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Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

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    Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

    Hallo, ich habe eine Frage, wie ich meine Fahrtkosten absetzen kann, wenn ich neben- bzw. freiberufliche Einnahmen als Übungsleiterpauschale deklariere. Ich arbeite ansonsten in einem Angestelltenverhältnis.
    Da die Einnahme im Jahr nur knapp über 1.200 EUR liegen wird, möchte ich auf die Erstattung der Fahrtkosten, die mit 0,30 Cent pro km abgerechnet werden können und damit 350 EUR betragen, nicht verzichten, weil die Netto-Einnahme sonst so gering wäre, dass sie den Aufwand für mich nicht rechtfertigt.

    Ich las allerdings, dass einige Finanzämter die Erstattung von Fahrtkosten (also Betriebskosten oder Werbekosten) bei der ÜLP ablehnen.

    https://www.haufe.de/finance/finance...HI2546229.html

    https://winheller.com/blog/werbungsk...uebungsleiter/

    Alternativ könnte ich die Einnahmen viell. auch per Einnahmen-Überschuss-Rechnung angeben und die Fahrtkosten gegensetzen, ich habe auch geringfügige andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit, die ich absetzen könnte, so dass der tatsächliche "Gewinn" nicht mehr als 800 EUR betragen würde, bin mir aber auch hier nicht sicher, wieviel ich davon noch zu versteuern hätte. Eine Versteuerung der sowieso schon geringen Einkünfte möchte ich möglichst vermeiden.

    Danke für Eure Einschätzung.

    #2
    AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

    Hallo Klassika

    solange du unter dem Freibetrag bleibst ist doch alles steuerfrei. Da gibts auch nichts abzusetzen, hast du schon richtig erkannt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

      Da die Einnahme im Jahr nur knapp über 1.200 EUR liegen wird, möchte ich auf die Erstattung der Fahrtkosten, die mit 0,30 Cent pro km abgerechnet werden können und damit 350 EUR betragen, nicht verzichten, weil die Netto-Einnahme sonst so gering wäre, dass sie den Aufwand für mich nicht rechtfertigt.
      Abgesehen davon, dass deine Frage nichts mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun hat, erstattet das Finanzamt keine Fahrtkosten, allenfalls gibt es die auf Fahrtkosten entfallende Steuer zurück.

      Da aber bei 1.200 € Einnahmen als Übungsleiter pro Jahr ohnehin keine Steuern anfallen, gibt es auch nichts zu erstatten!

      - - - Aktualisiert - - -

      Noch zur Ergänzung die spezielle Regelung zur Absetzbarkeit von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr 26 bzw. Nr 26a EStG:

      Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag (2.400 € bzw. 720 €), dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang
      stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen; ...
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        ... allenfalls gibt es die auf Fahrtkosten entfallende Steuer zurück.

        [/b]
        Danke für den Tipp. Das wusste ich nicht. Wo trägt man das dann ein??? Welchen Nachweis muss man bringen?

        Ich habe diesen Aufwand mit den Fahrtkosten nunmal, und wenn ich den privat tragen muss, bleibt von dem ohnehin geringen Verdienst, der nur die Hälfte der ÜLP beträgt, ja netto noch weniger übrig.

        Anders gerechnet - als Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kommt ungefähr das Gleiche raus. Ich hätte nach Abzug der Aufwendungen (Fahrtkosten und Sonstiges) 800 EUR zu versteuern, zahle darauf ca. 15,8 % Steuern, es käme in etwa die gleiche Summe heraus, die ich dann Steuern zahlen müsste, als wenn ich die Fahrtkosten nicht erstattet bekomme beim Modell ÜLP.

        Da der Spritpreis ja überwiegend aus Steuern besteht, würde ich das schon sehr interessieren, wie man die auf die Fahrtkosten entfallende Steuer absetzen kann.
        DANKE!!

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          #5
          AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

          Du hast meine Antwort entweder nicht gelesen oder nicht verstanden! Ich hatte geschrieben:

          ... allenfalls gibt es die auf Fahrtkosten entfallende Steuer zurück.

