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Abfindung und danach ALG1

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    Abfindung und danach ALG1

    Hallo,

    ich hatte am 31.12.2016 meinen letzten Arbeitstag und habe ab 01.01.2017
    Arbeitslosengeld 1 für das komplette Jahr 2017 bezogen, rund 1.450,00€ pro Monat.

    Im Januar 2017 habe ich von mein alten AG eine Abfindung in Höhe von 36.000€ erhalten.
    Diese wurde auf Steuerklasse 1 versteuert mit knapp 7.000€ Lohnsteuer, und 380€ Soli.
    In der Lohnsteuerkarte wurde die Abfindung sowohl unter Pos. 3 eingetragen und in Pos. 19.
    Unter pos. 4 und 5 wurden die o.g. Lohnsteuer/Soli in Abzug gebracht.

    Mir ist bewusst, dass das ALG1 zwar nicht versteuert werden muss, aber in puncto Progression
    eine wichtige Rolle spielt. Ich weiß nicht, ob mein alter AG hier die 5tel Regelung berücksichtigt hat,
    oder ob das aufgrund meiner Arbeitslosigkeit sowieso keine Rolle spielt.

    Ich habe nur eine damals ein Schreiben unterschreiben müssen, dass ich noch keine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung
    gefunden habe und das die Abfindung nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert wird. Das Schreiben durfte ich erst ab Januar dahin
    schicken. Ich habe seit mehreren Jahren keine LSt-Erklärung gemacht, da ich nicht aufgefordert wurde, ob ich hier und da locker
    150 - bis 200€ evtl. zurückerstattet hätte. Mir ging es wohl zu gut oder ich war zu faul...oder beides?

    Nun trifft keines der beiden Dinge zu und ich wollte hier prüfen, inwiefern eine Erklärung sinn macht? Leider komme ich mit dem Elster-Programm
    bzgl der Abfindung nicht klar und komme trotz durchlesen mehrerer Post hier nicht zurecht.

    Vielleicht kann mir jmd einwenig helfen? Würde mich wirklich sehr darüber freuen.

    Schöne Grüße

    Bex

    #2
    AW: Abfindung und danach ALG1

    Du bist bei Zahlung einer Abfindung im Jahr 2017 und Bezug von Arbeitslosengeld verpflichtet, für das Jahr 2017 eine Steuererklärung abgeben.

    Deine Abfindung wurde unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, also nicht ermäßigt besteuert.

    Mit ElsterFormular ist deine Steuererklärung recht einfach zu machen, da du nur deine Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N und

    das Arbeitslosengeld in Zeile 96 des Hauptvordrucks eingeben musst. Für das Arbeitslosengeld hast du Anfang 2018 eine Bescheinigung von der Bundesagentur erhalten.

    Ob deine Abfindung ermäßigt besteuert wird, entscheidet letztlich das Finanzamt. Die Unterlagen dazu wirst du einreichen müssen.

    ElsterFormular rechnet immer mit der ermäßigten Besteuerung, da würden bei dir vermutlich 0 € Steuern anfallen, aber das ist unverbindlich.

    Womit kommst du jetzt konkret nicht klar?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung und danach ALG1

      Hallo Charlie,

      vielen Dank für Deine ausführliche und leicht verständliche Antwort.
      Ich habe zwischenzeitlich gesucht und auch gesehen, wo das ALG1 reinkommt und
      habe mit den Zahlen vom ALG und Lst-Karte in Elster eingegeben. Da kommt eine Erstattung
      von 1.750€ raus. Da ich von Dir nun weiß, dass Elster immer mit der ermäßigten Variante rechnet,
      sollte ich wohl abwarten wie das Finanzamt da entscheidet?

      Was nicht klar ist, ist die Frage wonach das Finanzamt hier entscheidet...ob eine
      ermäßigte Besteuerung gemacht wird oder nicht.

      Schönen Dank &
      lieben Gruß

      Bex

      - - - Aktualisiert - - -

      und nochwas...

      ist es normal das unten rechts in der Lohnsteuerbescheinigung das Finanzamt des AG
      hinterlegt ist? Da steht doch drauf, dass z.B an das Finanzamt Dortmund die Lohnsteuer
      abgeführt wurde, obwohl ich ganz wo anders Wohne und ein anderes FA habe?!?
      Steuer ist ein Thema für sich...

      - - - Aktualisiert - - -

      und...das ALG1 was auf Seite 4 eingetragen wurde, wirkt sich im Vordruck N garnicht aus, was
      doch eigentlich auch nicht richtig sein kann, oder? Ich meine wg. Progression-Dingsda---

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        #4
        AW: Abfindung und danach ALG1

        Die Lohnsteuer wird vom AG an sein Betriebsstättenfinanzamt abgeführt, nicht an dein Finanzamt.

