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Kleinunternehmer Einnahmeüberschussrechnung

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    Kleinunternehmer Einnahmeüberschussrechnung

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zur EÜR-Anlage und zur AVEÜR, da ich zum ersten mal meine Steuern über Elster mache.
    Ich habe seit 2017 ein Kleinunternehmen.
    Ich habe mir in 2017 einen Minibagger gekauft. Wo genau setze ich diesen ab? Ich weiss nicht genau wo ich es eintragen kann.
    Ist es richtig, diese in der AVEÜR unter bewegliche Wirtschaftsgüter einzutragen? Und wenn ja, muss ich hier überall einen Betrag eintragen?
    Anschaffungskosten sind mit klar, nur was verstehe ich unter Buchwert/Zugänge/Sonderabschreibungen/Afa und Abgänge? Ich bin mir hier nicht sicher was für Kosten ich hier reinschreiben soll?

    Und noch eine Frage, ich habe mir in 2017 Ersatzteile gekauft für mein Bagger. Diese überschreiten den Wert von 410 EUR. Muss ich diese Beträge dann auf 5 Jahre abschreiben?
    Und unter was trage ich diese Ersatzteile dann ein?


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank im Vorraus.

    #2
    AW: Kleinunternehmer Einnahmeüberschussrechnung

    Was du fragst, betrifft alles Steuerrecht! Du solltest dich steuerfachlich beraten lassen, bevor du bei der AfA für deinen Minibagger Unsinn in die AVEÜR schreibst.

    Denn damit scheinst du dich bisher überhaupt nicht befasst zu haben!

    Es ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, das hast du richtig erkannt und es ist für eine mehrjährige Nutzung gedacht und hat sicher eine Stange Geld gekostet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kleinunternehmer Einnahmeüberschussrechnung

      Im Internet müssten / sollten entsprechende Links sein.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer Einnahmeüberschussrechnung

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Im Internet müssten / sollten entsprechende Links sein.
        Mit der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau allein ist es erfahrungsgemäß nicht getan.

        Speziell bei gebraucht erworbenen Baumaschinen, wovon ich hier mal ausgehe, muss ja auch die Frage beantwortet werden, ob die Ersatzteilkosten den Anschaffungskosten zuzurechnen sind und
        die Reparaturen zu einer Verlängerung der Restnutzungsdauer führen.

        Ob man da im Internet so einfach fündig wird, da habe ich so meine Zweifel!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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