          Da aber bei 1.200 € Einnahmen als Übungsleiter pro Jahr ohnehin keine Steuern anfallen, gibt es auch nichts zu erstatten!
          Wenn dir wegen der Fahrtkosten unterm Strich zu wenig übrig bleibt, musst du die Nebentätigkeit entweder aufgeben oder mehr Honorar verlangen.

          Warum glaubst du, du müsstest für 1.200 oder 800 € Steuern zahlen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du hast meine Antwort entweder nicht gelesen oder nicht verstanden! Ich hatte geschrieben:


            Wenn dir wegen der Fahrtkosten unterm Strich zu wenig übrig bleibt, musst du die Nebentätigkeit entweder aufgeben oder mehr Honorar verlangen.

            Warum glaubst du, du müsstest für 1.200 oder 800 € Steuern zahlen?

            Das hatte ich dann tatsächlich falsch verstanden. Sorry und: schade.
            Steuern zahlen würde ich - das habe ich auch schon 2x geschrieben, wenn ich nicht die Übungsleiterpauschale nutzen würde, sondern die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dann wären die Ausgaben absetzbar, die verbleibende Summe zu versteuern.

            Mehr Honorar ist leider nicht drin, ich habe erst Ende Juni begonnen damit, so dass tatsächlich nur ein halbes Jahr zustande kommt. Und ich muss ja wohl pro Kalenderjahr abrechnen...
            Zuletzt geändert von Klassika; 01.07.2018, 20:57. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

              ... wenn ich nicht die Übungsleiterpauschale nutzen würde, sondern die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dann wären die Ausgaben absetzbar, die verbleibende Summe zu versteuern.
              Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale vorliegen, macht das aber doch keinen Sinn!

              Mit der EÜR hängt das im Übrigen nicht unmittelbar zusammen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale vorliegen, macht das aber doch keinen Sinn!

                Mit der EÜR hängt das im Übrigen nicht unmittelbar zusammen.
                Eine EÜR würde dann Sinn machen, wenn ich die Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro km sowie andere Aufwendungen absetzen könnte und die zu versteuernde Summe gering genug ist. Ich habe ein paar Jahre lang freiberufliche Gagen so versteuert (bzw. nicht versteuert), da meine Aufwendungen recht hoch waren.
                Aber sowas geht auch nicht auf Dauer.
                Okay, ich werde mir wohl eine Fahrgemeinschaft suchen müssen ;-)

                Danke für die Einschätzung, hat mir sehr geholfen!
                Viele Grüße
                Klassika

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                  #9
                  AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

                  Zitat von Klassika Beitrag anzeigen
                  Da der Spritpreis ja überwiegend aus Steuern besteht
                  Mineralölsteuer hat jetz schon mal absolut überhaupt nix mit Elster zu tun, und Umsatzsteuern kannst Du Dir wenn überhaupt dann nur als Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis zurückholen. Aber das bereu ich jetzt wahrscheinlich, weil Du diese Idee für Deine nächste Frage ausschlachten wirst.

                  Die Übungsleiterpauschale hat den Zweck dass man sich die Kniefieseligkeit sparen kann.

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                    #10
                    AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

                    "Wenn ich auf die Übungsleiterpauschale verzichte, muss ich nur 800,- € versteuern."

                    MIT Übungsleiterpauschale ist aber alles steuerfrei - es muss also gar nichts versteuert werden.

                    Immer dieses böse Finanzamt, das erst gar keine Steuern auf die Einnahmen haben will und sich dann auch noch weigert, nichtabziehbare Aufwendungen anzuerkennen...

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten absetzen bei Übungsleiterpauschale?

                      ICH bezeichne niemanden als böse und denke auch nicht ans Ausschlachten, sorry, was sind das für Unterstellungen.
                      Ich möchte für mich einfach nur checken, was von dem, was ich leiste und als Aufwandsentschädigung bzw. Honorar bekomme, tatsächlich bleibt, und dank der Infos, die ich nun erhalten habe - DANKE dafür - bin ich jetzt im Bilde.

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