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Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

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    Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

    Hallo!
    Momentan bin ich noch im Studium (Seit 2015), beende es aber im September dieses Jahres und hatte seit 2015 immer einen Minijob (400€). Ich habe jetzt über ein Tool (nicht direkt über Mein Elster, aber das Tool übersendet alles an Elster) einen Verlustvortrag erstellt für das Jahr 2017. Da ich dort auch Arbeitsmittel, die ich auch in den Jahren vor 2017 fürs Studium erworben hab, eintragen konnte, stellt sich mir jetzt die Frage, wie das mit den Semesterbeiträgen aussieht. Ich weiß, dass man diese auf jeden Fall als Werbungskosten ansetzen sollte, aber geht das dann nur für 2017? was ist mit den anderen Jahren ab 2015, muss ich für jedes Jahr einen neuen Verlustvortrag senden und die entsprechenden Semesterbeiträge dort eintragen?
    Und wie geht das dann weiter? Falls ich (im besten Fall) im Oktober eine Vollzeitstelle antrete, muss ich dann 2019 eine normale Steuererklärung für 2018 einreichen, und da wird der Verlustvortrag (falls denn einer gewährt wird) verrechnet? Und gebe ich in dieser Erklärung dann trotzdem noch Semestergebühren etc fürs Studium 2018 an (Da ich ja Anfang 2018 bis September noch studiert habe)?

    Sorry für die vermutlich saudummen Fragen, aber ich bin absoluter Neuling.
    Danke!

    #2
    AW: Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

    Grundsätzlich gilt bei der Einkommensteuer das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

    Ausgaben bzw. Werbungskosten müssen deshalb immer in dem Jahr erklärt werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind.

    Du darfst deswegen Ausgaben vor 2017 nicht im Jahr 2017 erklären, auch wenn dein Tool insoweit geduldig ist. Du musst deine Werbungskosten schon über die Jahre verteilen.

    Natürlich kannst du deine 2018 angefallenen Werbungskosten in der Steuererklärung für 2018 geltend machen.

    Dir muss allerdings klar sein, dass Kosten für ein Erststudium nach der Gesetzeslage aktuell nur als beschränkt abziehbare Sonderausgaben anerkannt werden. Die Bescheide sind insoweit allerdings vorläufig,
    sie müssen deshalb nicht angefochten werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

      Danke für die Antwort!
      Also mein Tool sagt das hier: "Haben Sie im Jahr 2017 oder in früheren Jahren beruflich genutzte Arbeitsmittel erworben?" Deshalb habe ich jetzt auch Arbeitsmittel fürs Studium von vergangenen Jahren eingetragen.. (Es geht übrigens immernoch um eine Verlustfestellung und nicht um eine Steuererklärung!)

      Bedeutet das dann, dass mit den Semesterbeiträgen 2015 und 2016 nichts mehr gemacht werden kann?

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        #4
        AW: Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

        Zitat von Laurer Beitrag anzeigen

        Bedeutet das dann, dass mit den Semesterbeiträgen 2015 und 2016 nichts mehr gemacht werden kann?
        Hallo Laurer,

        doch du musst aber für 2015 und 2016 eine Steuererklärung einreichen, hat Charlie24 doch geschrieben auf die Jahre verteilen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Verlustvortrag Studium - Semesterbeitrag

          Ah tut mir Leid! Ich wusste nicht, dass die so weit rückwirkend einreichen kann.
          Aber das wird sich dann für die 500 jährlich dann wohl kaum lohnen schätz ich

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