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Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

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    Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

    Hallo ins Forum,

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!
    Ich habe ein Frage vermutlich wurde diese schon beantwortet leider finde ich die Antwort dann nicht.

    Ich mache gerade meine Einkommenssteuereklärung für das Jahr 2017.
    Ich war bzw. bin angestellt und habe letztes Jahr von meinem "alten" Arbeitgeber eine Abfindung bekommen.
    Somit habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen für 2017. Meine normale ist mit Steuerklasse I ausgestellt.
    Die 2. Lohnsteuererklärung (Abfindung) ist mit Lohnsteuer VI ausgestellt nun meine Frage.
    Wo gebe ich den Betrag meiner Abfindung an? Anlage N ist soweit klar, nur wo da genau?

    Muss ich eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen? Wenn ja, wo müssen die Werte eingetragen werden?
    oder Trage ich das im Feld 18 (Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre vom AG nicht ermäßigt besteuert) ein?
    Laut Eingabehilfe ja wenn auf der Steuerbescheinigung Feld 19 ausgefüllt ist...


    Im Feld 3 der Bescheinigung ist der der selbe Betrag wie in Feld 19 eingetragen.
    Die Felder 4-6 sind ebenfalls befüllt.

    Ich bin gerade etwas verzweifelt und hoffe ihr könnt helfen!

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Viele Grüße
    Andi

    #2
    AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

    Da du 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hast, ist das bei ElsterFormular ziemlich einfach. Oben bei deiner 1. Lohnsteuerbescheinigung gibt es rechts den Schalter Hinzufuegen

    Damit fügst du eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu und tippst die Werte aus deinen zwei Bescheinigungen einfach ab.

    Du trägst nichts direkt in die Zeile 18 der Anlage N ein, ElsterFormular weiß schon, wohin die Werte in der Erklärung dann gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

      Hallo Charlie,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Das ging ja dann doch einfacher als gedacht.
      Mir schien der Betrag den ich nachzahlen muss etwas hoch...
      Ist ein gutes drittel von dem Gesamtbetrag.

      Viele Grüße
      Andi

      Kommentar


        #4
        AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

        Mir schien der Betrag den ich nachzahlen muss etwas hoch...
        Ist ein gutes drittel von dem Gesamtbetrag.
        Das sollte eigentlich nicht die Regel sein, wenn die Abfindung nicht ermäßigt besteuert wurde. Vorkommen kann es schon.

        Du weißt, das ein Minuszeichen bei verbleibende Beträge bedeutet, dass Steuern erstattet werden?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das sollte eigentlich nicht die Regel sein, wenn die Abfindung nicht ermäßigt besteuert wurde. Vorkommen kann es schon.

          Du weißt, das ein Minuszeichen bei verbleibende Beträge bedeutet, dass Steuern erstattet werden?
          OK dann werde ich mir das nochmals anschauen.

          Da stand links unten leider zu zahlender Betrag...

          Viele Grüße Andi

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            #6
            AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

            Naja, wenn man quasi zwei Gehälter bekommt (normaler Arbeitslohn + Abfindung) erhöht das natürlich indirekt den Steuertarif des "normalen" Bruttoarbeitslohns, weil ja die Abfindung noch oben drauf kommt.

            Das ergibt sich aus § 32a EStG iVm §§ 24 und 34 EStG.

            Kommentar


              #7
              AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

              ... erhöht das natürlich indirekt den Steuertarif des "normalen" Bruttoarbeitslohns, weil ja die Abfindung noch oben drauf kommt.
              Da aber ElsterFormular bei Abfindungen unter Nummer 19 der Lohnsteuerermäßigung immer mit der Fünftelregelung nach § 34 EStG rechnet, kommen nur ausnahmsweise Nachzahlungen heraus.

              Außerdem gibt es in der Steuerberechnung von ElsterFormular links unten keinen zu zahlenden Betrag.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular ein

                Guten Morgen Zusammen,

                ich würde mich gerne der Frage anschließen.
                Ich wurde im Jahr 2017 betriebsbedingt gekündigt und habe in diesem Zuge eine Abfindung erhalten. Diese wurde auch komplett im Jahr 2017 ausgezahlt. Ab Oktober habe ich dann beim gleichen Arbeitgeber eine Stelle als Werkstudentin angenommen, daher habe ich für 2017 zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Die Abfindung findet sich in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 wieder.
                Zusätzlich habe ich noch einen Fahrtkostenzuschuss bzw. Parkzuschuss von meinem Arbeitgeber erhalten der demnach in Zeile 17.

                Meiner Meinung nach kann ich die 1/5 Regel geltend machen, da ich alle dafür benötigten Kriterien erfülle. Auch mein Arbeitgeber hat dies in einem Schreiben bestätigt.
                Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich nicht weiß wie und wo ich das im Elsterformular eingebe.
                Nehme ich von der Abfindungssumme nur ein Fünftel? Falls ja, schreibe ich diese dann in Zeile 10? Oder muss ich die Gesamt-Abfindungssumme notieren und zusätzlich auch ein Fünftel dieser Summe? Falls ja wo?

                Ich denke mein Dilemma, bzw. meine Frage ist offensichtlich.

                Ich wäre Euch super dankbar, wenn Ihr mir hierbei behilflich sein könntet.

                Dankeschön

                VG
                Sabrina

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                  #9
                  AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular 19.5 ein

                  Du tippst einfach Deine Lohnsteuerbescheinigungen ab. Nach einer Eintragung von 1/5 wird nirgends gefragt, die Regelung wird angewandt, wenn die Eintragung an der richtigen Stelle erfolgt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wo trage ich meine Abfindung korret in ElsterFormular ein

                    Zitat von Sabsika Beitrag anzeigen
                    Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich nicht weiß wie und wo ich das im Elsterformular eingebe.
                    Nehme ich von der Abfindungssumme nur ein Fünftel? Falls ja, schreibe ich diese dann in Zeile 10? Oder muss ich die Gesamt-Abfindungssumme notieren und zusätzlich auch ein Fünftel dieser Summe? Falls ja wo?
                    Dafür gibt es heutzutage Computer, selbst im Finanzamt

                    Auch Elster rechnet das korrekt aus.

                    Wie mein Vorredner schon schrieb, rechnet das Programm automatisch die Fünftel-Regelung aus, wenn man es richtig einträgt.

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                      #11
                      ich hätte mal eine frage ich und mein Ehepartner sind seit märz 2019 gtrennt und leben in Scheidung ich möchte mal wissen wie ich da den Lohnsteuerjahresausgleich machen

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                        #12
                        Hallo mietzebärchen,

                        vielleicht solltest du ein eigenes Thema aufmachen -> denn du postest hier unter einem Uraltthema Wo trage ich meine Abfindung korrekt in ElsterFormular 19.5 ein.
                        Wenn du mit deiner "Noch-Ehefrau" einig bist, könntet ihr 2019 noch eine gemeinsame Steuererklärung machen.
                        Ansonsten machst du eine Einkommensteuererklärung für dich und deine "Noch-Ehefrau" eine eigene.

                        Tschüß
                        Zuletzt geändert von holzgoe; 22.01.2020, 10:54. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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