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Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

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    Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

    Guten Tag,

    ich mache mein Elster UST. Voranmeldung erst seit 2017. Daher noch relativ als Neuling.
    Beruf : freischaffender Künstler.

    Bisher musste ich nur Umsätze bzw. Ausgaben Einnahmen aus dem Inland eingeben. Quittungen Ausland sagte man mir
    werden hier nicht eingetragen.

    Nun meine Frage : Ich habe ein Rechnung gestellt an eine Sammlung (Stiftung), die keine int. UST. ID Nummer besitzt - also
    habe ich 7% Mwst. hinzu gerechnet, nach der Info vom Bundesamt.

    Muss ich die Rechnung nun zu meinen Einnahmen aus dem Inland also 86 (7%) angeben oder gibt es dafür andere Felder ?

    Falls die Frage so verständlich ist wäre ich dankbar für jede Hilfe.

    #2
    AW: Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

    Hallo robertbarta,

    schau dir mal in Ruhe den §3a Abs. 2 im Umsatzsteuergesetz an, da geht es um den Ort der sonstigen Leistung, die du erbringst.
    Da wird dir vielleicht klar, wie kompliziert es ist.
    Du weißt doch am besten, was es für eine Leistung ist die du erbringst.
    Gerade in der Umsatzsteuer kann man viel falsch machen, für Anfänger empfiehlt sich daher der Gang zum Steuerberater.
    Das kann und darf dieses Anwenderforum hier nicht leisten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

      Zitat von robertbarta Beitrag anzeigen
      Muss ich die Rechnung nun zu meinen Einnahmen aus dem Inland also 86 (7%) angeben oder gibt es dafür andere Felder ?
      Nein, die Kennzahl 86 ist nicht für Inlandsumsätze gedacht, sondern genau für Umsätze, bei denen der ermäßigte deutsche Steuersatz angewendet wurde. Hier bist Du also richtig.

      EDIT: Wenn holzgoe zurecht davon ausgeht dass Du die Rechnung falsch ausgestellt hat (dieses Fass hätte ich jetzt nicht aufgemacht!) dann gehört die Steuer natürlich in Kennzahl 69!
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.07.2018, 17:05.

      Kommentar


        #4
        AW: Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

        ... habe ich 7% Mwst. hinzu gerechnet, nach der Info vom Bundesamt.
        Ob das falsch war oder nicht, kann man erst beurteilen, wenn man weiß, in welchem Land der Leistungsempfänger sitzt und wo die sonstige Leistung erbracht wurde bzw. als erbracht gilt.

        Die Aussage freischaffender Künstler allein reicht dafür nicht aus!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

          Womöglich spielt's eine Rolle ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson war. Und ob es tatsächlich eine sonstige Leistung war, oder vielleicht eine Lieferung.

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            #6
            AW: Ust. Voranmeldung / Rechnung ins Ausland gestellt mit 7% Mwst.

            Womöglich spielt's eine Rolle ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson war.
            Natürlich spielt das eine Rolle. Offenbar war es eine Stiftung im Ausland, die keine Umsatzsteuer-ID hatte, so dass @robertbarta sie rechnungstechnisch wie einen Endkunden (Verbraucher) behandelt hat.

            Sagt allein aber immer noch nichts über die Richtigkeit und die Behandlung in der Voranmeldung aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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