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Ansässigkeitsbescheinigung bei Aufenthalt im Ausland

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    Ansässigkeitsbescheinigung bei Aufenthalt im Ausland

    Hallo allerseits,

    ich habe ein Ferienhaus in Italien und halte mich des häufigeren, auch längerfristig dort auf (unter 180 Tage).

    Das Haus wir nicht vermietet, ich habe in Italien keinerlei Einkünfte.

    Nun ist es mehrfach vorgekommen, dass man z.B. von der Polizei im Straßenverkehr kontrolliert wird (Routine-Kontrollen).

    Häufig denken die Polizeibeamten, dass man sich dauerhaft in Italien aufhält, was ja nicht stimmt. Bekannte von mir, die auch ein Ferienhaus haben, gaben mir den Rat eine "Ansässigkeitsbescheinigung" meines FA ausstellen zu lassen, um nachzuweisen, dass man in Deutschland 100%ig steuerpflichtig ist.

    Eine Anfrage bei meinem FA ergab, dass man eine solche Bescheinigung nur ausstellen könne, wenn ich ein Einkommen im Ausland hätte, was ja nicht vorliegt.

    Andere FÄ stellen solche Bescheinigungen offensichtlich aus (habe ich selbst gesehen!).

    Weiß jemand Rat?
    Lieben Dank im voraus.
    ingolfomas

    #2
    AW: Ansässigkeitsbescheinigung bei Aufenthalt im Ausland

    Hallo ingolfomas,

    hier sind wir nur in einem Anwenderforum, und wir können keine Bescheinigung ausstellen.
    Aber hast du keine Meldebescheinigung, dass du in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet bist bzw. einen Personalausweis -> sollte das nicht reichen für eine Polizeikontrolle.

    Das Problem kannst du nur mit deinem Finanzamt klären bzw. hast du ja schon, eventuell bei einem Vorgesetzten nachfragen.

    Tschüß

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