können und ich dann mit der Steuererklärung 2017 fertig werde

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

                              Nur als Hinweis:

                              Was die Unterstützung von Verwandten im Ausland angeht, werden Barzuwendungen nur bei Ehegatten anerkannt, für Elternteile muss dass über eine Überweisung erfolgen,
                              sonst fällt das unter den Tisch. Das finde ich auch richtig!

                              Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.
                              Zuletzt geändert von Charlie24; 25.06.2018, 00:06.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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