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EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

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    EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

    Hallo allerseits,

    ich bin neu hier, deshalb erstmal ein Gruß an alle.

    Als selbständige schlage ich mich gerade mit der EÜR herum und hätte eine Frage bez. im Thema genannten Posten. Ich habe auch schon gegoogelt usw., aber keine gescheite Antwort bekommen.
    Da meine Steuerberaterin leider Gottes verstorben ist, versuche ich jetzt die Erklärung für 2017 selber zu machen, mit entsprechender Fristverlängerung. Ich habe, hoffe ich, ziemlich alles hinbekommen, aber was soll ich als Entnahme und Einlage ansetzen (Zeilen 94 und 95)? Ich habe weder Schuldzinsen, noch getrennte Konten, nur ein Girokonto, genutzt sowohl privat als auch geschäftlich.

    Ich habe versucht, aus den letzten 2-3-4 EÜR-Berechnungen schlau zu werden, aber ich kann die dortigen Zahlen partout nicht konsequent in Beziehung zu anderen Zahlen setzen. Mal ist die Einlage Arbeitszimmer +Pauschale von 50 Euro, mal nur einfach 100 Euro, mal ist die Entnahme Gewinn +AfA auf bewegliche Güter (+ Betrag der Einlage), mal viel größer als der Gewinn, mal ist die Einlage größer als der Gewinn, mal ist die Einlage gleich 0... nu was nun?

    Muß ich unbedingt etwas hier eintragen oder könnte ich es riskieren, die Felder leer zu lassen?
    Bin dankbar für jeden Hinweis.
    Viele Grüße
    Trillian

    #2
    AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

    Du musst natürlich die zutreffenden Werte eintragen.

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      #3
      AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

      Muß ich unbedingt etwas hier eintragen oder könnte ich es riskieren, die Felder leer zu lassen?
      Wenn du keine Schuldzinsen geltend machen willst oder musst, haben die Einträge hier keine praktische Bedeutung. Unabhängig davon bist du gesetzlich verpflichtet, Einlagen und Entnahmen gesondert aufzuzeichnen
      und in der EÜR anzugeben.

      Die Prüfung der Einträge durch den Elster-Rich-Client schlägt in der Praxis allerdings nur an, wenn du z. B. Aufwendungen für einen PKW im Privatvermögen geltend machst und das nicht als Nutzungseinlage einträgst.
      Ob das bei dir der Fall ist, ist aus deinen bisherigen Angaben nicht ersichtlich.

      Meines Erachtens ist es aber kein Problem, hier zutreffende Angaben zu machen, denn steuerliche Auswirkungen hat das nur bei Geltendmachung von Schuldzinsen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

        Erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Prüfung der Einträge durch den Elster-Rich-Client schlägt in der Praxis allerdings nur an, wenn du z. B. Aufwendungen für einen PKW im Privatvermögen geltend machst und das nicht als Nutzungseinlage einträgst.
        Ob das bei dir der Fall ist, ist aus deinen bisherigen Angaben nicht ersichtlich.
        Ich habe keinen PKW, nicht mal einen Führerschein.

        Meines Erachtens ist es aber kein Problem, hier zutreffende Angaben zu machen, denn steuerliche Auswirkungen hat das nur bei Geltendmachung von Schuldzinsen.
        Und genau das ist mein Problem. Zutreffend ja, aber welche Angaben gehören hierher? Wie gesagt, ich habe z.B. für 2016 herausbekommen, daß die Einlage sich aus dem Arbeitszimmer-Anteil (arbeite im Home Office) und eine Pauschale von 50 Euro zusammensetzt (letztere taucht noch in der EÜR als "Sonstige betr. Ausgaben" unter Verschiedene Kosten auf). Dann aber, für 2015, beträgt die Einlage genau 100 Euro, wobei sich an der Nutzung des Arbeitszimmers nichts geändert hat, nur der Strom war etwas billiger.

        Bin gerne bereit, die Arbeitszimmer-Kosten einzutragen, aber es bleiben immer noch die Entnahmen, und ich habe 2017 nichts verkauft, in private Nutzung überführt, es gab auch keine endenden Abschreibungen mehr (PC ist >4 Jahre alt).

        Immerhin, in der EÜR für 2013 habe ich auch jeweils 0 für beide Felder gefunden - werde vermutlich auch jetzt so machen.
        Viele Grüße
        Trillian

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          #5
          AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

          Immerhin, in der EÜR für 2013 habe ich auch jeweils 0 für beide Felder gefunden - werde vermutlich auch jetzt so machen.
          Den Arbeitszimmer-Anteil kannst du doch weiter als Nutzungseinlage eintragen, was spricht dagegen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Den Arbeitszimmer-Anteil kannst du doch weiter als Nutzungseinlage eintragen, was spricht dagegen?
            Wenn ich wüßte, wozu diese 2 Angaben dienen, würde ich es tun. Aber in allen EÜR mind. aus den letzten 5 Jahren steht da auch eine Entnahme, und zwar immer höher als die Einlage, mit einer Ausnahme, die mit 0 und 0. Und diese Entnahmen kann ich auch nicht 100% in Beziehung zu anderen Zahlen bringen, habe daher keine Ahnung, aus was sie sich zusammensetzen. Daher lasse ich lieber die Finger davon. Der AZ-Anteil steht ja schon sowieso als solche in der EÜR.

            Wenn das Finanzamt da was vermißt, darf sie mich kontaktieren - und mir gleich erklären, was diese Zahlen überhaupt sollen, ohne Schuldzinsen und ohne Konten-Verschieberei.
            Viele Grüße
            Trillian

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              #7
              AW: EÜR Entnahmen + Einlagen mit nur 1 Bankkonto

              Da dir offensichtlich das notwendige steuerliche Wissen fehlt um deine Gewinnermittlung richtig zu machen, würde ich dir den Gang zu einem neuen Steuerberater empfehlen.
              Aber nicht nur damit dieser alles für dich erledigt, sondern eher für eine umfassende Erläuterung damit du es ggf. in Zukunft alleine hinbekommst.

              Was das ganze soll? Privateinlagen und Privatentnahmen dürfen sich nicht auf den Gewinn auswirken - lies dir mal § 4 EStG durch.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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