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Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich?

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    Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich?

    Hallo zusammen!

    Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.

    Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.

    Hier das ganze detailliert:
    2014:
    - Erstattung (yeah!)
    - "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
    2015:
    - Nachzahlung
    - wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
    2016:
    - Erstattung (yeah!)
    - "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
    2017:
    - Nachzahlung
    - wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet

    Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.

    Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?

    Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?

    Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
    Beste Grüße,
    ein Steuer-Neuling

    #2
    AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich

    Zitat von fixel Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!

    Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.

    Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.

    Hier das ganze detailliert:
    2014:
    - Erstattung (yeah!)
    - "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
    2015:
    - Nachzahlung
    - wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
    2016:
    - Erstattung (yeah!)
    - "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
    2017:
    - Nachzahlung
    - wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet

    Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.

    Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?

    Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?

    Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
    Beste Grüße,
    ein Steuer-Neuling
    Hallo,

    das geht doch eindeutig aus den jeweiligen Bescheiden hervor, gegen welche du EINSPRUCH (so heisst das und nicht Widerspruch) erheben willst.
    Einspruch hat nichts mit freiwilliger oder Pflichtveranlagung zu tun.
    Was meinst du mit -was passiert mit dem Geld?
    Was soll passieren?
    Bei einem neuen Bescheid wird das mit verrechnet oder denkst du, du bekommst das Doppelte?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich

      Hi FIGUL,

      danke für deine schnelle Antwort!

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      das geht doch eindeutig aus den jeweiligen Bescheiden hervor, gegen welche du EINSPRUCH (so heisst das und nicht Widerspruch) erheben willst.
      Einspruch hat nichts mit freiwilliger oder Pflichtveranlagung zu tun.
      Für mich ist es leider nicht so eindeutig, weil ja die Bescheide mit einander verrechnet sind. Ist es ausreichend Einspruch gegen die Bescheide von 2015 und 2017 einzulegen oder sollte ich - da sie ja alle mit einander verrechnet sind - allen widersprechen?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Was meinst du mit -was passiert mit dem Geld?
      Was soll passieren?
      Die Frage meinte ich eher so: wenn ich erfolgreich Einspruch erhebe, mit dem Ergebnis dass die Jahre 2015 und 2017 nicht zu meinen Ungunsten berechnet werden, bekomme ich dann die neue Differenz direkt ausgezahlt oder muss ich erst alles zurückzahlen bevor dann die Gesamtsumme ausgezahlt wird?

      Fröhliche Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich

        Die Verrechnung und die Bescheide musst du gedanklich auseinander halten! Das eine hat mit dem andern zumindest rechtlich nichts zu tun.

        Mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- haben deine Fragen auch nichts zu tun.

        Ich würde an deiner Stelle zunächst prüfen, warum es überhaupt Jahre mit Nachzahlungen gibt. Bei Antragsveranlagungen ist das eher selten der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich

          Und warum hast Du für die Jahre, aus denen sich eine Nachzahlung ergibt, überhaupt die Erklärungen abgegeben?

          Kommentar


            #6
            AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Und warum hast Du für die Jahre, aus denen sich eine Nachzahlung ergibt, überhaupt die Erklärungen abgegeben?
            Vielleicht, weil in seiner Vorausberechnung in keinem Jahr eine Nachzahlung ausgewiesen war?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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