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Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

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    Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

    Hallo Zusammen,

    ich erstelle gerade die Umsatzsteuervoranmeldung. Ich nutze jetzt ein Handy zum Teil Geschäftlich zum Teil Privat. 30% Geschäftlich untertrieben geschätzt.

    Das Handy habe ich für 344 € Netto angeschafft, 65,44 € Steuer draufgezahlt. Kann ich dann die 65,44 € zu 30 % von der Steuer absetzen? Dann auch monatlich auch meine Handyrechnung zu 30 % die Steuer absetzen.

    Verstehe ich alles richtig? Ist meine "Pauschale" dann einfach immer 30%?

    In welcher Kennziffer kann man das geltend machen, ganz einfach da wo alle anderen Betriebsausgaben?

    Viele Grüße,

    Daniel

    #2
    AW: Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

    Betriebsausgaben ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Vorsteuerbeträge gehören in Kennzahl 66.

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      #3
      AW: Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

      Danke für Deine Antwort!

      Sprich es gehört gar nicht in die Unsatzseteur Voranmeldung? Oder die Anschaffung gehört nicht in die Voranmeldung, richtig?

      Die monatlichen Kosten darf ich aber wie beschrieben absetzen. Also wenn ich mtl. 100 Netto zahle, dann setze ich 19€ x 30% ab, korrekt?

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        #4
        AW: Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

        Wie man den geschäftlichen Anteil der Telefonkosten über einen repräsentativen Zeitraum ermittelt, ist nicht Thema dieses Forums. Da musst du dich selbst schlau machen.

        Aufwendungen für Telekommunikation sind in der Zeile 40 (Kennzahl 280) der EÜR zu erklären.

        Wenn du die gesamten Telefonkosten über die Geschäftsbuchhaltung abwickelst, gehört der private Nutzungsanteil in die Zeile 20 (Kennzahl 108) der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

          Okay, dank für die Antworten!

          Also lasse ich das bei der Voranmeldung ganz weg.

          Habt ihr einen Tipp wo ich mich diesbezüglich schlau machen könnte?

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            #6
            AW: Telefonkosten Privatnutzung Pauschale

            Also lasse ich das bei der Voranmeldung ganz weg.
            Wenn du das Handy im gewillkürten Betriebsvermögen hältst, darfst du die Vorsteuer ziehen, falls du zum Vorsteuerabzug berechtigt, also kein Kleinunternehmer bist.

            https://www.rechnungswesen-portal.de...fonkosten.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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