Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zwei Fragen: Anlage S und Italien

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zwei Fragen: Anlage S und Italien

    Frage 2: Ich hab in Italien noch ein halbes Haus, da fallen hauptsächlich Kosten an, und evtl. kommt irgendwann auch mal Miete rein. Wo muss ich das versteuern - in Italien? Da habe ich keinen Wohnsitz mehr. Weiss jemand darüber Bescheid? Ich würd mich freuen!
    Zuletzt geändert von sabinede; 03.07.2018, 18:57.

    #2
    AW: Zwei Fragen: Anlage S und Italien

    Ich brauche Unterstützung: Wo finde ich Anlage S zur EKSt 1 A?
    Sieht jetzt nicht so aus, als wärst du mit ElsterFormular unterwegs! In Mein ELSTER gibt es bei geöffneter EKSt 1a im Navigationsbereich auf der linken Seite einen blauen Button: Anlagen hinzufügen / entfernen
    Eventuell musst du den Bereich vorher ausklappen (Doppelpfeil)!

    In allen DBA, die ich kenne, müssen Mieteinkünfte am Ort der Liegenschaft, in deinem Fall also Italien, versteuert werden, unterliegen aber in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
    Das solltest du aber selbst recherchieren, denn ich kenne nicht alle DBA!
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zwei Fragen: Anlage S und Italien

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ... unterliegen aber in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
      Das solltest du aber selbst recherchieren, denn ich kenne nicht alle DBA!
      Gilt auch für Italien. Aber da Italien ein EU-Land ist, ist der Progressionsvorbehalt wieder ausgeschlossen, § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG. Im Ergebnis bleiben in Deiner deutschen Einkommensteuererklärung sowohl positive als auch negative Vermietungseinkünfte aus Italien außen vor, müssen und dürfen daher nicht erklärt werden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Zwei Fragen: Anlage S und Italien

        Danke Picard und Charlie!!! Anlage S hab ich gefunden, und ja, dann brauch ich in Italien einen Steuerberater, Mist. Aber logisch.
        Krankenkasse ist Vorsorge und braucht noch ein Rxtraformular?! Danke für die Info!!
        Zuletzt geändert von sabinede; 04.07.2018, 13:16.

        Kommentar


          #5
          AW: Italien

          Zitat von sabinede Beitrag anzeigen
          Frage 2:
          Und Frage 1?

          Ok, ich seh schon, der Beitrag wurde editiert. Warum wurde eine Frage entfernt die doch offenbar beantwortet worden ist?

          Kommentar


            #6
            AW: Zwei Fragen: Anlage S und Italien

            Weil er die Lösung offenbar selbst gefunden hat, bevor ich meine Antwort veröffentlicht habe. Die Frage war:

            Ich brauche Unterstützung: Wo finde ich Anlage S zur EKSt 1 A?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Zwei Fragen: Anlage S und Italien

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Frage war:
              Danke! Hatte halt die Antworten gelesen, die Frage hat gefehlt

              Kommentar

              Lädt...
              X