        Das Finanzamt prüft anhand der Unterlagen zur Abfindung, ob die Voraussetzungen für die Ermäßigung nach § 34 EStG vorliegen.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

        Ich habe jetzt auch gesehen, dass das Ergebnis nicht 0 ist. Bei meinem Musterfall handelte es sich um eine Zusammenveranlagung von Ehegatten, da kam dann 0 raus.

        Sind bei der Abfindung eigentlich keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen?

        ALG 1 selbst ist steuerfrei und taucht deshalb nicht auf!
        Zuletzt geändert von Charlie24; 13.07.2018, 19:08.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abfindung und danach ALG1

          Keine SV-Beiträge da ich in dem Jahr wo ich die Abfindung erhalten habe, gleichzeitig ALG
          bezogen habe. Im Rahmen von ALG wurden die SV-Beiträge gezahlt...von der Abfindung sind
          an sich nur Lohnsteuer und Soli abgezogen.

          Also meinst Du es macht Sinn, die Erklärung abzugeben? Ja ich weiß, ich bin verpflichtet dazu...
          aber Du weisst schon ;-) Bekommst Du denn auch eine Erstattung raus? Achsoooo, der eigentlichte
          Grund meiner Frage war ursprünglich 5tel Regelung...ist das mit mit Gesetz Ermäßigung nach § 34 EStG
          damit gemeint?

          - - - Aktualisiert - - -

          Edit: Echte Abfindungen, also Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes,
          sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des
          § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV handelt

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            #6
            AW: Abfindung und danach ALG1

            Hallo,

            zur Auswirkung des ALG1: Du kannst es einfach mal löschen und dann berechnen lassen, du wirst sehen, dass die Steuern dadurch in der Regel deutlich sinken (Ausnahmen von der Regel: Der Steuersatz liegt auch ohne ALG1 schon bei fast 42%, oder selbst mit ALG1 bei fast 0%).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Abfindung und danach ALG1

              Wenn ich das ALG1 rausnehme zahle ich überhaupt keine Steuern...
              krass. Denke weil der Abfindungsbetrag durch 5 geteilt wird und somit ca 7.000€ zu versteuerndes
              Einkommen im Jahr wären...oder?!?

              - - - Aktualisiert - - -

              was meinst Du mit 42% Stefan?

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                #8
                AW: Abfindung und danach ALG1

                Er meint den Grenzsteuersatz von 42% bei der Einkommensteuer.

                § 34 EStG beinhaltet die sog. Fünftelregelung, das ist richtig

                Für den Progressionsvorbehalt wird nicht mit 7.000 € zvE gerechnet, es wird der Durchschnittssteuersatz für die Summe aus ALG 1 + 7.000 € ermittelt, mit diesem Steuersatz
                werden dann die 7.000 € besteuert. Der Steuerbetrag wird verfünffacht. Bei einem zvE von 7.000 € würden überhaupt keine Steuern anfallen, da dieser Wert unter dem Grundfreibetrag liegt.
                Darum kommt auch 0 heraus, wenn du das ALG 1 weglässt, denn 5 x 0 = 0.

                Sowohl die Abfindung wie dein ALG 1-Bezug wurden dem Finanzamt gemeldet, du tust deshalb m. E. gut daran, deine Steuererklärung einzureichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abfindung und danach ALG1

                  Ein richtig gut verständliches Bsp. für die Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Abfindung und Alg (d.h. Progressionseinkünften) habe ich hier gefunden:
                  https://der-privatier.com/kap-3-3-1-...mit-alg-bezug/
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Abfindung und danach ALG1

                    Vielen Dank euch allen! Ich werde hier berichten, was sich ergeben hat.

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                      #11
                      AW: Abfindung und danach ALG1

                      Hallo,

                      >>>krass. Denke weil der Abfindungsbetrag durch 5 geteilt wird und somit ca 7.000€ zu versteuerndes
                      Einkommen im Jahr wären...oder?!?

                      Genau.
                      Anmerkung: In dem Fall würde imho die Fünftelungsregelung abgelehnt. Wer kein Einkommen hat braucht keine besondere Behandlung.


                      >>>was meinst Du mit 42% Stefan?

                      Das ist der Höchststeuersatz, mehr gibt es nicht (Reichensteuer außen vor).
                      Zur Erklärung: Wenn jemand sowieso schon mit 42% belastet ist, dann ändern zusätzliche Lohnersatzleistungen nichts mehr daran, sowohl die 42% als auch der Steuerbetrag bleiben identisch.
                      Und der andere Fall (0%) ist ähnlich: Wenn man - jetzt incl. ALG1 - immer noch unter dem Grundfreibetrag liegt spielt es keine Rolle, ob man das ALG1 einträgt oder nicht (für die Berechnung, in der eingereichten Erklärung muss man es natürlich angeben).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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