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Umsatzsteuervoranmeldung: MwSt aus AfA-Einträgen gesondert berücksichtigen?

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    Umsatzsteuervoranmeldung: MwSt aus AfA-Einträgen gesondert berücksichtigen?

    Guten Morgen zusammen,

    bis jetzt habe ich keine Sachen abchreiben müssen, aber irgendwann musste es soweit kommen.
    Bin gerade an meiner Umsatzsteuervoranmeldung und würde Euch gerne um Rat bitten.

    Die MwSt die ich auf "normalen" Rechnungen gezahlt hatte, habe ich bis jetzt immer auf Seite 8, Zeile 55 (Feld 66) eingetragen:
    Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)

    Nun habe ich hier ein Gerät, welches ich über 3 Jahre abschreiben möchte. Die Gezahlte MwSt. liegt bei rund 200 EUR.
    Muss ich diese 200 EUR irgendwo separat eintragen oder gehen die mit in die Summe zu Zeile 55 (Feld 66) rein?
    Mein Gefühl sagt mir, dass letzteres stimmen solle. Dennoch möchte ich Euch zur Sicherheit fragen.

    Vielen Dank
    Peter

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung: MwSt aus AfA-Einträgen gesondert berücksichtigen?

    Es gibt keine speziellen Felder für die Vorsteuer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

    Kennzahl 66 ist bei Kauf im Inland zutreffend, bei innergemeinschaftlichem Erwerb dann Kennzahl 61.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung: MwSt aus AfA-Einträgen gesondert berücksichtigen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt keine speziellen Felder für die Vorsteuer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

      Kennzahl 66 ist bei Kauf im Inland zutreffend, bei innergemeinschaftlichem Erwerb dann Kennzahl 61.
      Vielen Dank für die Antwort.
      Damit kann ich die Umsatzsteuervoranmeldung nun abgeben

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