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Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

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    Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

    Hallo,

    ich habe im Mai die Einkommenssteuererklärungen für meinen Freund für 2015 und 2016 abgegeben, da er in diesen Jahren lohnsteuerpflichtig gearbeitet hat (aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen) und er laut Elster einen gewissen Betrag zurückbekommen sollte. Für 2017 hat er keine abgegeben, da er das komplette Jahr über studiert hat. Nun hat er heute eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten, seine Einkommenssteuererklärung für 2017 abzugeben.
    Wie kommt es jetzt zur Pflicht der Abgabe zu Stande, wenn all die Vorjahre auch keine Abgabepflicht vorlag?


    Vielen Dank schonmal,

    #2
    AW: Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

    das wird dir nur das FA beantworten können. Vielleicht bestand im Vorjahr eine Pflicht, an die du nicht denkst, aber der FA Computer denkt, das wäre 2017 genauso.

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      #3
      AW: Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

      Zitat von Jules93 Beitrag anzeigen
      .....ich habe im Mai die Einkommenssteuererklärungen für meinen Freund für 2015 und 2016 abgegeben, da er in diesen Jahren lohnsteuerpflichtig gearbeitet hat (aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen) und er laut Elster einen gewissen Betrag zurückbekommen sollte. .........
      ...
      Hallo Jules93,

      hat er denn etwas zurückbekommen lt. Bescheid ? Aber wie schon erwähnt -> ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter klärt das bestimmt auf.

      Tschüß

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        #4
        AW: Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Jules93,

        hat er denn etwas zurückbekommen lt. Bescheid ? Aber wie schon erwähnt -> ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter klärt das bestimmt auf.

        Tschüß
        Hallo holzgoe,

        leider kam noch kein Bescheid bzgl. 2015 und 2016 an. Wäre es auch möglich, dass das Finanzamt den Bescheid/die Berechnung erst verschickt, sobald sie die Erklärung für 2017 haben? Eigentlich ist so etwas meines Wissens nach nicht möglich. Ich denke aber, dass die Abgabe für 2015 und 2016 mit der Erinnerung für 2017 miteinander in Verbindung stehen..

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          #5
          AW: Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

          das könnte die Lösung sein. Wenn 2015 und 16 noch nicht bearbeitet sind, weiß der FA-Computer noch gar nicht, dass es sich um Antragsveranlagungen handelt und geht davon aus, dass es Pflichtveranlagungen waren.

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            #6
            AW: Erinnerung vom Finanzamt trotz Studium

            Zitat von Jules93 Beitrag anzeigen
            ... Wäre es auch möglich, dass das Finanzamt den Bescheid/die Berechnung erst verschickt, sobald sie die Erklärung für 2017 haben? .....
            Hallo Jules93,
            das läuft auf keinen Fall so.
            Eh verwunderlich dass 2017 schon angemahnt wird -> viele BL haben für authentifiziert übermittelte Erklärungen die Frist vom 31.05. auf den 31.07. geschoben.

            Aber das sind alles Vermutungen -> siehe oben -> ein Telefonat bringt mit Sicherheit Aufklärung.

            Tschüß

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